2211/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0061-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien, 15.  Jänner 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2231/J-NR/2007 betreffend Schneechaos auf der Wiener Außenringautobahn, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 21. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Vorkehrungen traf die Exekutive, um die LKW-bedingten Massenstaus auf den betroffenen Autobahnteilstücken zu verhindern?

 

Antwort:

Da die Exekutive nicht in meine Zuständigkeit fällt, darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2230/J-NR-2007 durch den Bundesminister für Inneres verweisen.

 

Frage 2:

Wurden die LKW-Lenker auf die Kettenpflicht hingewiesen? Wenn ja, wann und in welcher Form im einzelnen, wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Am 15. November 2007 wurde keine präventive Kettenpflicht verhängt, da die Prognose für die Niederschlagsmenge (Schneefall) Werte voraussah, die eine Kettenpflicht nicht erforderlich gemacht hätten. Im Zeitraum zwischen 18:00 und 19:00 Uhr traten - entgegen dieser Prognose - sehr heftige Niederschlagsmengen ein. Da die Vorlaufzeit für die Verhängung der Kettenpflicht nicht mehr ausreichte und bereits erste schlecht ausgerüstete LKW hängen blieben, wurde demnach vom Autobahnmeister in Abstimmung mit der Exekutive sofort eine Sperre der A21 veranlasst.

 

Frage 3 und 4:

In welchem Ausmaß über das übliche Maß hinaus wurden gezielte diesbezügliche LKW-Kontrollen im Vorfeld des örtlich wie zeitlich präzise und über mehrere Tage im voraus prognostizierten Wintereinbruchs vorgenommen?

Wer trägt die Verantwortung für Ausmaß und Zeitpunkt der Durchführung von LKW-Kontrollen auf technisch den Erfordernissen und den Vorschriften entsprechenden Zustand incl.  Ausrüstung?

 

Antwort:

Kontrollen und Prüfungen von Fahrzeugen an Ort und Stellen fallen in die Zuständigkeit der lokal zuständigen Behörden, also der  Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen bzw. der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

 

Frage 5:

Welche Verbesserungsmaßnahmen planen Sie in Zukunft für solche Extremfälle?

 

Antwort:

Die ASFINAG wird künftig bei drohender Gefahr im Winterdienst früher Sperren verhängen. Dabei werden auch Sperren für Fahrzeuge über 3,5 t verhängt. Gleichzeitig mit der Sperre erfolgt die Beschilderung der Umleitungsstrecke über Wechselverkehrszeichen sowie über mobile Leiteinrichtungen. Bei Sperren werden ab sofort auch die Mitarbeiter des Mautservice und Kontrolldienstes der ASFINAG eingesetzt , um die Exekutive zu unterstützen.

 

Am 26. November 2007 erfolgte bereits eine Sperre der A21 aufgrund prognostizierter intensiver Schneemengen. Diese Sperre hat in jeder Hinsicht ausgezeichnet funktioniert und wurde auch in den Medien sowie von den Behörden als richtige Maßnahme gelobt.

Zur Optimierung der Ereignisbewältigung werden derzeit die Einsatzpläne in Abstimmung mit den Behörden und den Einsatzorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettung) überarbeitet und verbessert.

 

Kurzfristig wurden bereits die Infrastruktur der Einsatzzentrale in der Autobahnmeisterei Alland verbessert sowie zur Unterstützung des Winterdienstes vier weitere Videokameras für die A21 bestellt.

 

Frage 6:

Wird die Winterreifenpflicht vorverlegt und die Kettenmitnahme/Anlegeverpflichtung ausgedehnt? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Das kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen und ist auch bereits passiert. Mit Abänderungsantrag  zur  29.  KFG-Novelle wurden die entsprechenden Zeiträume ausgedehnt. Die Winterreifenpflicht gilt in Zukunft ab 1. November bis 15. April für Fahrzeuge zur Güterbeförderung und bis 15. März für Omnibusse. Schneeketten müssen von 1. November bis 15. März mitgeführt werden.

 


Frage 7:

Wie hoch ist das Strafausmaß bei Verstößen gegen die Winterreifen/Kettenanlegepflicht?

 

Antwort:

Ein Verstoß gegen eine Kettenanlegepflicht fällt unter die Straßenverkehrsordnung und ist dort mit einer Geldstrafe bis 726 Euro bedroht.

 

Das Kraftfahrgesetz sieht für Zuwiderhandlungen einen Strafrahmen bis zu 5.000 Euro vor.

In einem konkreten Strafverfahren ist die Strafhöhe von der Behörde unter Anwendung der Vorgaben des Verwaltungsstrafgesetzes festzusetzen. Dabei sind Erschwerungs- und Milderungsgründe und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse entsprechend zu berücksichtigen.

 

Frage 8:

Gedenken Sie dies zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Eine Erhöhung des Strafrahmens kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen. Ich denke aber, dass der derzeitige Strafrahmen ausreichend ist.

 

Frage 9:

Welche Vorstöße auf EU-Ebene und/oder bilateraler Ebene werden Sie unternehmen, um die Ausstattung der Transit-LKWs zu verbessern und die Verpflichtung zu rechtzeitigem Umrüsten auf winterliche Fahrverhältnisse wirksam zu verankern?

 

Antwort:

Es handelt sich hier um nationale österreichische Vorschriften, die auch für Lenker ausländischer Fahrzeuge gelten.

 

Wichtig ist eine entsprechende Information der Betroffenen. Diesbezüglich ist mein Ressort an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten herangetreten, damit die anderen Staaten über die Rechtslage in Österreich informiert werden.

 

Frage 10:

Welche Vorkehrungen traf die ASFINAG wann, um Massenstaus durch hängen gebliebene LKW auf den betroffenen, diesbezüglich wegen ihrer Steigungen als problematisch bekannten Autobahnteilstücken zu verhindern?

 

Antwort:

Die ASFiNAG hat nach der Übernahme des Betriebs von den Ländern den Einsatzplan für die A21 überarbeitet, mit den Behörden und Einsatzorganisationen abgestimmt und rechtzeitig vor dem Winterdienst 2006/07 in Kraft gesetzt. Weiters wurden für die Durchführung des Winterdienstes auf der A21 alle vorbereitenden Maßnahmen gesetzt. Das sind:


Frage 11:

Welche Mängel sollen/müssen behoben werden?

 

Antwort:

Die erkannten Mängel in der Ereignisbewältigung werden durch die Überarbeitung der Einsatzpläne behoben.

 

Frage 12:

Warum wurden die PKW nicht rechtzeitig auf das nachgeordnete Straßennetz verwiesen?

 

Antwort:

Die Fahrzeuge wurden im Zuge der Sperre  über die Route S33 - S5 - A22 umgeleitet, als auch in das untergeordnete Netz abgeleitet. Dies war jedoch nur zeitlich beschränkt möglich, da auch das untergeordnete Netz im gesamten Umfeld der A21 aufgrund der intensiven Schneefälle unpassierbar bzw. gesperrt war.

 

Frage 13:

Können Sie einen Zusammenhang zwischen dem NÖ Landesfeiertag am 15.11. und den von Betroffenen teilweise als unzureichend empfundenen Räumungsbemühungen am Abend dieses Tages ausschließen?

 

Antwort:

Die Dienstpläne der ASFINAG stellen eine Winterdienstbetreuung des Autobahnnetzes für 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche sicher, auch an Feiertagen. Konkret waren am 15. November ab Mittag alle Räumfahrzeuge im Einsatz.

 

Frage 14:

Können Sie einen Zusammenhang zwischen den landespolitischen Bremsversuchen gegen die Straßendienst-Optimierungsschritte des ehemaligen ASFINAG - Managements und den nunmehrigen suboptimalen Ergebnissen beim Straßendienst ausschließen?

 

Antwort:

Jedenfalls. Dazu ist anzumerken, dass in der Autobahnmeisterei Alland dasselbe Personal den Dienst versieht wie vor dem 1. Mai 2006.

 

Frage 15:

Was können Sie zu den Vorwürfen des NÖ Landeshauptmanns Pröll anführen, wonach es sich um eine Folge der Zentralisierung von Entscheidungen handle? Um wie viel weiter ist insbesondere Wien - Inzersdorf (ASFINAG - Leitzentrale) im Vergleich zu St. Pölten (NÖ Landeshaus) von der A21 im fraglichen Bereich zwischen Steinhäusl und Alland entfernt?

 

Antwort:

Die Fragestellung der räumlichen Entfernung des Sitzes der ASFINAG Verkehrstelematik GmbH (Inzersdorf) oder der NÖ Landesregierung (St. Pölten) ist für den Winterdienst auf der A21 nicht relevant, da die Räumeinsätze von der Autobahnmeisterei Alland aus gesteuert und koordiniert werden.

 

Frage 16:

Wie können Sie sich erklären, dass das neue Management der ASFINAG, dessen Bestellung Millionenzahlungen für die Vorgänger erforderte, in diesem ersten Härtetest versagte?


Antwort:

Das neue ASFINAG - Management hat rasch reagiert, damit in Zukunft solche Vorfälle vermieden werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann