2236/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.01.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 16. Jänner 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0224-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2228/J betreffend Evaluierung der Ökostromentwicklung und Ökostrompotenziale durch die Energie-Control GmbH, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Kapitel 5 des auf der Homepage der Energie-Control GmbH veröffentlichten Evaluierungsberichtes enthält ausführliche Informationen über die österreichischen Ressourcen für erneuerbare Energie und für einen weiteren Ökostrom-Ausbau unter den Aspekten gestiegener Rohstoffpreise und einer gewünschten CO2-Verringerung.

 

Bei Verwirklichung der wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen könnten nach Meinung der Energie-Control GmbH (ECG) zusätzlich 80-90 Peta-Joule (PJ) aus Erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden, das sind rund 6% des Bruttoinland-Energieverbrauchs.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Eine verstärkte Nachfrage nach Energiepflanzen sowie nach Nahrungs- und Futtermitteln (vor allem aus China und Indien) haben in letzter Zeit sowohl weltweit als auch in Österreich zu einer Verknappung dieser Ressourcen und damit einhergehend zu steigenden Preisen geführt. Daraus ergibt sich, dass der Anreiz für die Errichtung neuer rohstoffabhängiger Biomasse- bzw. Biogasanlagen geringer ist.

 

In Bezug auf Windkraft sind die aufgrund ihrer Lage bestgeeigneten Standorte (z.B. Parndorfer Platte) bereits weitgehend genutzt. Der Ausbau weiterer Standorte, wie etwa im Weinviertel, erfordert aufgrund gestiegener Skepsis seitens der ansässigen Bevölkerung sorgfältige Vorbereitung.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Um die Daten des VDN mit den österreichischen Statistiken vergleichbar zu machen, wurden von der ECG folgende Anpassungen vorgenommen:

 

Zunächst war der Letztverbrauch anzupassen: Seit 2003 gilt in Deutschland die besondere Ausgleichsregelung gemäß § 16 des deutschen Erneuerbare - Energien -Gesetzes (EEG), nach der stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und von Schienenbahnen von der EEG-Umlage entlastet werden. Um diesen „privilegierten Letztverbrauch“ wird seit 2003 der gesamte Letztverbrauch vermindert, um die EEG-Umlage sowie die EEG-Quote zu ermitteln. In Österreich gibt es diese Ausgleichsregelung nicht, das heißt, der gesamte Endverbrauch dient als Basis für die Verrechnungspreise und die Quotenberechnung. Um einen einheitlichen Vergleich zu ermöglichen, wurde - im Gegensatz zu den Berechnungen des VDN - der gesamte deutsche Letztverbrauch als Basis herangezogen, nicht der um den privilegierten Letztverbrauch verminderte Wert.

 

Sodann wurden, um die tatsächlichen Auswirkungen des EEG zu quantifizieren und wiederum eine Vergleichbarkeit mit den österreichische Werten herzustellen, jene Ökostrommengen, die schon vor Inkrafttreten des EEG erzeugt wurden, von den gesamten Ökostrommengen abgezogen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nach dem Ausbauboom der vergangenen Jahre ist bei rohstoffabhängigen Ökostromtechnologien (Biomasse, Biogas) die nunmehr eingetretene Verknappung und damit verbundene Preissteigerung der Rohstoffe die Hauptursache für eine geringere Inanspruchnahme von Fördermitteln. So wurde rund ein Drittel der in Österreich genehmigten Biomasse- und Biogasanlagen nicht errichtet, obwohl diese Anlagen den vollen Förderanspruch gemäß Ökostromgesetz 2002 besitzen.

 

Bei anderen Ökostromtechnologien waren bisweilen starke Preissteigerungen bei den Anlagenerrichtungskosten zu beobachten.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine verlässliche Darstellung der Anzahl der Ökostromanlagen für diesen Zeitraum ist nicht möglich, da

·        nicht alle Ökostromanlagen durch das Förderregime abgedeckt sind (Photovoltaik-Anlagen, Anlagen, die durch Ablauf des Vergütungszeitraums nicht mehr in das Förderregime fallen sowie solche Anlagen, welche trotz Förderanspruch aus der Ökobilanzgruppe aussteigen, da am Markt höhere Preise erzielt werden können),

·        es im Bereich Kleinwasserkraft vor allem für größere Kleinwasserkraftanlagen wirtschaftlich sein kann, unterjährig aus dem Förderregime auszusteigen, wenn die am Markt angebotene Vergütung höher ist als der Einspeisetarif („temporäre Ausstiege aus der Ökobilanzgruppe“),

·        es durch die stichtagsbezogene Betrachtung zu Abweichungen gegenüber anderen statistischen Auswertungen (z.B. Energiestatistik) kommen kann.

 

Wie die nachfolgende Tabelle, die auch im aktuellen und bereits veröffentlichten
Ökostrombericht 2007 der ECG (Kapitel 6, Seite 54) enthalten ist, zeigt, waren die Jahre 2003-2006 durch einen intensiven Ausbau neuer Windkraft-, Biomasse- und Biogasanlagen gekennzeichnet.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In der folgenden Aufstellung, erstellt von der nunmehr zuständigen Ökostromabwicklungsstelle OeMAG, über Verträge, die seit dem 1.10.2006 erstellt (neu abgeschlossen) wurden, sind die Zahlen auf das Vertragserstellungsdatum und nicht auf den (davorliegenden) Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss abgestellt. Für 2008 wurden noch keine derartigen Verträge abgeschlossen.

 

Vertragserstellung

Anzahl  2006

Anzahl  2007

Biogas

16

34

Biomasse

12

25

Kleinwasserkraft

8

214

Wind

6

3

PV

230

664

Gesamt

272

940

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Weder von Seiten der ECG noch der OeMAG liegen gegenwärtig Prognosen dazu vor.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Es ist abzusehen, dass sich der Anteil der durch das bestehende Ökostromgesetz geförderten Ökostrommengen bis zum Jahr 2010 auch aufgrund der oben beschriebenen Sättigungseffekte wohl nur in einem geringen Ausmaß verändert. Ziel der österreichischen Bundesregierung war und ist jedenfalls die Anhebung des Ökostromanteils.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Die derzeit in Betrieb befindlichen Ökostromanlagen nehmen ein  Unterstützungsvolumen von € 320 Mio. pro Jahr in Anspruch und haben einen Rechtsanspruch auf Förderung für einen vorherbestimmten Zeitrahmen. Die Förderkosten zur Unterstützung dieser Anlagen sind von den Stromkonsumenten aufzubringen. Überförderungen – wie derzeit bei der Photovoltaikförderung in Deutschland gegeben – lassen zudem kontraproduktive Auswirkungen auf Technologieentwicklungen erwarten, da damit kein Anreiz für eine Weiterentwicklung zur Marktreife verbunden ist. Auch werden extrem hohe Gewinne weniger Hersteller bewirkt.