21/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.12.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/51-PMVD/2006                                                                                    22. Dezember 2006

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am 30. Oktober 2006 unter der Nr. 12/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sicherheit der Bevölkerung bei Abfangjägerflugbetrieb" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 6:

Zunächst lege ich Wert auf die Feststellung, dass die „Situation der Flugsicherung in Zeltweg“ keinesfalls als „prekär“ zu bezeichnen ist. Die Flugsicherung erfolgt zwar mit älterem, aber sehr gut gewartetem und voll funktionsfähigem Gerät. Das Rundsichtradar (ASR) wurde 1983 installiert, das Anflugradar (PAR) 1979. Geräte gleicher Bauart werden auch von der deutschen Luftwaffe (ASR) und von der US-Air Force (PAR) betrieben. Mit dem Neubau des Kontrollturms in Zeltweg, mit dem im kommenden Jahr begonnen wird, werden auch Adaptierungen im Bereich der technischen Systeme der Flugsicherung sukzessive erfolgen.

Zu 3:

Nein. Das Anflugradar wurde von März bis September 2006 routinemäßigen Wartungs­arbeiten unterzogen, da in diesem Zeitraum der Einsatzflugbetrieb aus Graz/Thalerhof erfolgte und auch die Piste des Flughafens Zeltweg saniert wurde.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Im Organisationsplan für die Militärflugleitung sind 46 Arbeitsplätze systemisiert. Mit Stichtag 15. November 2006 waren davon 36 Arbeitsplätze besetzt.

Zu 7 und 9:

Da Abstürze auf Grund menschlichen oder technischen Versagens weder zeitlich noch örtlich vorhersehbar sind, können auch „Absturzzonen“ im Vorhinein nicht definiert werden. Die Piloten sind jedoch angewiesen, die Luftfahrzeuge gegebenenfalls in unbesiedeltes Gebiet, primär auf Militärflugplätze, Truppenübungsplätze, militärische Schießplätze oder ausgedehnte Wasserflächen zu steuern. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat keine „Absturzzonen“ definiert, sondern lediglich Bereiche für den gezielten Abwurf von Waffen, Munition und Zusatztanks vorgesehen.

Zu 8:

Eine derartige Garantie kann weltweit naturgemäß von Niemandem gegeben werden; ungeachtet dessen ist die Wahrscheinlichkeit des Absturzes eines Luftraumüberwachungs­flugzeuges auf Grund der technischen Konzeption, der Ausbildung des technischen und fliegerischen Personals und der im Flugbetrieb angewandten Sorgfalt nach menschlichem Ermessen jedoch minimiert.