2207/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0119-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2246/J-NR/2007

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gender Mainstreaming auf Bundesebene“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich darf einleitend auf den Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen gegen Frauen und die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2241/J-NR/2007 durch die Frau Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst hinweisen.


Im Justizressort werden Veranstaltungen, die auch oder ausschließlich Gender Mainstreaming zum Gegenstand haben, seit dem Jahr 2000 angeboten. Das Angebot ist seither kontinuierlich ausgebaut worden. Die Mehrzahl der Veranstaltungen findet jährlich wiederkehrend statt.

Im Jahr 2007 wurden drei Veranstaltungen abgehalten, die sich mit dem Thema Gender Mainstreaming beschäftigten. Für das Frühjahr 2008 ist bereits eine weitere, neue Veranstaltung geplant. Weitere Aktivitäten für das Jahr 2008 sind in Arbeit.

Gender Mainstreaming wird in verschiedenen Arbeitsbereichen behandelt: Hervorzuheben sind die europäischen Vorgaben und Gesichtspunkte von Gender Mainstreaming, Gender Mainstreaming im Arbeitsrecht und in der Justizverwaltung.

Die Veranstaltungen richten sich an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatanwälte sowie an Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt freiwillig.

An einschlägigen Aktivitäten seit dem ersten Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 möchte ich hervorheben:

         1.1.        1 3.3.2001: Ganztägige Schulung der Gender Mainstreaming Beauftragten des BMJ und ihres Stellvertreters

         1.2.      15.7.2003: Informationsschreiben über Gender Mainstreaming an die PräsidentInnen des Obersten Gerichtshofs, der Oberlandesgerichte und der Landesgerichte

         1.3.      21.11.2004: Informationsveranstaltung zu Gender Mainstreaming für BehördenleiterInnen, Sektions- und AbteilungsleiterInnen im BMJ und Spitzen der Personal- und Standesvertretungen des Justizressorts

         1.4.      30.11.2004: Studie "Gender Mainstreaming - Personalentwicklung in Justizanstalten"

         1.5.      3.2.2005: Halbtägiger Workshop zu Gender Mainstreaming für die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Justiz

         1.6.      3.2.2005: Halbtägiger Workshop mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung im Bundesministerium für Justiz


         1.7.       2005 und 2006: Teilnahme am Projekt "Cross Mentoring im Bundesdienst" des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen jeweils mit mehreren Mentorinnen und Mentees aus dem Justizressort

         1.8.      2005: Personalmarketingkonzept zur Erhöhung des Anteils weiblicher MitarbeiterInnen in Justizanstalten

Zu 1a:

         1.1.      Das Bundesministerium für Justiz war nicht Veranstalter und hat daher hiezu keine Informationen.

         1.2. bis 1.6. und 1.8.: Die Gesamtkosten können nicht angegeben werden, weil bei Projektdurchführung im BMJ noch keine Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet war.

         1.7.      Auf den Bericht der Bundesministerin für Frauen darf verwiesen werden.

Zu 1b:

         1.1.      Aufbau von Kompetenz bei den Gender Mainstreaming-Beauftragten (Wissen über Rechtslage, Strategien, Informationsquellen, etc.) sowie Vernetzung der GM-Beauftragten mit denjenigen anderer Ressorts.

         1.2.      Vorstellung der Gender Mainstreaming-Beauftragten des BMJ und umfangreiche Information der BehördenleiterInnen über GM: Rechtliche und politische Grundlagen, Strategien, bisherige Aktivitäten (auch anderer Ressorts), ExpertInnen, Web-Adressen etc.

         1.3.      Im Sinne des top down-Ansatzes wurden die EntscheidungsträgerInnen des Ressorts umfassend über Gender Mainstreaming informiert und ihrerseits auf die Umsetzung im top down-Prinzip verpflichtet.

         1.4.      Analyse des Bewerbungsverhaltens von Männern und Frauen für den Justizwachdienst, Analyse des Aufnahmeverfahrens für den Justizwachdienst mit wissenschaftlichen Methoden der empirischen Sozialforschung, konkrete Empfehlungen zur Vermeidung von Diskriminierung im Aufnahme- und Ausbildungsprozess sowie bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen von Justizwachebediensteten.

