201/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 21. Dezember 2006 unter der Nr. 213/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Frauen bei den Wiener Philharmonikern gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Eine Ausschreibung der Leitung des Orchesters der Wiener Staatsoper ist gesetzlich

nicht vorgesehen und wurde daher auch nicht veranlasst.

Zu Frage 3:

Laut Auskunft der Direktion der Wiener Staatsoper hat der Orchesterdirektor nicht die Leitung des Orchesters der Wiener Staatsoper inne, sondern lediglich die Obliegenhei- ten, Hilfeleistung für eine bessere Koordination zwischen der Direktion der Wiener Staatsoper und der Orchesterinspektion zu gewährleisten. Es handelt sich also um eine interne, administrative Funktion. Insofern geht die Frage von einer falschen An- nahme aus.

Zu Frage 4:

Grundsätzlich lehne ich jede Diskriminierung ab. Im konkreten Fall verweise ich auf den Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Verein der Wiener Philharmo- niker, in dem festgehalten ist, „…,dass sich der Verein weiterhin verpflichtet, entspre- chend des bereits am 28. 2. 1997 gefassten Beschlusses die absolute Chancengleich- heit von Männern und Frauen im Orchester zu wahren.“ (Siehe dazu ausführliches Zi- tat in Antwort zu Frage 12)

Zu Frage 5:

Im Orchester der Wiener Staatsoper sind gemäß Auskunft der Wiener Staatsoper vom 9. Jänner 2007 derzeit sechs Frauen engagiert, was einem Prozentsatz von 4,08% bei 147 Orchestermitgliedern entspricht. Im Verein der Wiener Philharmoniker sind derzeit fünf Frauen (eine Aktive und vier Anwärterinnen) engagiert, was einen Anteil von 4,31% bei 116 aktiven Mitgliedern bedeutet.


Zu Frage 6:

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Frauen im Orchester der Wie- ner Staatsoper dahingehend verändert, dass im Jahr 1997 zwei Frauen engagiert wa- ren und es heute, im Jahr 2007, sechs Frauen sind. Diesen Frauenanteil gilt es selbst- verständlich weiterhin zu erhöhen. Seit dem Jahr 2005 gibt es für alle Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns Gleichbehandlungsbeauftragte und seit Herbst 2006 einen Gleichbehandlungsplan für den gesamten Konzern; damit sollte einer weiteren Erhöhung des Frauenanteils generell, aber auch im Staatsopernorchester, nichts mehr im Wege stehen.

Zu Frage 7:

Die geleisteten Dienste der Orchestermitglieder der Wiener Staatsoper belaufen sich laut Auskunft der Direktion der Wiener Staatsoper in den Monaten Mai und September 2006 auf 1590 Probendienste und 4111 Vorstellungsdienste.

Zu Frage 8:

Die Direktion der Wiener Staatsoper teilt mit, dass in den Monaten Mai und September 2006 von den Substitutinnen und Substituten 425 Dienste (Proben und Vorstellungen) übernommen wurden.

Zu Frage 9:

Die Wiener Philharmoniker erhalten seit 2002 gemäß Vertrag vom 16. Oktober 2000

einen jährlichen Pauschalbetrag von 2.180.184,00, dessen Wertsicherung gemäß

Vertragsbedingungen ab dem Jahr 2005 in der Höhe von 111.189,00 p. a. schlagend

wird.

Im Jahr 1998 wurde dem Verein Wiener Philharmoniker anlässlich der Übernahme der Österreichischen Ratspräsidentschaft 1998 ein Betrag von ATS 1,023.000,00 (d.s. 74.344,30) für die Rechteabgeltung der Live-Übertragung der Oper Fidelio" in alle EU-Hauptstädte zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 10:

Es gibt einen Vertrag, in dem sich die Republik Österreich verpflichtet, ab dem 1.1. 2002 für jedes Kalenderjahr einen wertgesicherten Pauschalbetrag pro Jahr zur Aus- zahlung zu bringen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Verein Wiener Philhar- moniker durch die Tätigkeit als Konzert- und Opernorchester u. a. als musikalischer Botschafter Österreichs" zur Erhaltung und Anknüpfung nicht nur kultureller, sondern auch politischer und wirtschaftlicher Kontakte in aller Welt beizutragen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verein, für die Republik Österreich zusätzliche Leistungen zu er- bringen, die im Vertrag wie folgt aufgelistet sind:

a)     die Beistellung des Gesamtorchesters zur Absolvierung eines Konzertes pro Spiel- zeit der Wiener Staatsoper unter einem internationalen Spitzendirigenten,

b)     die Mitwirkung bei maximal 10 Ehrungen und Auszeichnungen je Kalenderjahr im Interesse und Auftrag der Republik im angemessenen kammermusikalischen Um- fang.


Zu den Fragen 11 und 12:

Bezüglich Dauer und Kündigungsmodalitäten des Vertrags übermittle ich die entspre- chenden Abschnitte des Vertragstextes, Top 4 und 5:

Top4:

Der Vertrag tritt am 1.1.2001 in Wirksamkeit und wird auf unbestimmte Zeit abge- schlossen. Er kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden fünften Kalenderjahres aufgekündigt werden, wobei die Aufkündigung mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen hat. Beide Ver- tragspartner verzichten auf die Dauer von 10 Jahren auf die Möglichkeit einer Kündi- gung; die erste wirksame Aufkündigung könnte erst zum 31. 12. 2010 erfolgen. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Lösung des Vertrages aus wichtigen Gründen wird da- durch nicht berührt."

Top 5:

Grundlage des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Verein der Wie- ner Philharmoniker ist, dass die Mitglieder der Wiener Philharmoniker während der Vertragsdauer weiterhin als das im §2 (4) des Bundestheaterorganisationsgesetzes, BGBl. I 1998/108, genannte, im internationalen Maßstab herausragende Orchester, das ein wesentliches Element der künstlerischen Qualität der Wiener Staatsoper bildet, dieser zur Verfügung stehen werden, und dass sich der Verein weiterhin verpflichtet, entsprechend des bereits am 28. 2. 1997 gefassten Beschlusses die absolute Chancengleichheit von Männern und Frauen im Orchester zu wahren."