2216/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0298-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2167/J der Abgeordneten Zanger, Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1, 2, 7 bis 10:
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat sich als erstes Ministerium Österreichs zum Ziel gesetzt, eine Mobbingpräventionsstrategie festzulegen und Schritte für eine aktive Prävention einzuleiten. Vom 1. Jänner 2006 bis zum 1. Oktober 2007 war die Einleitung eines in diesem Zusammenhang vorgesehenen Verfahrens nicht erforderlich. Unabhängig davon gab es im Ressort zwei von weiblichen Bediensteten gemutmaßte Mobbingfälle.
Fragen 3 bis 6:
Vom 1. Jänner 2006 bis zum 1. Oktober 2007 gab es keine Disziplinarverfahren aufgrund von Mobbing.
Fragen 11 bis 18:
Vom 1. Jänner 2006 bis zum 1. Oktober 2007 gab es weder Versetzungen noch Kündigungen aufgrund von Mobbing.
Mit freundlichen Grüßen