2060/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0193-I/A/3/2007
Wien, am 9. Jänner 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2128/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen hält dazu fest, dass eine Auswertung der ICD-Spitalsentlassungsdiagnosen zu ICD-10 F52.7 (gesteigertes sexuelles Verlangen) ergab, dass in den letzten drei Jahren zwei bis drei Fälle pro Jahr auftraten.
Im Jahr 2004 lagen drei Fälle vor, wovon ein Fall in der Altersgruppe der 15- bis 16-Jährigen auftrat. Aus dem Jahr 2005 sind gleichfalls drei Fälle bekannt; im Jahr 2006 traten zwei Fälle auf, darunter einer in der Altersgruppe der 15- bis 16-Jährigen.
Frage 3:
Von Sexsucht spricht man, wenn ein übermäßig gesteigerter Geschlechtstrieb vorhanden ist. Sie beginnt – wie auch Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht – schleichend. Langsam steigert sich das Suchtverhalten, wodurch die persönliche Freiheit zunehmend eingeschränkt wird. Die Betroffenen sind einem zwanghaften Verhalten unterworfen, sich ständig neue Sexualpartner zu suchen, getrieben von der Hoffnung nach sexueller Erfüllung.
Frage 4:
Über die Zahl der Sexsüchtigen in Österreich gibt es keine seriösen Zahlen, man geht davon aus, dass sie unter 1% liegt und deutlich mehr Männer (etwa viermal so viele) als Frauen betroffen sind.
Frage 5:
Diesbezüglich liegen mir keine Unterlagen oder Studien vor; in Österreich sind auch keine Zahlen bekannt, die einen Zusammenhang zwischen Sexsucht und Alkohol belegen.
Fragen 6 bis 9:
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht u. a. im Krankheitsfall. Eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt gemäß § 120 Abs. 1 Z 1 ASVG bzw. den entsprechenden Parallelgesetzen dann vor, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand eine Krankenbehandlung notwendig macht; die Krankenbehandlung hat ausreichend und zweckmäßig zu sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Notwendigkeit einer Krankenbehandlung ist im Zusammenhang mit den Zielen der Krankenbehandlung zu sehen. Die Krankenbehandlung soll gemäß § 133 Abs. 2 ASVG die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherstellen, festigen oder bessern.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Ausmaß der sexuellen Abhängigkeit eine Krankenbehandlung notwendig macht oder nicht.
Ist die Sexsucht so ausgeprägt, dass sie eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn darstellt bzw. verursacht, die zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und der Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, werden - wie bei jedem anderen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand – die Kosten der Behandlung bzw. der Therapie von den Krankenversicherungsträgern nach den entsprechenden gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Bestimmungen übernommen.
Frage 10:
In der Klassifizierungsliste der WHO, dem ICD-10, ist die Sexsucht im Kapitel 52.X kategorisiert. Als therapeutische Interventionen werden vor allem psychotherapeutische Settings angeboten. Was die Haltung der Europäischen Kommission betrifft, liegen meinem Ressort keine Informationen vor, dass sich diese mit der Problematik befasst hat.
Fragen 11 und 13:
Vorab ist dazu festzuhalten, dass die Diagnose F52.7 – Gesteigertes sexuelles Verlangen, Nymphomanie, Satyriasis (ICD-10) – im Rahmen stationärer Aufenthalte in österreichischen Krankenanstalten in den letzten Jahren (2003-2006) österreichweit nur 1 bis 2mal jährlich als Hauptdiagnose und 1 bis 5mal jährlich als Zusatzdiagnose codiert wurde. Insgesamt wurde diese Diagnose in diesen vier Jahren 15mal gemeldet (5mal als Hauptdiagnose und 10mal als Zusatzdiagnose). Aus diesen geringen Häufigkeiten können keine Rückschlüsse auf entsprechend spezialisierte Abteilungen im stationären Krankenhausbereich abgeleitet werden.
Auflistung der stationären Einrichtungen, die suchtkranke Menschen ohne Substanzproblematik behandeln |
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Krankenhaus de La Tour Behandlungszentrum Abhängigkeitserkrankungen |
9521 Treffen De La Tour Straße 28 |
Zentrum für seelische Gesundheit des LKH Klagenfurt |
9026 Klagenfurt St. Veiter-Straße 47 |
Emmausgemeinschaft St. Pölten - Wohnheim Herzogenburgerstraße |
3100 St. Pölten Herzogenburgstraße 48-50 |
Emmausgemeinschaft St. Pölten |
3100 St. Pölten Kalvarienberg 1 |
Emmausgemeinschaft St. Pölten - Auffangnetz - Notschlafstelle für Männer |
3100 St. Pölten Schwerdfegerstr. 729 |
Grüner Kreis, Sozialhilfeeinrichtung Villa |
2851 Krumbach Maierhöfenstraße 18
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Grüner Kreis, Sozialhilfeeinrichtung Ettlhof |
2812 Lichtenegg Spratzau 32
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Grüner Kreis, Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung Binder |
2872 Mönichkirchen Mönichkirchen 99
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Grüner Kreis, Sozialhilfeeinrichtung Königsberghof |
2842 Thomasberg Königsberg 10
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Grüner Kreis, Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung, Sonderkrankenhaus, Eltern-Kind-Haus Marienhof |
2870 Aspang Ausschlag-Zöbern 3-5 |
Grüner Kreis, Sozialhilfeeinrichtung Meierhof |
2870 Aspang Unternberg 38
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Grüner Kreis, Sozialhilfeeinrichtung Treinthof |
2851 Krumbach Hosien 3
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Grüner Kreis, Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung Waldheimat |
2872 Mönichkirchen Unterhöfen 92 |
Verein Wohnen und Arbeit |
3390 Melk Winden 24 |
FAB GOA Wohnhaus Gmunden |
4810 Gmunden Lanna Straße 10 |
Krankenhaus Maria Ebene, Stiftung Maria Ebene, stationär |
6820 Frastanz Maria Ebene 17 |
Therapiestation Carina, Stiftung Maria Ebene |
6800 Feldkirch Pater Grimm-Weg 12
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Team Mika - Suchtberatung / Betreutes Wohnen |
6900 Bregenz Montfortstr. 3 |
Auflistung der ambulanten Einrichtungen, die suchtkranke Menschen ohne Substanzproblematik behandeln |
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Magistrat Klagenfurt, Spielsuchtberatung |
9020 Klagenfurt Georg Lora-Straße 26 |
Magistrat Klagenfurt, Streetwork Klagenfurt |
9020 Klagenfurt Villacher Ring 47
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Pro Mente Kärnten - Psychotherapeutische Ambulanz |
9020 Klagenfurt Villacher Straße 161/1 |
Grüner Kreis, Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Klagenfurt
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9020 Klagenfurt Feldmarschall Konrad-Platz 3 |
Psychosoziales Beratungszentrum der AVS |
9020 Klagenfurt Fischlstraße 40 |
Psychosozialer Dienst der AVS
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9800 Spittal/Drau Bahnhofstraße 18/2 |
Psychosozialer Dienst der AVS
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9300 St. Veit/Glan Bräuhausgasse 23 |
Psychosozialer Dienst der AVS |
9500 Villach Schloßgasse 6 |
Blaues Kreuz Verein Wien und NÖ |
2630 Ternitz Dammstraße 22 |
Blaues Kreuz Verein Wien und NÖ |
2823 Pitten Dr. Stockhammer-Gasse 23 |
Anton Proksch-Institut - Suchtbertung Wiener Neustadt |
2700 Wiener Neustadt Lange Gasse 18 |
AUFTRIEB - Jugend- und Suchtberatung
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2700 Wiener Neustadt Grazerstraße 90
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Streetwork RUMTRIEB |
2700 Wiener Neustadt Grazerstraße 90 |
Jugendberatung WAGGON |
2340 Mödling Bahnhofplatz 10 |
Blaues Kreuz Verein Wien und NÖ, Sucht-, Jugend- und Familienberatungsstelle |
2763 Pernitz Peter Rosegger-Straße |
MOJA - Streetwork Mödling |
2340 Mödling Demelgasse 2/2
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MOJA - Streetwork Wr. Neudorf |
2351 Wr. Neudorf Eumigweg 1 |
EGO - Beratungsstelle für Jugend-, Drogen- und Alkoholprobleme
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5280 Braunau am Inn Ringstraße 45 |
IKARUS - Beratungsstelle für Suchtfragen |
4840 Vöcklabruck Schererstraße 17
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IKARUS - Beratungsstelle für Suchtfragen, Außenstelle Bad Ischl |
4820 Bad Ischl Auböckplatz 17
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IKARUS - Beratungsstelle für Suchtfragen, Außenstelle Gmunden |
4810 Gmunden Esplanade 9 |
Sozialmedizinischer Dienst |
5020 Salzburg Fanny v. Lehnert-Straße 1 |
Drogenberatung des Landes Steiermark |
8010 Graz Leonhardstraße 84/2 |
SMZ Liebenau |
8041 Graz Liebenauer Hauptstraße 104
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b.a.s. - Zentrale Graz |
