2003/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am     13. November 2007 unter der Nr. 2033/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Stellenbesetzungen im Bundeskanzleramt und im staatsnahen Unternehmensbereich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø     Welche und wie viele Stellen in Ihrem Ressort und den nachgeordneten Dienst- stellen wurden seit 1.1.2006 bis zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung mit- tels

a)Sonderverträgen

b)Arbeitsleihverträgen

neu besetzt bzw. geschaffen?

Ø     Welche dieser Stellen enthalten bzw. enthielten Bezugsvereinbarungen, die ein jährtiches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen?

Ø     Bei welchen und wie vielen Stellen wurden sonstige Sonderkonditionen vereinbart und wie lauten diese Sonderkonditionen?

Ø     Welche und wie viele der unter 2 abgefragten Stellen sind mit 5 Jahren (oder kür- zer) befristet?

Bis zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurden seit 1.1.2006 mit zwei Be- diensteten Sonderverträge neu geschlossen und zwei Personen über neu abge- schlossene Arbeitsleihverträge beigestellt. Die Stellen waren bzw. sind im Bereich der Kunstsektion, der IKT-Strategie des Bundes und in einem politischen Büro ange-


siedelt. In keinem Fall wurde ein höheres Jahresbrutto als 70.000,-- ausbezahlt.          Die angesprochenen Verträge wurden nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen, son-   dern mit der Dauer der jeweils vertraglich vereinbarten Verwendung befristet.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ø      Welche und wie viele Stellen in Ihrem Ressort und den nachgeordneten Dienst- stellen wurden seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung mittels

a)Sonderverträgen

b)Arbeitsleihverträgen

neu besetzt bzw. geschaffen?

Ø      Welche dieser Stellen enthalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Brutto- gehalt von 70.000 Euro übersteigen?

Ø      Bei welchen und wie vielen Stellen wurden sonstige Sonderkonditionen vereinbart und wie lauten diese Sonderkonditionen?

Ø      Welche und wie viele der unter 6 abgefragten Stellen sind mit 5 Jahren (oder kür- zer) befristet?

Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurden mit 28 Bediensteten Son- derverträge neu geschlossen und acht Personen über neu abgeschlossene Arbeits- leihverträge beigestellt. Die Stellen sind im Bereich des Bundespressedienstes, der IKT-Strategie des Bundes und in den politischen Büros angesiedelt. In neun Fällen übersteigen die Bezüge ein Jahresbrutto von 70.000,--. Die angesprochenen Ver- träge wurden nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen, sondern mit der Dauer der jeweils vertraglich vereinbarten Verwendung befristet.

Zu Frage 9:

Ø      Welche Vorstands- bzw. Geschäftsführungspositionen im staatsnahen Unterneh- mensbereich, für die Ihr Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz 1998 zustän- dig ist, wurden seit Beginn 2006 neu besetzt und wann?

Im Jahr 2006 wurde am 30.5.2006 der Geschäftsführer "Fachbereich Rundfunk" bei der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für die Funktionsperi-           ode 1.6.2006 bis 31.5.2011 bestellt.

Am 31.5.2006 wurde der künstlerische Geschäftsführer der Volksoper Wien GmbH für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend ab dem 1.9.2007 bestellt.

Am 13.6.2006 wurde der künstlerische Geschäftsführer der Burgtheater GmbH für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend ab dem 1.9.2009 bestellt.


 

Am 8. Jänner 2007 wurde der kaufmännische Geschäftsführer der Volksoper Wien GmbH mit Wirksamkeit ab 1. September 2007 bestellt.

Weitere Geschäftsführerpositionen von Gesellschaften, deren Anteilsrechte des Bundes durch das BKA verwaltet werden, wurden seit Beginn 2006 nicht neu be- setzt.

Zu Frage 10:

Ø       Welche dieser Positionen wurden mit der kürzestmöglichen Frist von 1 Monat ausgeschrieben?

Bei der Ausschreibung der zur Frage 9 angegebenen Geschäftsführerpositionen wur-  de die im Stellenbesetzungsgesetz vorgesehene Bewerbungsfrist von einem Monat eingehalten.

Zu Frage 11:

Ø    Wurde für die Auswahl der Positionen nach Frage 9 ein Beratungsunternehmen beigezogen? Wenn ja, in welchem Fall, welches und mit welchen Kosten?

Zur Auswahl der Bewerber für die zu Frage 9 angegebene Position des Geschäfts- führers "Fachbereich Rundfunk" bei der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde ein Personal- und Managementberatungsunternehmen beige- zogen. Das Honorar betrug 2.000,-- Euro zzgl. USt.

Zu Frage 12:

Ø    Entsprechen die Verträge der Vertragsschablonenverordnung? Wenn nein, wel- che nicht?

Die Verträge entsprechen der Vertragsschablonenverordnung der Bundesregierung.

Zu Frage 13:

Ø    Wurden die Verträge gemäß Frage 9 unter fachlicher Beratung nach § 7 Stellen- besetzungsgesetz erstellt? Wenn ja, von welchen Beratern und mit welchen Kos- ten?

Beim Abschluss des Vertrages wurde keine externe fachliche Beratung herangezo- gen.


 

 

Zu Frage 14:

Ø      Welche und wie viele Positionen nach Frage 9 bzw. sonstige Positionen im Un- ternehmen enthalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen?

Hinsichtlich der zu Frage 9 angegebenen Geschäftsführer bitte ich um Verständnis dafür, die Frage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten zu können. Die Bezugsvereinbarungen mit MitarbeiterInnen von Gesellschaften des Bundes un-  terhalb der Geschäftsführung fallen nicht in meinen Vollzugsbereich.

Zu Frage 15:

Ø      Erfolgte in allen Fällen von Neubesetzung seit 1.1.2006 gemäß Frage 2, 5 und 9 bzw. wo dies sonst gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Stellenausschreibung? In welchen Fällen nicht und aus welchen Gründen?

In allen Fällen, wo eine Ausschreibung gesetzlich vorgesehen war, wurde diese auch durchgeführt.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Ø      Welche und wie viele Personen in Ihrem Ressort bzw. in Bereichen, für die Ihr Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz zuständig ist (gemeint sind Positio- nen auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene bzw. ab Abteilungsleitung), wurden seit Beginn 2006 gekündigt, aus ihren Verträgen einvernehmlich oder ein- seitig entlassen bzw. an andere Positionen in Ihrem Wirkungsbereich versetzt?

Ø      Mit welchen Konditionen wurden Personen gemäß Frage 16 aus ihren Verträgen (einvernehmlich oder einseitig) entlassen?

Ø      Welche Kosten sind in den einzelnen Fällen gemäß Frage 16 für Ihr Ressort bzw. Bereiche, für die Ihr Ressort zuständig ist,

 

a   )im einzelnen und

b)  im gesamten seit 1.1.2006 bis zur Regierungsbildung bzw. nachher angefal- len?

Die Ausschreibung der zur Frage 9 angegebenen Geschäftsführungsposition in der Volksoper Wien GmbH wurde aufgrund der vorzeitigen einvernehmlichen Ver- tragsauflösung auf Wunsch des vorherigen künstlerischen Geschäftsführers erforder- lich. Die Ausschreibung der anderen zur Frage 9 angegebenen Geschäftsführungs- positionen wurde aufgrund Zeitablaufs der Funktionsperiode erforderlich.