210/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.02.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien GZ 10.000/0004-III/4a/2007
Wien, 19. Februar 2007
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 259/J-NR/2007 betreffend
Privatisierung des Abfertigungsrisikos, die die Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am
17. Januar 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Gewährung von Förderungen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgt den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004 des Bundesministers für Finanzen, die in § 21 Abs. 2 Z 10 vorsehen, dass Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommenssteuergesetz 1988 verwendet werden dürfen. Auch vor dem Inkrafttreten der ARR 2004 wurden Abfertigungsrücklagen nicht gefördert, da das haushaltsrechtliche Thesaurierungsverbot des § 40 BHG (Geldmittelbereitstellung), BGBl. Nr. 213/1986 idgF, einer solchen Vorgangsweise entgegensteht. Werden Abfertigungen konkret fällig, so können diese bei Bedarf mit separaten ergänzenden Förderansuchen einer Berücksichtigung zugeführt werden. Eine Differenzierung zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn orientierten Einrichtungen gibt es hinsichtlich der Abfertigungsrücklagen nicht.
Zu Fragen 3 und 4:
Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J-NR/2007 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.