         1.5.      Erkennen von gleichstellungsrelevanten Themen im eigenen Tätigkeitsbereich, Kennenlernen und Testen von Instrumenten zur Steuerung des Gender Mainstreaming-Prozesses, Auseinandersetzung mit Männerpolitik als Teil einer ganzheitlichen Geschlechterpolitik

         1.6.      Klärung der jeweiligen Tätigkeitsfelder für Gender Mainstreaming und Gleichbehandlung, laufende wechselseitige Information und Unterstützung, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

         1.7.      Auf den Bericht der Bundesministerin für Frauen darf verwiesen werden.

         1.8.      Nachdem das Aufnahmeverfahren für den Justizwachdienst unter dem Blickwinkel der Ermittlung und gegebenenfalls Beseitigung allfälliger Frauen diskriminierender Elemente von einem auf derartige Verfahren spezialisierten Team von Fachleuten einer detaillierten Analyse (aufbauend auf die unter 1.4. dargestellte IRKS-Studie) unterzogen wurde, konnten mit Hilfe der Fachleute wesentliche Qualitätsverbesserungen für alle Bewerberinnen und Bewerber, verbunden mit Kosteneinsparungen, implementiert werden.

Zu 1c, 1d und 1e:

      1.1.           Ja.   Das Bundesministerium für Justiz war nicht Veranstalter und hat daher hiezu keine Informationen.

      1.2.         Nein.

      1.3.         Ja, Maga Daniela Castner und Dipl. -Ing. Stefan Ohmacht, Dynamic Consulting, Wien, Dr. Vera Jauk , BM für Gesundheit und Frauen. Für Dynamic Consulting wurden 4.320 Euro bezahlt.

      1.4.         Ja, Maga Dr. Inge Karazman-Morawetz, Maga Dr. Doris Weiss, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien. Letzteres erhielt 8.000 Euro.

      1.5.         Ja, Zita Küng, EQuality - Agentur für Gender Mainstreaming, Zürich Dr. Johannes Berchtold, Leiter der Männerpolitischen Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Soziales und Generationen.

      1.6.         Ja, Zita Küng, EQuality - Agentur für Gender Mainstreaming, Zürich. Zita Küng erhielt für beide Veranstaltungen (1.5 und 1.6) insgesamt 2.514,26 Euro.

      1.7.         Auf den Bericht der Bundesministerin für Frauen darf verwiesen werden.

      1.8.         Ja, Mag. Christian Havranek und Maga Anna Hundsdorfer, Dr. Wentner und Mag. Havranek, Institut für Unternehmensberatung GmbH, Wien. Die Letztgenannten  erhielten dafür insgesamt 20.400 Euro.

Zu 1f, 1g und 1h:

      1.1.         Auf die Antwort zu a) wird verwiesen.

      1.2, 1.3. bis 1.6. und 1.8.  Nein. Eine Ausschreibung war rechtlich nicht geboten und hätte einen im Verhältnis zum Leistungsumfang unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand erfordert.

      1.7.         Auf den Bericht der Bundesministerin für Frauen darf verwiesen werden.

Zu 2 und 3:

Nachdem Gender Mainstreaming nun im Justizressort durch die zu Frage 1. dargestellten Projekte, durch Gender Mainstreaming-Module in den Ausbildungskursen für (künftige) Führungskräfte und durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zum Thema gut bekannt und etabliert ist und laufend thematisiert wird, sowie im Hinblick auf die Implementierung von Gender Budgeting sind weitere Projekte derzeit nicht erforderlich. Gender Mainstreaming ist eine Strategie, nach der EntscheidungsträgerInnen die Abschätzung der Folgen ihrer eigenen Handlungen im Hinblick auf das soziale Geschlecht (gender) der Betroffenen laufend (mainstream) in den Blickpunkt ihrer Überlegungen stellen. So werden z. B. im Justizressort Daten und Statistiken auch nach dem Kriterium "Gender" erhoben und dargestellt, weiters wird besonderes Augenmerk auf geschlechtergerechten Sprachgebrauch gelegt. Auch bei der Planung und Gestaltung von Justizgebäuden werden Genderaspekte regelmäßig berücksichtigt.

Zu 4 und 5:

Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministeriums für Justiz in den Arbeitsbehelfen "Erläuterungen zum Bundesvoranschlag 2007" und "Erläuterungen zum Bundesvoranschlag 2008" darf verwiesen werden.

Zu 6 und 7:

Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 darf verwiesen werden.

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)