2217/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

 

 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0346-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2232/J der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Im Jahr 2004 wurden in 803, im Jahr 2005 in 1.531, im Jahr 2006 in 2.587 und bis Ende September 2007 in 2.956 Fällen Zuwendungen nach § 21a des Bundespflegegeldgesetzes an pflegende Angehörige gewährt.

 

 

Frage 2:

Aufgrund der bestehenden Richtlinien können für Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest einer Woche, höchstens aber für 4 Wochen pro Jahr Zuwendungen aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden.

Die Dauer der Ersatzpflegemaßnahmen wird statistisch nicht erfasst, aus den Erfahrungswerten ergibt sich jedoch eine Verhinderungsdauer der Hauptpflegeperson von durchschnittlich 2 bis 3 Wochen.

 

Frage 3:

Die durchschnittliche Zuwendungshöhe beträgt ca. 1.200 €.

Fragen 4 bis 6:

Das Pilotprojekt „Urlaub und Erholung für pflegende Angehörige“ des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes haben bis Ende September 2007 168 Personen in Anspruch genommen; in 66 Fällen wurde der Urlaub gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen konsumiert.

Aufgrund der positiven Reaktionen wurde das Pilotprojekt bis Ende 2008 verlängert; die finanzielle Unterstützung seitens meines Ressorts wird weitergeführt.

Die Kosten für den 14-tägigen Erholungsurlaub betragen € 868 pro Person. Von der Erholung suchenden Person sind 20 % ihres monatlichen Netto-Einkommens als Selbstbehalt zu tragen. Die verbleibenden Restkosten werden aus den für pflegende Angehörige verfügbaren Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung getragen.

Fragen 7 bis 9:

Seit Beginn des Pilotprojektes "Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige" im Februar 2007
wurden bis Oktober 2007 insgesamt 216 Anträge auf eine Zuwendung gestellt,
wovon 149 Anträge genehmigt und 38 Anträge abgelehnt wurden. In den übrigen Fällen wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Förderbar im Rahmen des Pilotprojektes sind Ersatzpflegemaßnahmen für pflege-
bedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen im Ausmaß von zumindest
4 Tagen, höchstens aber 4 Wochen jährlich.

Der Gesamtauszahlungsbetrag hat € 106.932,14 betragen, wodurch sich eine durchschnittliche Zuwendung pro Fall in Höhe von € 717,70 ergibt.

Das ursprünglich bis Jänner 2008 befristete Pilotprojekt wurde bis auf weiteres verlängert.

Frage 10:

Im Jahr 2006 haben 773 pflegende Angehörige die begünstige Weiterversicherung in Anspruch genommen.

Frage 11:

Im 1. Halbjahr 2007 haben 646 pflegende Angehörige die begünstigte Weiterversicherung in Anspruch genommen.

Fragen 12 und 13:

Dazu liegen derzeit noch keine Daten vor. Die Meldung der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2007 wird bis Ende Jänner 2008 erfolgen.

Frage 14:

Im Jahr 2006 haben 19 pflegende Angehörige die begünstigte Selbstversicherung gemäß § 18b ASVG in Anspruch genommen.

Frage 15:

Zum Stand Oktober 2007 waren 302 Personen wegen Pflege eines nahen Angehörigen  gemäß § 18b ASVG in der Pensionsversicherung selbst versichert.

Fragen 16 und 17:

Dazu liegen derzeit noch keine Daten vor. Die Meldung der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2007 wird bis Ende Jänner 2008 erfolgen.

Fragen 18 und 19:

Bis Ende November 2007 wurden insgesamt 92 Anträge auf Gewährung einer
Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung eingebracht. Davon waren 25 Anträge auf die Förderung einer selbständigen Betreuungskraft und 52 auf die Unterstützung einer unselbständig tätigen Betreuungskraft gerichtet. In 15 Fällen war die Beschäftigungsform noch abzuklären.

Frage 20:

Im Rahmen der Information zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung wird es die Möglichkeit geben, eine Antwortkarte an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz kostenlos zurückzuschicken, wo sowohl die/der pflegende Angehörige als auch die pflegebedürftige Person Beratungen anfordern können.

Einerseits werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch zu Hause anrufen und ausführlich am Telefon beraten, andererseits wird die Möglichkeit eines Hausbesuches durch diplomierte Pflegefachkräfte zur Verfügung gestellt.

Diese Hausbesuche werden laufend im Jahr 2008 stattfinden und durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die bereits seit einigen Jahren im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz die Aufgabe als Kompetenzzentrum für die Qualitätssicherung ausführt, durchgeführt werden. Die Beraterinnen und Berater sind dazu zum Teil auch auf Werkvertragsbasis für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern tätig.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen