222/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.03.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 17. Jänner 2007 unter der Nr. 258/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisikos gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Anerkennung von Rechnungen im Rahmen der Vergabe von Fördermitteln
orientiert sich an der 51. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über
Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (ARR 2004), Teil II/2004. Gemäß § 21 Abs. 2 Z 10 dieser
Verordnung ist eine Förderung, die der Bildung einer Rücklage oder Rückstellung
dient, grundsätzlich nicht zulässig ist (Bezugnahme auf § 40 Bundeshaushaltsgesetz).

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat
keine eigenen Richtlinien für die Vergabe von Förderungen erlassen und ist bis dato
von solchen Fällen nicht betroffen gewesen.


Zu den Fragen 3 und 4:

Die Verantwortung für eine Modifikation der Förderbestimmungen liegt beim
Bundesministerium für Finanzen. Ich verweise deshalb auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J-NR/2007 durch den Bundesminister für
Finanzen.