2228/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2007 unter der Nr. 2605/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø     Wie viele und welche in Ihr Ressort fallende behördliche Internetauftritte sind mit 1. Jänner 2008 barrierefrei zugänglich?

Im Bereich des Bundeskanzleramtes sind folgende behördlichen Internetauftritte bar-rierefrei zugänglich:

www.bundeskanzleramt.gv.at

www.digitales.oesterreich.gv.at

www.dsk.gv.at

www.europa.gv.at

www.frauen.bka.gv.at

www.help.gv.at

www.jugend2help.gv.at

www.klimaschutz.bka.gv.at

www.oesta.gv.at

www.ris.bka.gv.at

www.sport.austria.gv.at

www.zustellung.gv.at

 

Meistens gibt es neben den Hauptadressen auch weitere Alias-Adressen, die auf die Seite führen (zum Beispiel www.bka.gv.at führt zu www.bundeskanzleramt.gv.at). Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden nur die Hauptadressen aufgelistet.

 

Zu Frage 2:

Ø         Bei wie vielen Internetauftritten ist das nicht der Fall und um welche handelt es sich?

Die Stammzahlenregisterbehörde, die zur unabhängigen Datenschutzkommission gehört, verfügt über einen Internetauftritt (www.stammzahlenregister.gv.at), der derzeit nicht alle Kriterien der Zugänglichkeit erfüllt. Der Relaunch des Portals www.stammzahlenregister.gv.at ist aber bereits im Gange und wird voraussichtlich im Feber 2008 abgeschlossen sein.

Zu Frage 3:

Ø       Welche Maßnahmen werden getroffen, damit die betreffenden Behörden diese Pflicht erfüllen?

In einer interministeriellen Koordinationsrunde der Internetabteilungen und Webre-daktionen wurde auf Betreiben des Bundeskanzleramtes gemeinsam mit den an-deren Ressorts eine Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webauftritte" erstellt, die eine Unterstützung für die Erstellung ressortspezifischer Anforderungskataloge darstellt.

Zu Frage 4:

Ø       Wie hoch waren die Kosten für die bisher erfolgten Umstellungen der in Ihr Res-sort fallenden behördlichen Internetauftritte, um diese barrierefrei zugänglich zu machen?

Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielswei-se Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind. Die Ge-staltung und Verbesserung der Webangebote des BKA erfolgt laufend durch eigenes Personal, sodass die im Lauf der Zeit für die Sicherung des barrierefreien Zuganges

angefallenen internen Aufwände nicht gesondert ausgewiesen werden. Es sind da-her auch keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.

Beispielsweise erfüllt www.help.gv.at, der offizielle Amtshelfer für Österreich, bereits seit 2005 die höchsten Zugänglichkeitsanforderungen. Der virtuelle Amthelfer ist bar-rierefrei. Dieser Usability-Aspekt wird umfassend berücksichtigt, was 2006 - neben an-deren internationaler Preisen - durch die Auszeichnung mit der "Goldenen BIENE", einem renommierten deutschen Zugänglichkeitspreis, honoriert wurde.

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Ver-waltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungen und tech-nischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet - technisch wie redaktionell -wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet.

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglich-keit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus.