2116/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.01.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0032-I/PR3/2007                                                                            DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,                     2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2021/J-NR/2007 betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatlichen Unternehmensbereich, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich:

Soweit sich die Fragen auf Sonderverträge beziehen, bleiben – im Sinne der Intention der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage – bei der Beantwortung solche Sonderverträge außer Betracht, die auf Grund genereller Genehmigungen des Bundeskanzlers (§ 36 Abs. 2 VBG) etwa im ADV-Bereich, im Falle vertretungsweiser höherwertiger Verwendungen oder im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 standardisiert abgeschlossen wurden.

 

Fragen 1 und 3:

Welche und wie viele Stellen in Ihrem Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen wurden seit 1.1.2006 bis zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung mittels

a) Sonderverträgen

b) Arbeitsleihverträgen

 

neu besetzt bzw. geschaffen?

 

Bei welchen und wie vielen Stellen wurden sonstige Sonderkonditionen vereinbart und wie lauten diese Sonderkonditionen?

 

Antwort:

In meinem Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen wurden seit 1. Jänner 2006 bis zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung, neben den schon bestehenden 36 Sonder- und Arbeitsleihverträgen sechs Stellen (eine Stelle in der Sektion IV, zwei Stellen im Kabinett des vormaligen Herrn Vizekanzlers Hubert Gorbach, zwei Stellen im Büro des vormaligen Herrn Staatssekretärs Mag. Helmut Kukacka und eine Stelle im Büro des vormaligen Staatssekretärs Mag. Eduard Mainoni) mittels Sonderverträgen und eine Stelle (im Verkehrs-Arbeitsinspektorat) mittels Arbeitsleihvertrag – jeweils ausgenommen sind Stellen für Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte sowie sonstigem Hilfspersonal – neu besetzt bzw. geschaffen.

 

Frage 2:

Welche dieser Stellen enthalten bzw. enthielten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen?

 

Antwort:

Zwei dieser Stellen enthalten bzw. enthielten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen.

 

Frage 4:

Welche und wie viele der unter 2.) abgefragten Stellen sind mit 5 Jahren (oder kürzer) befristet?

 

Antwort:

Von den unter Punkt 2.) abgefragten Stellen ist eine mit kürzer als fünf Jahren befristet, die andere war auf die Dauer der Verwendung abgeschlossen.

 

Fragen 5 und 7:

Welche und wie viele Stellen in Ihrem Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen wurden seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung mittels

a) Sonderverträgen

b) Arbeitsleihverträgen

 

neu besetzt bzw. geschaffen?

 

Bei welchen und wie vielen Stellen wurden sonstige Sonderkonditionen vereinbart und wie lauten diese Sonderkonditionen?

 

Antwort:

In meinem Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen wurden seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung 16 Stellen (acht Stellen in meinem Kabinett und acht Stellen im Büro der Frau Staatssekretärin Christa Kranzl) mittels Sonderverträgen und sechs Stellen (zwei Stellen in meinem Kabinett und vier Stellen in der Bundesanstalt für Verkehr) mittels Arbeitsleihverträgen – jeweils ausgenommen sind Stellen für Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte sowie sonstigem Hilfspersonal – neu besetzt bzw. geschaffen. Von den 16 Sonderverträgen wurden vier zwischenzeitlich beendet.

 

Frage 6:

Welche dieser Stellen enthalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen?

 

Antwort:

Sieben dieser Stellen enthalten bzw. enthielten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen.

 

Frage 8:

Welche und wie viele der unter 6.) abgefragten Stellen sind mit 5 Jahren (oder kürzer) befristet?

 

Antwort:

Von den unter Punkt 6.) abgefragten Stellen ist eine mit kürzer als fünf Jahren befristet, sechs dieser Stellen sind bzw. waren auf die Dauer der Verwendung abgeschlossen.

 

Frage 9:

Welche Vorstands- bzw. Geschäftsführungspositionen im staatsnahen Unternehmensbereich, für die Ihr Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz 1998 zuständig ist, wurden seit Beginn 2006 neu besetzt und wann?

 

Antwort:

Für die Antwort wird der Stichtag 12. November 2007 herangezogen:

 

Geschäftsführung Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH                    01.02.2006

Vorstand Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG                                   01.07.2006

Vorstand Galleria de Base del Brennero, Brenner Basistunnel BBT SE                      01.08.2006

Geschäftsführung Austrian Research Centers GmbH                                                 01.10.2006

Geschäftsführung AustriaTech-Gesellschaft des Bundes für

technologiepolitische Maßnahmen                                                                             07.11.2006

Vorstand Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG                                        21.11.2006

Geschäftsführung AustriaTech-Gesellschaft des Bundes für

technologiepolitische Maßnahmen                                                                             01.01.2007

Geschäftsführung Austria Wirtschaftsservice GmbH                                                  01.10.2007

 

Frage 10:

Welche dieser Positionen wurden mit der kürzestmöglichen Frist von 1 Monat ausgeschrieben?

 

Antwort:

Alle zu Fragepunkt 9.) angeführten Positionen wurden mit der kürzestmöglichen Frist ausgeschrieben (§ 2 Abs. 5 Stellenbesetzungsgesetz).


Frage 11:

Wurde für die Auswahl der Positionen nach Frage 9.) ein Beratungsunternehmen beigezogen? Wenn ja, in welchem Fall, welches und mit welchen Kosten?

 

Antwort:

Nachfolgende Beratungsunternehmen wurden beigezogen:

 

Ausschreibung Geschäftsführung Austrian Research Centers GmbH: Egon Zehnder Intern. GmbH, € 115.091,11

 

Ausschreibung Geschäftsführung Austria Wirtschaftsservice GmbH: Institut für Unter-nehmensberatung Wentner & Havranek, € 13.950,--

 

Frage 12:

Entsprechen die Verträge der Vertragsschablonenverordnung? Wenn nein, welche nicht?

 

Antwort:

Alle Verträge entsprechen der Vertragsschablonenverordnung.

 

Frage 13:

Wurden die Verträge gemäß Frage 9.) unter fachlicher Beratung nach § 7 Stellenbesetzungsgesetz erstellt? Wenn ja, von welchen Beratern und mit welchen Kosten?

 

Antwort:

Es wurden keine Berater im Sinne Ihrer Frage beigezogen.

 

Frage 14:

Welche und wie viele Positionen nach Frage 9.) bzw. sonstige Positionen im Unternehmen enthalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen?

 

Antwort:

Alle zu Fragepunkt 9.) aufgelisteten Positionen enthalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigen.

 

Frage 15:

Erfolgte in allen Fällen von Neubesetzung seit 1.1.2006 gemäß Frage 2.), 5.) und 9.) bzw. wo dies sonst gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Stellenausschreibung? In welchen Fällen nicht und aus welchen Gründen?

 

Antwort:

Gemäß Frage 2.) bzw. 5.) erfolgte in allen Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Ausnahme jener Fälle, die gemäß § 24 Ausschreibungsgesetz 1989 von der Ausschreibungspflicht ausgenommen waren bzw. in denen gemäß § 25 Ausschreibungsgesetz 1989 eine Ausschreibung nicht einzuleiten war, eine Ausschreibung.

 

Gemäß Frage 9.) erfolgte in allen Fällen von Neubesetzung eine Stellenausschreibung.

 

 

 

Frage 16:

Welche und wie viele Personen in Ihrem Ministerium bzw. in Bereichen, für die Ihr Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz zuständig ist (gemeint sind Positionen auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene bzw. ab Abteilungsleitung), wurden seit Beginn 2006 gekündigt, aus ihren Verträgen einvernehmlich oder einseitig entlassen bzw. an andere Positionen in Ihrem Wirkungsbereich versetzt?

 

Antwort:

In meinem Ministerium wurden seit Beginn 2006 keine Bediensteten mit Sondervertrag oder Arbeitsleihvertrag gekündigt oder entlassen. Bei 24 Bediensteten mit Sondervertrag wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Zwei Bedienstete mit Sondervertrag wurden einem anderen Bereich innerhalb meines Ressorts zur weiteren Dienstleistung zugewiesen.

 

Seit Beginn 2006 wurde mit drei Personen, für die mein Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz zuständig ist, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Weitere Angaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden.

 

Fragen 17 und 18:

Mit welchen Konditionen wurden Personen gemäß Frage 16.) aus ihren Verträgen (einvernehmlich oder einseitig) entlassen?

 

Welche Kosten sind in den einzelnen Fällen gemäß Frage 16.) für Ihr Ressort bzw. Bereiche, für die Ihr Ressort zuständig ist,

a) im einzelnen und

b) im gesamten seit 1.1.2006 bis zur Regierungsbildung bzw. nachher angefallen?

 

Antwort:

In meinem Ministerium sind gemäß Frage 16.) seit 1. Jänner 2006 bis zur Regierungsbildung insgesamt € 34.182,32 und danach insgesamt € 452,32 an Kosten angefallen.

Welche Kosten in den einzelnen Fällen angefallen sind, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

 

Bezüglich der Kosten für jene Personen gemäß Frage 16.), für die mein Ressort nach dem Stellenbesetzungsgesetz zuständig ist, liegen mir aufgrund des Datenschutzes keine Informationen vor. Dem BMVIT sind mit der vorzeitigen Auflösung dieser Verträge keine Kosten erwachsen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann