2223/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0245-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                  Wien, 17. Jänner 2008

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2612/J-NR/2007 betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, die die Abg. Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die offizielle Homepage des Ressorts www.bmukk.gv.at ist gemäß § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz hinsichtlich des barrierefreien Zugangs gestaltet. Ebenso die E-Learning-Plattformen des Ressorts (www.bildung.at), die E-Learning Elemente für Österreichs Schulen bereitstellen.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Bei einigen projektbezogenen Homepages, bei denen das Ressort nur als Mentor oder in unter­stützender Funktion auftritt, wurden und werden die Betreiber angehalten, die volle Barriere­freiheit zu erreichen. Im Übrigen werden sukzessive alle Seiten umgestellt, damit den Anforde­rungen des E-Government-Gesetzes entsprochen wird.

 

Zu Frage 4:

Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täg­lichen Arbeit an Angeboten im Internet – technisch wie redaktionell – wird auf Zugänglichkeits­anforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kosten­anteil zu quantifizieren.

 

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1. Jänner 2008 weit hinaus.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.