202/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Frau Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen haben am 20. Dezember 2006 unter
der Nr. 208/J-NR 2006 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Schaffung
einer
Entwicklungsbank in der AWS und damit Verschiebung von Personalkosten -
Entwicklungshilfe für die AWS?"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist
festzuhalten, dass gemäß dem Regierungsprogramm für die XXIII.
Gesetzgebungsperiode
die Möglichkeit der Einrichtung einer Entwicklungsbank durch
das Bundesministerium
für Finanzen und das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu prüfen ist. Diese Prüfung wird derzeit
durchgeführt.
Zu Frage 1:
Aufgabe einer
österreichischen Entwicklungsbank (OEB) wäre, in Entwicklungs-,
Schwellen- und Reformländern eine
nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung zu fördern. Die konkreten Instrumente sind Gegenstand der
derzeitigen
Prüfung.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die derzeitige
Prüfung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen dient
insbesondere dazu, wie eine zu schaffende
OEB entwicklungspolitischen Kriterien am
besten entsprechen und Zielsetzungen dienen kann.
Zu Frage 5:
Vom Bundesministerium
für Finanzen wurde eine Arbeitsgruppe mit mehreren
Unterarbeitsgruppen auf Expertenebene eingerichtet, in denen Vertreterinnen und
Vertreter des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten und der Austrian
Development Agency (ADA) mitarbeiten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die
konkrete Zusammenarbeit der entwicklungspolitischen Expertinnen und Experten
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der ADA und der
Nichtregierungsorganisationen mit der OEB
kann erst nach Abschluss der Prüfung der
Einrichtung einer Entwicklungsbank festgelegt werden.
Zu Frage 8:
Eine
Anrechenbarkeit hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Wahl
der
Zielländer, der
Sektoren und der Instrumente.
Zu Frage 9:
Diese Frage betrifft
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 10:
Die aktuellen
Aktivitäten basieren auf dem Regierungsprogramm für die XXIII.
Gesetzgebungsperiode:
„Einige Länder haben eine Entwicklungsbank für eine
wirtschaftsnähere Entwicklungshilfe eingerichtet. Es soll die Einrichtung
einer
Entwicklungsbank von BMF und BMaA
geprüft werden. Dabei wird die einschlägige
Erfahrung und Kostengünstigkeit der OeKB in der
Ausfuhrförderung berücksichtigt
werden". Diese Prüfung wird derzeit durchgeführt.