2001/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0203-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2231/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Die Repräsentationsausgaben im Kapitel 17 – Zentralleitung betrugen:

Ab 1. 5. 2003 bis 31.12.2003                                        334.416,81 €
(hievon WHO-Regionaltagung rd. 304.000 €)

Im Jahr 2004                                                                34.644,44 €

Im Jahr 2005                                                                35.796,69 €

 

Die jetzigen Aufgabengebiete des BMGFJ waren in den Jahren 2000 bis 2005 bedingt durch die BMG-Novellen 2000 und 2003 bei unterschiedlichen Kapiteln angesiedelt.

Ich verweise daher auf die Beantwortungen durch den Bundeskanzler bzw. den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.

Eine Detaillierung nach Ausgabengruppen ist im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

Frage 2:

Die Repräsentationsausgaben im Kapitel 17 betrugen:

im Jahr 2006                                                                 36.699,76 €

 

Eine Detaillierung nach Ausgabengruppen ist im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

Frage 3:

Die Repräsentationsausgaben im Kapitel 17 betrugen für das Jahr 2007:

Bis zum Stichtag 31.10.2007                                         24.934,02 €

 

Auf Grund der BMG-Novelle 2007 ist der Bereich Frauen und Gleichbehandlung in das BKA ressortiert und der Bereich Familie und Jugend vom BMSG in das ho. Ressort übergeleitet worden.

Ich verweise daher auf die Beantwortungen durch den Bundeskanzler bzw. den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.

Eine Detaillierung nach Ausgabengruppen ist im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

Frage 4:

An Amtspauschalien wurde in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils ein Betrag i.H. v. 9.243,96 ausbezahlt.

Die Zuordnung der Ausgaben zu Repräsentation (Post 7232) bzw. zu Amtspauschale (Post 7231) erfolgt nach der Kontenplanverordnung des BMF bzw. nach dem hiezu ergangenen Leitfaden für den Ansatz- und Kontenplan des Bundes.

 

Frage 5:

Nein.

 

Frage 6:

Keine.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin