2232/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.01.2008
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möglich.
BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. November 2007 unter der Nr. 2241/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 2:
Ø Welche konkreten Gender Mainstreaming-Projekte wurden seit dem ersten Ministerratsbeschluss in Ihrem Verantwortungsbereich abgeschlossen?
a. Was haben die Projekte gekostet?
b. Was war der konkrete Nutzen dieser Projekte?
c. Waren Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projekten beteiligt?
d. Wenn ja, welche?
e. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für diese Personen für die jeweiligen Projekte?
f. Gab es Ausschreibungen?
g. Wenn ja, welche?
h. Wenn nein warum nicht?
Ø Welche Gender Mainstreaming-Projekte hat Ihr Ministerium in dieser Gesetzgebungsperiode in Auftrag gegeben?
a. Was kosten die Projekte?
b. Was ist der konkrete Nutzen dieser Projekte?
c. Sind Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projekten beteiligt?
d. Wenn ja, welche?
e. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese Personen für die jeweiligen Projekte?
f. Gab es Ausschreibungen?
g. Wenn ja, welche?
h. Wenn nein warum nicht?
Ø Welche konkreten Gender Mainstreaming-Projekte sind derzeit in Ihrem Verantwortungsbereich geplant?
a. Was werden die Projekte kosten?
b. Was wird bzw. soll der konkrete Nutzen dieser Projekte sein?
c. Werden Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projekten beteiligt sein?
d. Wenn ja, welche?
e. Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für diese Personen für die jeweiligen Projekte sein?
f. Wird es Ausschreibungen für diese Projekte geben?
g. Wenn ja, welche?
h. Wenn nein warum nicht?
Folgende
konkrete GM-Projekte wurden seit Amtsantritt der Frau Bundesministerin
ab 1. März 2007 bis einschließlich zum Stichtag
31. Oktober 2007 abgeschlossen:
|
Titel |
Gesamtkosten |
Nutzen |
Auftragnehmerin |
Kosten Auftragnehmerin |
Ausschreibung |
|
Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung |
€19.169,16 |
konkrete Unterstützung für die Umsetzung von Gender Budgeting in der Verwaltung |
außerhalb des Ministeriums Dr.in Regina Frey, genderbüro |
€12.197,50 |
nein, Betrag liegt unter der Grenze für Direktvergabe n von€ 40.000,- gem. § 41 BVergG |
|
Gender Budgeting Leitfaden |
€ 4.950,-- |
vorgestellte Vorgehensweisen sollen den Einstieg in Gender Budgeting erleichtern |
Auftragnehmerinnen: Klatzer, Gubitzer, Neumayr |
€ 4.950,-- |
nein, Betrag unter € 40.000,-- |
|
Frauen und Männer in Österreich (Überarbeitung) |
€21.163,22 |
geschlechtsspez. aktuelle Statistik für die Bereiche „demographische Strukturen, Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen" |
Statistik Austria |
€.5.900,-- |
nein, Betrag unter € 40.000,-- |
|
Manual GB in der Beschäftigungspolitik Übersetzung des englischen Textes |
€1.705,44 |
wichtige Grundlage bei der Planung von künftigen beschäftigungspolitischen Maßnahmen |
Frau Mag. Lenhart |
€1.705,44 |
nein, Betrag unter € 40.000,-- |
|
Relaunch der IMAG GM Homepage |
€ 2.970,-- |
Überarbeitung der Homepage |
APA |
€ 2.970,-- |
nein, Betrag unter € 40.000,-- |
|
Leitfaden für GM in der Legistik |
€ 9.008,96 |
konkrete |
Dr.in Christine Gaster |
2007 sind keine Kosten angefallen |
nein, Betrag unter € 40.000,-- |
Alle Projekte sind auf der IMAG GM-Website unter http://www.imag-gendermainstreaming.at angeführt.
Überdies findet eine laufende Sammlung von Praxisbeispielen und Literaturhinweisen zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting statt. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Im Bereich der Dienstrechtslegistik wird der Leitfaden Gender Mainstreaming insbesondere durch entsprechende Schulung der Legistlnnen umgesetzt. Weiters werden legistische Maßnahmen Gleichstellungsverträglichkeitsprüfungen unterzogen.
Zudem wird bei der Novellierung des Dienstrechts, soweit es die Systematik zulässt (etwa im Rahmen der Novellierung des Ausschreibungsgesetzes) explizit neben der männlichen Form auch die weibliche Form angeführt. Bei neu zu erlassenden Vorschriften im Bereich des Dienstrechtes sowie bei den im Zuge der Dienstrechtslegistik zu erstellenden Erläuterungen wird generell eine gendergerechte Sprachweise zur Anwendung gebracht.
Als weitere wesentliche Maßnahme im Bereich der Dienstrechtslegistik sind Änderungen im Ausschreibungsgesetz 1989 im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2007, BGBl I 2007/53, die mit 1.1.2008 in Kraft traten, zu nennen. Folgende Maßnahmen sollen die Chancen qualifizierter Frauen, mit Führungsfunktionen im Bundesdienst betraut zu werden, verbessern: Seit 1.1.2008 muss im Rahmen von Auswahlverfahren in den Begutachtungskommissionen und Aufnahmekommissionen durch die geschlechterparitätische Entsendung seitens der Leiterin/des Leiters der Zentralstelle jedenfalls immer ein weibliches Mitglied vertreten sein. Zusätzlich hat die/der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder eine von ihr/ihm namhaft gemachte weibliche Bedienstete das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen dieser Kommissionen teilzunehmen. Weiters ist in jeder Ausschreibung offen zu legen, mit welcher Gewichtung besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung der Bewerberin/des Bewerbers berücksichtigt werden. Schließlich sind die wesentlichen Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens und die Zusammensetzung der Begutachtungskommission auf den Internethomepages der Zentralstellen, in deren (Ressort)Bereich die ausschreibende Stelle eingerichtet ist, verpflichtend zu veröffentlichen.
Mit dem Ziel, das Gender-Controlling zu verbessern, befinden sich folgende Projekte in Realisierung:
1. Die Broschüre „Personal des Bundes", deren Zielsetzung darin besteht, in einer transparenten Form Informationen zum Bundespersonal der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wurde einer Genderanalyse unterzogen. In der aktuellen Ausgabe werden Personalkennzahlen gendergerecht ergänzt, um das Augenmerk auf die unterschiedlichen Ausprägungen zu lenken.
Für das Jahr 2008 ist ein eigener Folder mit Frauenkennzahlen des Bundesdienstes geplant.
2. Für die Sensibilisierung der Thematik „Frauen in höherwertigen Führungspositionen und Verwendungen" wurde ein bundesweiter Katalog der betreffenden Positionen erstellt und die Anzahl der InhaberInnen nach dem Geschlecht und die Neubesetzungen innerhalb der ersten 8 Monate des Jahres 2007 erhoben. Aktuell ist die Analyse der Daten in Ausarbeitung. Es ist beabsichtigt, ein jährliches Controlling zu diesem Thema aufzubauen und im Rahmen des Gleichbehandlungsberichtes dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen.
Der dritte Ministerratsbeschluss zum Thema Gender Mainstreaming auf Bundesebene vom 9. März 2004, Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Zl 140.240/0-II/1/04 sieht ausdrücklich die Planung eines Cross Mentoring Projekts vor. In den Jahren 2005 und 2006 wurde das Projekt als Pilot vom ehemaligen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen durchgeführt.
Das Cross Mentoring Programm wird in meinem Zuständigkeitsbereich weitergeführt und wurde strukturell in der Verwaltung verankert:
Das Programm ist nunmehr in die Personalentwicklung integriert und wird von den PersonalentwicklerInnen der Ressorts wahrgenommen, wobei in meinem Ressortbereich die Koordination des Cross Mentorings erfolgt. An der Verwaltungsakademie des Bundes werden jährlich Workshops für alle am Programm teilnehmenden Mentorinnen bzw. Mentoren und Mentees angeboten. Damit ist gewährleistet, dass die für die Personalentwicklung zuständigen Organisationseinheiten in den Ressorts Mento-
ring als Personalentwicklungsmaßnahme regelmäßig durchführen und dass Mentoring in das Weiterbildungsprogramm des Bundes aufgenommen wird. Kosten: Da die Workshops im Rahmen des Ausbildungsprogramms der Verwaltungsakademie des Bundes erfolgen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Im Rahmen der dienstlichen Aus- und Weiterbildung organisiert die Verwaltungsakademie des Bundes ressortübergreifend spezielle Module für die Einstiegsausbildung der unterschiedlichen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen die Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten vermittelt werden. Dabei wird auch das Thema Gendermainstreaming behandelt, indem Instrumente wie das Gleichbehandlungsgesetz erörtert werden. Auch beim Einführungsmodul der Grundausbildung wird auf gesellschaftliche Differenzen, die durch Geschlecht begründet sind, hingewiesen, um die Einstiegsbediensteten für das Thema zu sensibilisieren. Bei der Erstellung von Lernunterlagen wird zunehmend eine geschlechtergerechte Schreibweise angewendet.
Im Bereich der Managementseminare der Verwaltungsakademie des Bundes befasst sich ein spezielles Seminar für Führungskräfte (MS 233) mit dem Thema Genderbudgeting. Damit Führungskräfte angeregt werden, ähnliche Projekte in ihrer Arbeitspraxis umzusetzen, stellen in diesem Seminar GenderexpertInnen Best Practice Projekte vor.
Weiters läuft ab 2008 in der Verwaltungsakademie des Bundes ein Spezialseminarprogramm für Frauen, in dem Impulse beispielsweise für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach einer Karenz oder für die Laufbahnplanung gegeben werden. Auch werden in diesem Spezialprogramm Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen rechtlich und rhetorisch geschult, damit sie ihre Aufgabe effizienter für den Dienstgeber wahrnehmen können.
Alle angeführten Maßnahmen verursachen keine zusätzlichen Kosten.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Wie wird in Ihrem Ministerium Gender Budgeting umgesetzt?
Ø Durch welche Maßnahmen wurde das Budget Ihres Ressorts „geschlechtergerecht" gestaltet?
Dazu verweise ich auf das Kapitel „Gender Aspekte des Budgets" in den Erläuterungen zum Bundesfinanzgesetz.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Durch welche wissenschaftlichen Projekte wurden bzw. werden die durchgeführten und geplanten Maßnahmen begleitet?
Ø Wie hoch waren die Kosten für die wissenschaftlichen Projekte?
Bezüglich durchgeführter und geplanter Maßnahmen in wissenschaftlichen Projekten bzw. der Höhe der Kosten für diese Projekte verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.