202/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2007
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Frau Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen haben am 20. Dezember 2006 unter der Nr. 208/J-NR 2006 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Schaffung einer
Entwicklungsbank in der AWS und damit Verschiebung von Personalkosten -
Entwicklungshilfe für die AWS?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß dem Regierungsprogramm für die XXIII.
Gesetzgebungsperiode die Möglichkeit der Einrichtung einer Entwicklungsbank durch
das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu prüfen ist. Diese Prüfung wird derzeit durchgeführt.

Zu Frage 1:

Aufgabe einer österreichischen Entwicklungsbank (OEB) wäre, in Entwicklungs-,
Schwellen- und Reformländern eine nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung zu fördern. Die konkreten Instrumente sind Gegenstand der derzeitigen
Prüfung.


Zu den Fragen 2 bis 4:

Die derzeitige Prüfung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen dient
insbesondere dazu, wie eine zu schaffende OEB entwicklungspolitischen Kriterien am
besten entsprechen und Zielsetzungen dienen kann.

Zu Frage 5:

Vom Bundesministerium für Finanzen wurde eine Arbeitsgruppe mit mehreren
Unterarbeitsgruppen auf Expertenebene eingerichtet, in denen Vertreterinnen und
Vertreter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Austrian
Development Agency (ADA) mitarbeiten.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die konkrete Zusammenarbeit der entwicklungspolitischen Expertinnen und Experten
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der ADA und der
Nichtregierungsorganisationen mit der OEB kann erst nach Abschluss der Prüfung der
Einrichtung einer Entwicklungsbank festgelegt werden.

Zu Frage 8:

Eine Anrechenbarkeit hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Wahl der
Zielländer, der Sektoren und der Instrumente.


Zu Frage 9:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 10:

Die aktuellen Aktivitäten basieren auf dem Regierungsprogramm für die XXIII.
Gesetzgebungsperiode: „Einige Länder haben eine Entwicklungsbank für eine
wirtschaftsnähere Entwicklungshilfe eingerichtet. Es soll die Einrichtung einer
Entwicklungsbank von BMF und BMaA geprüft werden. Dabei wird die einschlägige
Erfahrung und Kostengünstigkeit der OeKB in der Ausfuhrförderung berücksichtigt
werden". Diese Prüfung wird derzeit durchgeführt.