2209/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0089-III/1/b/2008
Wien, am Jänner 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Frau Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 16. November 2007 unter der Nr. 2134/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hintermänner im Fall Arigona“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck wurde bei der Staatsanwaltschaft Wels Anzeige gegen unbekannte Täter (UT) wegen des Verdachtes nach § 115 FPG eingebracht.
Zu den Fragen 2 und 3:
Bisher konnten keine Mittelsmänner polizeilich ausgeforscht werden.
Zu Frage 4:
Das Versteck wurde den Ermittlungsbehörden bis dato nicht bekannt.
Zu Frage 5:
Die Sicherheitsbehörden haben weder Anzeigen noch Hinweise zum Aufenthaltsort von Arigona Zogaj erhalten.
Zu Frage 6:
Dazu darf auf die Beantwortung der Anfrage 1639/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI.
Zu Frage 9:
Das Treffen fand am 12. Oktober 2007 im Bezirk Vöcklabruck statt.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Inneres hat keine Angebote unterbreitet.
Zu den Fragen 11, 14 und 15:
Die Entscheidung über die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels ist nach Prüfung, auch unter Heranziehung des für solche Fälle vorgesehenen Formulars, bereits gefallen
Zu Frage 12:
Nein.
Zu Frage 13:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.
Zu Frage 16 :
Ja.
Zu Frage 17:
Kontakte finden seit der Rückkehr in den Kosovo statt und dienen der Reintegration in der Heimat.
Zu Frage 18:
Beamte des BM.I, Dolmetscher und Familienangehörige der Familie Zogaj, die sich im Kosovo aufhalten.
Zu Frage 19:
Sämtliche Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung sind mit der Bearbeitung von humanitären Aufenthaltstiteln beschäftigt, da es sich hierbei um eine der Kernaufgaben der Abteilung handelt.
Zu Frage 20:
Nein.