204/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.02.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                                                                                                GZ 10.000/0001-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                     

Wien, 16. Februar 2007

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 236/J-NR/2007 betreffend Erfüllung der Behinder­teneinstellungspflicht 2006, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 10. Januar 2007 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.1. bis 1.11.:

Bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3014/J-NR/2005 und 4267/J-NR/2006 zur Behinderteneinstellungspflicht 2004 bzw. 2005 (siehe 2992/AB und 4260/AB XXII. GP) wurde darauf hingewiesen, dass die Universitäten und Universitäten der Künste mit Stichtag 1. Jänner 2004 vollrechtsfähig geworden sind. Seither werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nur mehr die pragmatischen Plan­stellen verwaltet. Da Behinderte nur VB-Planstellen binden können, wurden diese mit Stichtag 31. Dezember 2003 an das Bundeskanzleramt zurückgegeben.

 

Anfragen betreffend die Anzahl der DienstnehmerInnen (ausgenommen BeamtInnen) an den Universitäten und Universitäten der Künste und wie viele davon nach dem Behindertenein­stellungsgesetz beschäftigt werden, sind vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht mehr auswertbar. Es können daher mangels verfügbarer Daten weder zum Stichtag 31. Dezember 2006 noch künftig für den Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste Quotenberechnungen bezüglich der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz durchgeführt werden. Informationen darüber können seit dem Eintritt der Vollrechtsfähigkeit nur mehr direkt bei den jeweiligen Universitäten eingeholt werden.

 

Angaben zu den gestellten Fragen können nur für den Bereich der Zentralleitung des Ressorts geliefert werden:

 

Ad 1.1.:

Mit Stichtag 31. Dezember 2006 waren in der Zentralleitung 567 (inklusive karenzierte) BeamtInnen aller dienstrechtlichen Kategorien beschäftigt.

 

Ad 1.2.:

Die Zahl der Vertragsbediensteten (inklusive Karenzierte, Lehrlinge und EU-Bedienstete) betrug in der Zentralleitung 509.

Ad 1.3.:

Im Bereich der Zentralleitung wurden 5 freie Dienstverträge zulasten von 5 Planstellen abge­schlossen.

 

Ad 1.10.:

Im Bereich der Zentralleitung wurde mit 19 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.

 

Ad 1.11.:

Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:

 

1. Personalstand insgesamt:                                            1076

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                71

                                                                                          1005

 

3. ermittelte Pflichtzahl (1005/25)                                     40

 

    abzüglich:

4. beschäftigte begünstigte Behinderte: 71

    hievon doppelt anrechenbar                7                           78

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                              +  38

 

Im Bereich der Zentralleitung ergibt sich somit eine Überschreitung der Behindertenein­stellungsquote von +38 Beschäftigten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.