8020 Graz Dreihackengasse 1
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b.a.s. - Beratungsstelle Feldbach |
8330 Feldbach Oedterstraße 3
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b.a.s. - Beratungsstelle Hartberg 8230 |
Hartberg Rotkreuzplatz 1
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b.a.s. - Beratungsstelle Schladming |
8970 Schladming Martin Luther-Straße 32/2
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b.a.s. - Beratungsstelle Liezen |
8940Liezen Salzstraße 7
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b.a.s. - Beratungsstelle Voitsberg |
8570 Voitsberg Ludeschergasse 10
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b.a.s. - Beratungsstelle Deutschlandsberg |
8530 Deutschlandsberg Poststraße 3
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b.a.s. - Beratungsstelle Kapfenberg |
8605 Kapfenberg Wienerstraße 60
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b.a.s. - Beratungsstelle für Abhängigkeit und Sucht |
8430 Leibnitz Straße d. 27. Jänner 1919 2/1
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b.a.s. - Beratungsstelle Mürzzuschlag |
8680 Mürzzuschlag Wiener Straße 3/3
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Streetwork Fürstenfeld |
8280 Fürstenfeld Schillerplatz 5 |
BIZ - Obersteiermark |
8700 Leoben Franz Josef-Straße 25 |
Grüner Kreis, ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum |
8020 Graz Hans Resel-Gasse 18 |
Beratungszentrum LIBIT |
8700 Leoben Vordernbergerstraße 7 |
Streetwork Liezen mit Notschlafstelle |
8940 Liezen Im Winkl 1
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Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, neurologisch-psychiatrische Abteilung, ambulant |
8021 Graz Bergstraße 27 |
Ambulante Suchtprävention (ASP) der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH |
6020 Innsbruck Haydnplatz 5 |
MDA basecamp - mobile Drogenarbeit des Z6 |
6020 Innsbruck Dreiheiligenstraße 9 |
Clean Bregenz - Beratungsstelle, Stiftung Maria Ebene |
6900 Bregenz Bergstraße 8 |
Anton Proksch-Institut - Ambulanz Männerabteilung |
1230 Wien Gräfin Zichy-Straße 4 |
Grüner Kreis, ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum |
1070 Wien Hermanngasse 12
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Verein P.A.S.S. - Prävention, Angehörigenarbeit, Suchtbetreuung und Sozialberatung |
1030 Wien Streichergasse 4/4 |
Frage 12:
Diesbezüglich verfüge ich über keine Informationen.
Frage 14:
Laut Statistik des Fonds Gesundes Österreich gibt es drei Selbsthilfegruppen in Österreich:
· Selbsthilfegruppe Pornographieabhängigkeit für Männer, die einen Ausweg suchen (Wien)
· SLAA - Sex- and Love-Addicts (anonyme Sex- und Liebes- süchtige (Steiermark)
· SLAA - Sex- and Love-Addicts Wien (Wien)
Bezüglich ambulanter Einrichtungen darf ich auf die Antwort zu den Fragen 11 und 13 verweisen.
Fragen 15 bis 17:
Im Zeitraum 2000 bis 2007 wurden keine Gruppen und/oder Selbsthilfeeinrichtungen unterstützt, die sich dezidiert der Bekämpfung der „Sexsucht“ gewidmet haben. In den Budgets der Jahre 2007 und 2008 wurden keine Fördermittel speziell für derartige Einrichtungen budgetiert.
Fragen 18 und 20:
Zu einem umfassenden therapeutischen Angebot gehört neben klinisch-psychologischer bzw. psychotherapeutischer Therapie (Einzel-, Paar- und Gruppentherapie) auch eine psychiatrische Konsultation/Behandlung, sowie Einzelbetreuung bzw. -beratung für Angehörige und therapeutisch geleitete Gruppen für Angehörige.
Die Behandlung von Personen mit „gesteigertem sexuellen Verlangen“ erfolgt meist in ambulanten Einrichtungen für unterschiedliche Suchterkrankungen, ohne spezifisches Angebot für diese Personengruppe.
Hinweise über den Charakter eines Erstkontaktes von betroffenen Personen zu Beratungs- und Betreuungsstellen bekommt man über den Bericht der diversen Suchtberatungsstellen hinsichtlich der Zuweisung von anderen Stellen.
Als solche ersten Kontaktstellen können z.B. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Klinische Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten genannt werden.
Für betroffene Personen mit Krankheitseinsicht besteht ebenfalls die Möglichkeit, klinische Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in freier Praxis aufzusuchen.
Zum Zeitpunkt 6. Dezember 2007 gibt es in Österreich 6378 Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten und 5449 Klinische Psychologinnen und Psychologen, die in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eingetragen sind.
Frage 19:
Hinsichtlich der TherapeutInnen und psychosozialer Einrichtungen die Abteilung I/B/7, hinsichtlich der Suchtproblematik generell die Gruppe III/B.
Fragen 21 bis 23:
Derzeit sind keine spezifischen Maßnahmen in Aussicht genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin