222/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.03.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 17. Jänner 2007 unter der Nr. 258/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
Privatisierung des Abfertigungsrisikos gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Anerkennung von
Rechnungen im Rahmen der Vergabe von Fördermitteln
orientiert sich an der 51. Verordnung des Bundesministers für Finanzen
über
Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen
aus
Bundesmitteln (ARR 2004), Teil II/2004. Gemäß § 21 Abs. 2 Z 10
dieser
Verordnung ist eine Förderung, die der Bildung einer Rücklage oder
Rückstellung
dient, grundsätzlich nicht
zulässig ist (Bezugnahme auf § 40 Bundeshaushaltsgesetz).
Das Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten hat
keine eigenen Richtlinien für die
Vergabe von Förderungen erlassen und ist bis dato
von solchen Fällen nicht betroffen gewesen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Verantwortung für
eine Modifikation der Förderbestimmungen liegt beim
Bundesministerium für Finanzen. Ich
verweise deshalb auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J-NR/2007 durch den Bundesminister
für
Finanzen.