2209/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0089-III/1/b/2008

Wien, am       Jänner 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Frau Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 16. November 2007 unter der Nr. 2134/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hintermänner im Fall Arigona“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck wurde bei der Staatsanwaltschaft Wels Anzeige gegen unbekannte Täter (UT) wegen des Verdachtes nach § 115 FPG eingebracht.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Bisher konnten keine Mittelsmänner polizeilich ausgeforscht werden.

 

Zu Frage 4:

Das Versteck wurde den Ermittlungsbehörden bis dato nicht bekannt.

 

Zu Frage 5:

Die Sicherheitsbehörden haben weder Anzeigen noch Hinweise zum Aufenthaltsort von Arigona Zogaj erhalten.

 

Zu Frage 6:

Dazu darf auf die Beantwortung der Anfrage 1639/J verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI.

 

Zu Frage 9:

Das Treffen fand am 12. Oktober 2007 im Bezirk Vöcklabruck statt.

 

Zu Frage 10:

Das Bundesministerium für Inneres hat keine Angebote unterbreitet.

 

Zu den Fragen 11, 14 und 15:

Die Entscheidung über die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels ist nach Prüfung, auch unter Heranziehung des für solche Fälle vorgesehenen Formulars, bereits gefallen

 

Zu Frage 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 16 :

Ja.

 

Zu Frage 17:

Kontakte finden seit der Rückkehr in den Kosovo statt und dienen der Reintegration in der Heimat.

 

Zu Frage 18:

Beamte des BM.I, Dolmetscher und Familienangehörige der Familie Zogaj, die sich im Kosovo aufhalten.

 

Zu Frage 19:

Sämtliche Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung sind mit der Bearbeitung von humanitären Aufenthaltstiteln beschäftigt, da es sich hierbei um eine der Kernaufgaben der Abteilung handelt.

 

Zu Frage 20:

Nein.