220/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.03.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0001-I/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 220/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Nein.
Amts- bzw. Rechtshilfeersuchen sowie auch Ermittlungen oder Gerichtsverfahren sind meinem Ressort nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz verwiesen.
Frage 3:
Da der Name des Herstellers nicht bekannt war, wurden keine Nachforschungen angestellt.
Zu 3.1. bis 3.3.:
Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Angelegenheiten der Krankenanstalten in den Vollzugsbereich der Länder fallen.
Zu 3.4. und 3.5:
Ohne Kenntnis des Namens des Herstellers können diese Fragen nicht beantwortet werden. Zum Bereich der Krankenanstalten darf ich aber auf die Zuständigkeit der Länder für den Bereich der öffentlichen Spitalsversorgung sowie auf die Tatsache verweisen, dass die in privaten Krankenanstalten aufgewendeten Mittel für Medizinprodukte sich generell meiner Kenntnis entziehen.
Zu 3.6. und 3.7.:
Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerien für Inneres und für Justiz verwiesen werden.
Zu 3.8. und 3.9.:
Amtshilfeersuchen sind meinem Ressort nicht bekannt.
Fragen 4 und 5:
Ja, konkrete Verbindungen nach Österreich wurden aber nicht bekannt.
Zu 4.1. bis 4.3., 5.1. bis 5.3.:
Nein, Angelegenheiten der Krankenanstalten fallen in den Vollzugsbereich der Länder.
Zu 4.4., 5.4. und 5.6.:
Ich verweise auf Beilage A.
Mit Stichtag 31.12.2006 waren in Österreich 76 Arzneispezialitäten auf „Astellas“ (Nachfolgefirma von Fujisawa) zugelassen (davon waren 12 Neuzulassungen seit 1.1.2000); 80 Arzneispezialitäten waren auf „Bristol-Myers Squibb“ zugelassen (davon waren 20 Neuzulassungen seit 1.1.2000).
Zu 4.5., 4.6., 5.5. und 5.7.:
Ich verweise auf die Beilagen B/1 und B/2.
Zu 4.7., 4.8., 5.8. und 5.9.:
Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerien für Inneres und für Justiz verwiesen werden.
Zu 4.9., 4.10., 5.10. und 5.11.:
Amtshilfeersuchen sind meinem Ressort nicht bekannt.
Fragen 6 und 7:
Nein.
Zu 6.1. bis 6.3., 7.1. bis 7.3.:
Nein, Angelegenheiten der Krankenanstalten fallen in den Vollzugsbereich der Länder.
Zu 6.4. und 6.6.:
Ich verweise auf die beigeschlossene Tabelle A.
Mit Stichtag 31.12.2006 waren in Österreich 376 Arzneispezialitäten auf „Ratiopharm“ zugelassen (davon waren 196 Neuzulassungen seit 1.1.2000).
Zu 6.5. und 6.7.:
Ich verweise auf die beigeschlossene Tabelle B/3.
Zu 6.8. und 6.9.:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerien für Inneres und für Justiz.
Zu 7.4. bis 7.9.:
Diese Fragen sind textgleich mit den Fragen 6.4. bis 6.9., ich verweise auf meine Ausführungen zu diesen Fragen.
Zu 6.10. und 6.11., 7.10. und 7.11.:
Amtshilfeersuchen sind meinem Ressort nicht bekannt.
Fragen 8 und 9:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerien für Inneres und für Justiz.
Frage 10:
Ich verweise auf die Ausführungen der Bundesministerin für Justiz zu der an sie gerichteten parl. Anfrage Nr. 221/J.
Frage 11:
Da meinem Ressort keine derartigen Daten vorliegen, wurden die Landeshauptleute um Information gebeten. Soweit Rückmeldungen eintrafen, wurde seit 2000 kein derartiges Verfahren durchgeführt.
Fragen 12 und 13:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2, darüber hinaus auf die Zuständigkeit der Bundesministerien für Inneres und für Justiz; eine Beantwortung dieser Fragen ist mir daher nicht möglich.
Frage 14:
Bei Bekanntwerden von Verdachtsmomenten werde ich diesen selbstverständlich nachgehen und gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Dies gilt auch für den Bereich des Disziplinarrechts.
Die allgemein zugänglichen Daten aus dem Bereich Kriminalstatistik sind für weitere Maßnahmen mangels entsprechender Differenziertheit ungeeignet.
Frage 15:
Negative Rückmeldungen sind mir nicht bekannt.
Frage 16:
Mein Ressort steht in laufendem Kontakt mit dem Bundesministerium für Inneres, Büro für Interne Angelegenheiten, das österreichischer Ansprechpartner in diesem Netzwerk ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.