2235/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0132-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2169/J vom 20. November 2007 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mängel im Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen war und ist selbstverständlich stets bestrebt, alle gesetzlichen Erfordernisse (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, Bundes-Arbeitsstätten-verordnung etc.) zum Schutze der Bediensteten vollinhaltlich zu erfüllen. Daher bestand auch im gegenständlichen Fall stets sehr großes Interesse daran, die aufgezeigten Mängel betreffend die Brandschutzmaßnahmen so rasch als möglich zu beseitigen. Diese Mängel waren inzwischen auch Anlass für eine Begehung des Standortes Oberwart gemeinsam mit den Verantwortlichen der BIG. Nach Ansicht der BIG besteht für das gesamte Objekt ein baukonsenser Zustand, weshalb die Mängel nicht gleich beseitigt wurden. Die BIG hat nunmehr allerdings zugesichert, für 2008 Brandschutzmaßnahmen für alle Objekte auf der Liegenschaft in Oberwart in das dortige Instandhaltungsprogramm aufgenommen zu haben.
Zu 3. bis 5.:
Dem barrierefreien Zugang für Bedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger wird in meinem Ressort ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Demzufolge hatte die Barrierefreiheit bereits im Rahmen des Projekts "Implementierung der Infocenter in Finanzämter" (IMPIC) höchste Priorität. Schon die organisatorische Maßnahme der Einrichtung so genannter Infocenter in den Finanzämtern soll so sicherstellen, dass auch behinderte Bürgerinnen und Bürger sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen in einer eigens dafür konzipierten und räumlich gut erreichbaren Organisationseinheit des Finanzamtes von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten und nicht mehr – wie früher – verschiedene auf das gesamte Gebäude verteilte Organisationseinheiten aufsuchen müssen.
Die Erhebung hinsichtlich Barrierefreiheit in der angesprochenen Dienststelle ist grundsätzlich erfolgt. Im Kundenbereich – dem Infocenter des Standortes Oberwart – ist die Barrierefreiheit gegeben und es gibt auch keine Hürden bei der Flucht im Gefahrenfall. Punktuelle Verbesserungen der Barrierefreimachung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß BMF-Etappenplan bis Ende 2011 geplant, wobei auch die Bundesimmobiliengesellschaft bereits zugesagt hat, einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Zu 6.:
Die Fluchtwege und Notausgänge sind als solche gekennzeichnet. Die Fluchtwege sind frei und entsprechen der vorgeschriebenen Mindestbreite. Auch für behinderte Personen dürfte es daher – nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen Barrierefreiheit im Kundenbereich – somit keine Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Fluchtmöglichkeiten im Gefahrenfall geben.
Mit freundlichen Grüßen