2229/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.01.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 14. Dezember 2007 unter der Nr. 2854/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leistungen und Beiträge nach dem Bezügegesetz für 2007 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2008) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 60 Personen Ruhebezüge.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2008) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 31 Personen Versorgungsbezüge.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach
§ 49f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2008) diesen Ruhebezug?
Zwei Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezügegesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.
Zu Frage 4:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2007?
Im Jahr 2007 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,535.842,78.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2007 für Ihren Bereich?
Für Versorgungsbezüge entstand im Jahr 2007 ein Aufwand in Höhe von €2,151.198,77.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2007 für Ihren Bereich?
Im Jahr 2007 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§12 Bezügegesetz) €70.658,12.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) 2007 für Ihren Bereich?
Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügegesetz) betrugen im Jahr 2007 € 1,045.933,13.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14(1) BezG geleistet haben
a) 2007
b) 2006
c) 2005
d) 2004
e) 2003?
Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14(1) Bezügegesetz geleistet wurde, betrug im Jahr 2007 € 20.452,32. In den Jahren 2003 bis 2006 gab es keinen finanziellen Aufwand gemäß § 14(1) Bezügegesetz.
Zu Frage 9:
Ø Wie viele Personen konnten in den jeweiligen Jahren einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14(1) BezG geltend machen?
Im Jahr 2007 gebührte zwei Personen eine Bezugsfortzahlung gemäß § 14(1) Bezügegesetz. In den Jahren 2003 bis 2006 entstand kein derartiger Anspruch.