2224/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde ha-ben am 20. November 2007 unter der Nr. 2225/J an mich eine schriftliche parlamen-tarische Anfrage betreffend EURATOM, österreichischer Atomgelder an die EU und Ausstiegsszenarien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø   In welcher Form hat der BK seine Koordinierungsfunktion in Euratom-relevanten Fragestellungen seit Beginn der Legislaturperiode wahrgenommen (insbesondere bzgl. euratomrelevanter Forschungspolitik - ITER, Gen4, Proliferation, etc.)?

Ø   Welche Position hat der BK bezüglich Änderung der Kreditvergabepolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingenommen? Erfolgte die Stellungnahme zum Abstimmungsgegenstand Änderung der EIB-Kreditrichtlinien nach Befas-sung des Ministerrates?

Ø   Welche Handlung wird die Bundesregierung insb. der Bundeskanzler setzen um die Kreditierung neuer KKWs durch die EIB bzw. aus Euratommitteln zukünftig zu verhindern?

Ø   Wie hoch ist das derzeitige EU-Budget für das 7. Forschungsrahmenprogramm Euratom (2007-2013) und für welche Aufgabenstellungen gemäß Euratom-Ver-trag?

Wie hoch ist der jeweilige österreichische Anteil und von welchen BM wird dieser jeweils spezifisch administriert?

Ø   Welche Schwerpunkte sind aus österr. Sicht für relevante Euratomprojekte fest-gelegt?

Ø   Wie hoch ist das österreichische Budget für Energiepartnerschaften" mit den Mit-tel- und Osteuropäischen Staaten für die laufende Regierungsperiode?

Ø   Welche kernenergierelevanten Projekte wurden in den Jahren 2004 bis 2007 mit-tels EURATOM-Finanzierungsinstrumenten (Förderung, Krediten (mit)finanziert (Auflistung nach Jahr, Unternehmen, Ländern, konkretem Projekt und Höhe der EURATOM-Kredite)?

Ø  Welche Projekte stehen aktuell auf der Liste, die mittels EURATOM bzw. via EIB finanziert werden sollen? Wie hoch sind die veranschlagten Beträge für die jewei-ligen Projekte?

Ø  Im Rahmen der technischen Hilfsprogramme von PHARE (Mittel- und Osteuropa) und TACIS (NUS, neue unabhängige Staaten) werden ebenfalls Steuergelder in Milliardenhöhe in Atomanlagen Osteuropas gepumpt. Welche Fördermittel wur-den seit 2000 bis 2007 im Rahmen dieser beiden Hilfsprogramme für Nuklearpro-jekte zur Verfügung gestellt (Auflistung nach Programm, Jahr, Projekt, Förderhö-he)?

Ø  Hat die Bundesregierung in den euratomrelevanten Entscheidungsgremien in der Zeit von 2000 bis 2007 jemals auf die ungenügende Internalisierung der externen Kosten der Kernenergie hingewiesen. Wenn ja, anhand welcher Untersuchungen, Studien etc.?

Ø  Erfolgte zwischen 2000 und 2007 eine Koordination der österreichischen Argu-mentationsbasis bzgl. externe Kosten der Kernenergie zwischen BKA, BMLFUW, BMWA und BMEIA. Wenn ja mit welchem Ergebnis?

Ø  Welche konkreten Schritte werden von der Bundesregierung unternommen um eine Reform des Euratom-Vertrags einzuleiten (Zeitplan)?

Ø  Zu welchen spezifischen Kernenergieprojekten (Endlagersuche, Zwischenlage-rung,   Betriebsverlängerung,   Neubauprojekte,   Uranabbau  und  -aufarbeitung, Brennelementherstellung, -aufarbeitung) in einem geographischen Radius von ca. 1500 km zum österr. Staatsgebiet hat Österreich seit 2000 im Rahmen von Konsultationstreffen,   grenzüberschreitenden   UVP-Verfahren   offiziell  Stellung bezogen? In welchen Punkten wurde spezifisch der österr. Stellungnahme Folge geleistet. In welchen Punkten konnte jeweils spezifisch keine Übereinstimmung erzielt werden?

Ø  Zu welchen Kernenergieprojekten (Endlagersuche, Zwischenlagerung, Betriebs-verlängerung,  Neubauprojekte,  Uranabbau und -aufarbeitung,  Brennelement-herstellung, -aufarbeitung) in einem geographischen Radius von 1500 km zum österreichischen Staatsgebiet hat Österreich seit 2000 nicht Stellung bezogen und warum? Wie wird jeweils spezifisch für jedes relevante Projekt die Inaktivität der Bundesregierung argumentiert?

Unbeschadet der bestehenden Zuständigkeiten nach dem Bundesministeriengesetz in den Bereichen Energie, europäische und internationale Angelegenheiten, Nuklear-koordination, Finanzen, Wissenschaft und Forschung werde ich alle Bemühungen der dafür fachzuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, europäische und internationale Angelegenheiten, Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft, Finanzen sowie für Wissenschaft und Forschung zur Umsetzung des Regie-rungsprogramms betreffend Energiepolitik, EURATOM und Nuklearpolitik im Rahmen meiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten unterstützen. Dies beinhaltet auch die weiterhin bestehende österreichische Position, dass der Euratom-Vertrag im Rahmen allfälliger zukünftiger Regierungskonferenzen reformiert werden soll.