2065/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2007 unter der Nr. 2124/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Spionageaffäre Hörsching" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 54, 60 bis 73, 79 bis 92, 98 bis 112, 118 bis 138, 140 bis 150, 152 bis 175, 177 bis 184, 187 bis 192, 440 bis 446, 457 bis 460, 462 bis 465, 468 bis 483, 505 bis 540, 852 bis 882, 886 bis 911 und 921 bis 1001:
Hiezu
ist festzuhalten, dass Mitte des Jahres 2007 ein Bediensteter meines Ressorts
wegen des Verdachtes des Vergehens nach
§ 256 StGB „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs" sowie nach
§319 StGB „Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat" festgenommen
wurde. In diesem Zusammenhang kam es auch zur
Festnahme von Vladimir Vozhzhov. Da
die den Fragen zu Grunde liegenden - insbesondere Vladimir Vozhzhov betreffenden - Angaben,
Gegenstand laufender sicherheitspolizeilicher Erhebungen und strafgerichtlicher
Verfahren sind, ist eine inhaltliche Beantwortung vorerst aus Gründen der
Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich.
Zu 55 bis 59:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind keine Kontakte von D. zu Vladimir Vozhzhov bekannt.
Zu 74 bis 78:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind keine Kontakte von GenMjr Mag. Erich Wolf zu Vladimir Vozhzhov bekannt.
Zu 93 bis 97:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind keine Kontakte von Bgdr Dipl-Ing. Andreas Knoll zu Vladimir Vozhzhov bekannt.
Zu 113 bis 117:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind diesbezüglich keine Kontakte bekannt.
Zu 139. 151 und 176:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
Zu 185 und 186:
Ja. Wie bereits erwähnt wurde ein Bediensteter meines Ressorts Mitte des Jahres 2007 wegen des Verdachts des Vergehens nach § 256 StGB „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs" sowie nach § 319 StGB „Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat" festgenommen. Der betroffene Bedienstete wurde vom Dienst enthoben.
Zu 193 bis 409:
Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 410 bis 424:
Ja. Der Genannte hat im Jahr 1996 im Rahmen einer Auslandsdienstreise bei MIG/MAPO in Moskau in rund drei Flugstunden eine russische MIG-29 getestet. Die Dienstreise erfolgte im Rahmen der Vorbereitung der Beschaffung eines Nachfolgemodells für Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Saab 35 OE „Draken".
Zu 425, 428, 429 und 433:
Nein. Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts liegen keine Informationen über ein pflichtwidriges Verhalten vor.
Zu 426, 427 und 430 bis 432:
Entfällt.
Zu 434 bis 436:
Ja. Nach den mir vorliegenden Informationen war dies im Jahr 1994 bei der Flugshow „3 Stufen zum Himmel" in Wiener Neustadt und in den Jahren 2000 und 2003 bei der „Airpower" in Zeltweg der Fall.
Zu 437 bis 439, 451 und 452:
Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 447 bis 450:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts liegen keine Informationen über ein pflichtwidriges Verhalten im Zusammenhang mit militärischen Luftfahrtveranstaltungen vor.
Zu 453 und 456:
GenMjr Mag. Erich Wolf war in verschiedenen Funktionen in der ehemaligen Luftabteilung und später als Kommandant Luftstreitkräfte mit der Planung, Durchführung und Leitung militärischer Luftfahrtveranstaltungen beauftragt.
Zu 454 und 455:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen liegen keine Informationen über ein pflichtwidriges Verhalten von GenMjr Mag. Wolf im Zusammenhang mit militärischen Luftfahrtveranstaltungen vor.
Zu 461 und 466 bis 467:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen liegen keine Informationen über ein pflichtwidriges Verhalten von GenMjr Mag. Wolf im Zusammenhang mit der Causa „Hörsching" vor.
Zu 484 und 485:
Im Zuge der Luftraumüberwachungsflugzeug-Nachbeschaffung wurde GenMjr Mag. Erich Wolf durch den damaligen Leiter der Gruppe Disziplinar- & Beschwerdewesen nieder- schriftlich einvernommen. Ein pflichtwidriges Verhalten konnte GenMjr Mag. Wolf zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden.
Zu 486 bis 500, 541 bis 555 und 562 bis 613:
Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 501 bis 504:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind keine Interventionsversuche bekannt.
Zu 556 bis 561:
Der zuständigen Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen meines Ressorts sind diesbezüglich keine Kontakte bekannt.
Zu 614 bis 851:
Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 883 bis 885:
Nach den mir vorliegenden Informationen verfügen Angehörige des Österreichischen Bundesheeres über keine offiziellen, über offene Quellen hinaus gehende Daten.
Zu 912 bis 920:
Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.