219/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.03.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0018-I/3/2007

Wien, am      7. März 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 fallen die in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Ich beantworte daher die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 224/J der Abgeordneten Mag. Ruth Becher und GenossInnen aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Nein. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Unternehmen:

Work-life-balance ist ein eingetragener Verein.

Palz & Partner work life balance Consulting Agentur KG ist eine im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft.

 

Frage 2:

Von den beiden genannten Aufträgen wurde einer an die Palz & Partner work life balance Consulting Agentur KG vergeben. Den zweiten Auftrag erhielt eine Arbeitsgemeinschaft, die sich aus dem Verein work-life-balance und einem anderen Unternehmen zusammensetzte.

 

Frage 3:

Ja.

 

Frage 4:

Laut § 27 des Bundesvergabegesetzes 2002 (das damals anzuwenden war) wurde eine Direktvergabe gewählt, da es sich um eine geistig-schöpferische Dienstleistung handelte und der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer € 30.000 nicht erreichte.

 

Darüber hinaus wurde Frau Mag. Palz aufgrund ihrer Vorerfahrungen und der bisherigen Zusammenarbeit mit dem damals zuständigen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz als besonders geeignet erachtet, den Auftrag optimal zu erfüllen.

 

Frage 5:

Ziele des Auftrags waren:

 

Fragen 6 bis 11:

Die Zuständigkeit für das Audit FAMILIE & BERUF und somit auch für die Beauftragung und Durchführung der Schulungen lag vor 2006 beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Seit 2006 ist die Familie & Beruf Management GmbH (FBG) für das Audit zuständig.

 

Bis 2001 war Frau Mag. Palz als für das Audit zuständige Abteilungsleiterin des damaligen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen in die Schulungen involviert. Die BeraterInnenschulungen wurden von internen und externen ExpertInnen durchgeführt.

 

2002 wurde Frau Mag. Palz einmal als selbstständige Beraterin mit einer Schulung beauftragt, da sie aufgrund ihres umfassenden Fachwissens und ihrer praktischen Beratungstätigkeit in Firmen als bestens geeignet befunden wurde.

 

2003 fand keine Schulung statt.

 

2004 wurde die TÜV Österreich Akademie Verlags- und Seminarveranstaltungs- GmbH per Werkvertrag u.a. mit der Durchführung der in der Rahmenrichtlinie vorgeschriebenen Veranstaltungen und Schulungen beauftragt. Um bei der Durchführung der Schulungen ein möglichst breites Repertoire an Erfahrungen anbieten zu können, wurde aus dem Kreis der BeraterInnen für diese Schulung ein anderer ausgewiesener Experte hinzugezogen.

 

2005 fand keine Schulung statt.

 

Palz & Partner KG ist in Nachfolge der TÜV-Österreich Akademie per 31. Jänner 2006 von der FBG für den Zeitraum vom 1. März 2006 bis 31. Jänner 2007 mit der Unterstützung für die Umsetzung des Audit Familie & Beruf beauftragt und wirkt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses unterstützend für die FBG als Co-Trainerin bei den Schulungsmaßnahmen der FBG für die Durchführung des Audit Familie & Beruf für BeraterInnen mit.

 

BeraterInnen sind seit Einführung des Audits FAMILIE & BERUF verpflichtet, Schulungen zu absolvieren. Die Schulungen sind Voraussetzung zur Durchführung des Audits.

 

Seit 1.8.2006 ist die adaptierte Rahmenrichtlinie zur Durchführung des Audits FAMILIE & BERUF in Kraft. Sie sieht erstmals ein Vertragsverhältnis in Form eines Lizenzvertrages mit den Beraterinnen und Beratern vor, welches diese zur Durchführung des Audit Familie & Beruf berechtigt.

Zu dieser Schulung bzw. Nachschulung werden alle BeraterInnen für das Audit Familie & Beruf eingeladen, derzeit haben bereits 18 BeraterInnen diese Ausbildung absolviert, davon 11 BeraterInnen, die bereits als BeraterInnen nach der alten Richtlinie tätig waren.

Da die Lizenz erst seit mit 2006 eingeführt wurde, kann also nicht vom Verlust der Lizenz bereits geschulter BeraterInnen gesprochen werden.

 

Die BeraterInnen leisten Beiträge zu den Schulungskosten. Diese Beiträge decken einen Teil der Gesamtkosten. Für eine zweitägige Schulung wurden von den BeraterInnen zuletzt € 1.500 beigetragen – dieser Betrag liegt deutlich unter den marktüblichen Tagsätzen für Unternehmensberatungen.

 

Fragen 12 bis 15:

Ein Audit-Rat ist nach der Rahmenrichtlinie zur Durchführung des Audit FAMILIE & BERUF in der geltenden Fassung nicht mehr vorgesehen.

Die FBG hat Aufgaben des vormaligen Audit-Rates übernommen und überprüft in der Funktion einer Zulassungsstelle sämtliche ihr übermittelten Dokumente und Gutachten betreffend das Audit FAMILIE & BERUF auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit.

Wie bereits zu den Fragen 6 bis 11 ausgeführt, ist die Palz & Partner KG in Nachfolge der TÜV-Österreich Akademie mit der Unterstützung für die Umsetzung des Audit Familie & Beruf beauftragt und unterstützt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die FBG hinsichtlich der Prüfung der Unternehmensunterlagen. Für diese Tätigkeit erhält die Palz & Partner KG kein gesondertes Honorar.

 

Fragen 16, 17 und 20:

Die Geschäftsführung der Familie & Beruf Management GmbH wurde entsprechend den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes am 31. August 2006 ausgeschrieben.

Frage 18:
Da diese Entscheidung durch die frühere Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Ursula Haubner, getroffen wurde, liegen mir hinsichtlich der Gründe für deren Entscheidung keine unmittelbaren Informationen vor. Ich verweise daher auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 77/J der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgliederungen aus der Bundesverwaltung, in der bei Frage 5 ausgeführt wird, dass die Bestellung erfolgte, weil die Bewerberin den Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung (so z.B. umfassende Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Führungs- und Managementerfahrung) in besonderem Ausmaß entsprach.

 

Frage 19:

Die Entscheidung über die Auswahl der Geschäftsführung traf entsprechend dem § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ die ehemalige Bundesministerin Ursula Haubner.

Soweit sich die Frage auch auf die zur Vorbereitung ‑ und daher lediglich beratend ‑ und ohne gesetzliche Verpflichtung eingerichtete Kommission zur Begutachtung der eingelangten Bewerbungen bezieht, sind als Mitglieder Sektionschef Dr. Helmut Günther (BMSK) sowie die beiden Gruppenleiter (gleichfalls BMSK) Alfred Koglbauer und Dr. Helmut Walla zu nennen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin