2238/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.01.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 16. Jänner 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0232-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2339/J betreffend Repräsentationsausgaben, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 27. November 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

2000:

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 249.248,29

Repräsentationsausgaben: € 101.878,13

Repräsentationsausgaben für Baufeiern: € 1.432,73

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 145.832,49

Repräsentationsausgaben Burghauptmannschaft Österreich: € 104,94

 


2001:

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 306.664,69

Repräsentationsausgaben: € 169.839,-

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 136.825,69

 

2002:

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 236.189,-

Repräsentationsausgaben : € 110.769,18

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 125.419,82

 

2003:

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 226.052,07

Repräsentationsausgaben: € 88.200,71

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 132.964,-

Repräsentationsausgaben Bundesmobilienverwaltung: € 54,99

Repräsentationsausgaben Bundesamt für Eich- u. Vermessungswesen (BEV):

€ 4.832,37

 

2004:

Repräsentationsausgaben insgesamt : € 205.603,22

Repräsentationsausgaben: € 81.641,75

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 118.356,63

Repräsentationsausgaben Bundesmobilienverwaltung: € 432,77

Repräsentationsausgaben BEV: € 5.172,07

 

2005:

Repräsentationsausgaben insgesamt : € 240.036,24

Repräsentationsausgaben: € 66.102,33

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 163.288,75

Repräsentationsausgaben Bundesmobilienverwaltung: € 267,70

Repräsentationsausgaben BEV: € 10.377,46

 


2006:

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 174.636,42

Repräsentationsausgaben: € 56.747,12

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 86.344,39

Repräsentationsausgaben Bundesmobilienverwaltung: € 369,-

Repräsentationsausgeben BEV: € 31.175,91

 

2007 (Stichtag: 4. Dezember 2007):

Repräsentationsausgaben insgesamt: € 177.655,67

Repräsentationsausgaben : € 65.400,43

Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 106.019,61

Repräsentationsausgaben Bundesmobilienverwaltung: € 237,27

Repräsentationsausgaben BEV: € 5.998,36

 

Zu den Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die EU-Präsidentschaft 2006, die ebenfalls bei der Verrechnungspost Repräsentation ausgewiesen sind, wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4528/J der XXII. Gesetzgebungsperiode verwiesen. Gegenüber den dort geschätzten Sachausgaben für das 2. Halbjahr 2006 in Höhe von € 900.000,- sind lediglich € 589.611,38 tatsächlich verausgabt worden, wobei insgesamt noch Rückflüsse von der EU in Höhe von € 58.056,79 in Abzug zu bringen sind.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ordnet die Ausgaben aufgrund des Kontenplanes des Bundes zu, wobei der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden ist.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Zeitraum 2005 bis einschließlich Dezember 2007 (Stichtag 4. Dezember 2007) wurden aus der Amtspauschale von BM Dr. Martin Bartenstein in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils € 9.244,08 und aus der Amtspauschale von STS Christine Marek im Jahr 2007 € 8.995,59 ausbezahlt.


 

Die Unterschiede und damit die Abgrenzung zwischen Amtspauschale und Repräsentationsausgaben ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Nein.