2000/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0213-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2651/J der Abgeordneten Dipl. Ing. Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag meines Ressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat  (OSR) evaluiert. Eine eigene Arbeitsgruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung (AG-EMF) beschäftigt und sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammensetzt, befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung, Wissenschaft und Technik sowie den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen, Guidelines (Internationale Strahlenkommission ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.) und Umsetzungsempfehlungen. Das Screening schließt auch die zahlreichen weiteren technischen Möglichkeiten vor allem im Hochfrequenzbereich (z.B. DVB-T, DECT, WLAN, WiMAX, Bluetooth etc.) mit ein. Diese Wissensbasis wird, neben ihrer Funktion als wissenschaftliche Basis für die Schaffung und Vollziehung einschlägiger gesundheitsorientierter Vorschriften, in jeweils geeigneter - kommentierter und möglichst gemeinverständlich abgefasster - Form, auch über das Internet der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft zugänglich gemacht. Eine aktuelle Information wird in Form der neuen Empfehlungen des

Obersten Sanitätsrates voraussichtlich Ende dieses Jahres den Österreicherinnen und Österreichern zur Verfügung gestellt. Die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage meines Ressorts veröffentlicht.

 

Nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie liegt unterhalb der aktuellen Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Im Bericht „Bioinitiative: A Rationale for a Biologically-Based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields“ wurden von einer Gruppe von Forschern Hinweise auf langfristige gesundheitliche Auswirkungen von Expositionen auch unterhalb der Richtwerte (Empfehlungen der ICNIRP 1998, EU Ratsempfehlung 1999, Standard C95.1 der IEEE, Vornorm ÖNORM E 8850) zusammengestellt.

Basierend auf einer Bewertung des angesprochenen Berichtes durch die o.a. Arbeitsgruppe – in der auch ein führendes Mitglied der „Bioinitiative“ als ständiger Experte mitarbeitet – stellt der OSR in seiner aktuellen Empfehlung fest, dass derzeit weder hinsichtlich der Bewertung der Forschungsresultate noch über die zu treffenden Maßnahmen Konsens besteht. Große Europäische Forschungsinitiativen wie das REFLEX- und das PERFORM-A Projekt haben zur Konsensfindung nicht entscheidend beigetragen, sondern neue Fragen aufgeworfen. Vom INTERPHONE-Projekt (eine von der WHO - IARC koordinierte Forschungsinitiative zur Untersuchung des möglichen Zusammenhangs zwischen Mobiltelefonnutzung und Tumoren im Kopfbereich) sind inzwischen mehrere Teilresultate einzelner beteiligter Länder veröffentlicht, die abschließenden Analysen des gesamten Datenmaterials stehen aber noch aus. Speziell auch ein  Argumentekatalog zu Fragen über Handymasten liegt nicht vor.

 

Die notwendigen Forschungsarbeiten zur Abklärung gesundheitlich relevanter Effekte des Mobilfunks sollten daher in konzertierter Form, möglichst mittels aufeinander abgestimmter Programme auf internationaler Ebene (WHO, EU, FDA, große nationale Programme etc.) langfristig fortgeführt werden. Das speziell dazu, um eventuelle Langzeiteffekte bzw. widersprüchliche Ergebnisse genauer beurteilen und Untergruppen der Bevölkerung, die möglicherweise besonders empfindlich sind (z.B. Kleinkinder, Personen mit Vorerkrankungen) identifizieren sowie untersuchen zu können.

Ein Ratgeber zum vernünftigen Umgang mit Mobiltelefonen ist den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates zu entnehmen, ein  Argumente-Katalog zu Fragen über Handymasten liegt nicht vor.

 

Frage 5:

Nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie liegt bei Einhaltung der aktuellen Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen vor.

Angesichts der in den hauptsächlichen Forschungsbereichen (In-vitro-Studien; Tierversuche; Experimentelle Studien am Menschen; Epidemiologische Studien) noch bestehenden offenen Fragen erscheint jedoch nach wie vor eine vernünftig-vorsorgliche Vorgangsweise angezeigt. Laut Empfehlung des OSR sollte generell auf einen vernünftigen Umgang mit Handys geachtet werden, der auf eine sinnvolle Nutzung abzielt und unnötige Exposition vermeidet. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, da diese über ihre Lebenszeit vorhersehbar länger exponiert sein werden und die organspezifische Exposition durch anatomische  und entwicklungsphysiologische Unterschiede in bestimmten Geweben höher sein kann als beim Erwachsenen.

 

Im Rahmen einer Risiko/Nutzen-Betrachtung sollten neben einer Betrachtung der möglichen Risiken auch die positiven Effekte des Mobilfunks, oft im Sinne einer Lebensrettung, beachtet werden.

 

 

Frage 6:

In der aktuellen Empfehlung des OSR wird die Industrie aufgefordert, beim Aufstellen von Sendemasten dafür Sorge zu tragen, dass niemand als ‚Passivkonsument’ durch zu große Nähe zum Sender einer zu hohen Belastung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt wird. Das bedingt, dass die Verortung von der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) nach klaren Richtlinien genehmigt und geprüft werden muss. Dies gilt insbesondere auch für die oben angeführten Gebäude.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin