215/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.03.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Jänner 2007 unter der Nr. 262/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Privatisierung des Abfertigungsrisikos“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine eigenen gesonderten Förderungsrichtlinien. Beim Abschluss von Förderungsverträgen kommen die generell im Bundesbereich verbindlichen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, zur Anwendung.
§ 21 Abs. 2 Z 10 dieser Richtlinien sieht vor, dass Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 verwendet werden dürfen, wobei es keine Differenzierung zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn orientierten Einrichtungen gibt. In diesem Zusammenhang wird ergänzend angemerkt, dass vom Bundesministerium für Inneres im Regelfall nur nicht auf Gewinn orientierte Einrichtungen gefördert werden.
Zu den Fragen 3. und 4. verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 260/J durch das Bundesministerium für Finanzen.