226/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.03.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0001-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,   07. März 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 244/J-NR/2007 betreffend betriebliche Engpässe bei den ÖBB durch mangelhaftes Personalmanagement, die die Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde am 10. Jänner 2007 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist es richtig, dass von den ÖBB-NeueinsteigerInnen nach Ende der Ausbildung nicht einmal 5% im Unternehmen verbleiben?

Frage 2:

Worauf führen Sie diese Situation zurück? Was ist Ihnen dazu von Ihren Staatskommissären oder Ihren VertreterInnen in Gremien des ÖBB-Konzerns mitgeteilt worden, und was haben Sie unternommen?

Frage 3:

Was gedenkt die Unternehmensführung zu unternehmen, dass wieder mehr Menschen bei den ÖBB im Dienst bleiben und die bereits Angestellten durch die Personalknappheit weniger belastet werden?

 

Antwort Fragen 1-3:

Es ist von meinen Staatskommissären bzw. VertreterInnen nichts in diese Richtung berichtet worden. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen wurden nicht im Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG behandelt, wodurch meine Staatskommissäre bzw. VertreterInnen auch keine Kenntnis erlangen und an mich berichten konnten.

 

Frage 4:

Ist es richtig, dass nahezu alle Beschäftigten im Plan im Fahrdienst schon im Normalbetrieb über die für den Durchrechnungszeitraum gesetzlich vorgegebene Stundenleistung arbeiten müssen?

Frage 5:

Wie können Sie die damit potenziell verbundenen Risken für die Sicherheit rechtfertigen?

Frage 6:

Ist Ihnen bekannt, dass im Plan der Zugbegleiter in Graz Menschen arbeiten, die von 77 Wochen nur 15 ganze Wochenenden frei haben?

Frage 7:

Halten Sie es für korrekt, dass durch die teilweise langen Dienste bei Konsumierung als Urlaubstage oft die Notwendigkeit entsteht, die geforderte Stundenanzahl zum Ausgleich an sonstigen dienstfreien Tagen eingearbeitet werden muss, was eine Minderung der Jahresgesamtfreizeit bedeutet?

Frage 8:

Wissen Sie, dass dies für die/den Einzelne/n nicht steuerbar ist, da man zum Zeitpunkt der Urlaubsanmeldung oft nicht weiß, wie der jeweilige Dienstplan aussehen wird?

Frage 9:

Wie wollen Sie derartige Ungerechtigkeiten vermeiden und den Bediensteten zu der ihnen zustehenden Freizeit verhelfen?

Frage 10:

Ist es korrekt, dass Freizeiten ungerecht aufgeteilt werden, weil Betriebsräte für mehrere Bahnhöfe diese Pläne verschiedenartig beeinflussen und so z.B. in Bruck/Mur mehr freie Wochenenden anfallen als in Graz, weil Grazer Zugbegleiter diese Wochenenddienste übernehmen müssen?

Frage 11:

Sollte daher nicht ein Regulativ eingeführt werden, dass die Wochenenddienste an alle Bediensteten gleich verteilt werden müssen, da ja die Anzahl der Züge nicht differiert? Was haben Sie unternommen bzw. werden Sie unternehmen, damit Schieflagen in diesem Bereich abgestellt werden?

Frage12:

Herr Minister, Sie werden in der Presse mit der Aussage zitiert, dass Verträge mit dem Staat nicht gebrochen werden dürfen. Gilt dies für die einzelnen Verträge mit ÖBB-Bediensteten, die denen nach 35 Dienstjahren bei 85% der Bezüge einen Pensionsantritt zusagten? Wie rechtfertigen Sie es, wenn es nicht so ist?

Frage 13:

Ist Ihnen bekannt, dass aus der Trennung der verschiedenen AGs resultiert, dass Lokführer Züge umkuppeln müssen, obwohl ein Verschieber im Dienst ist und damit bezahlt im Bahnhof sitzt, weil eine AG an die andere nicht zahlen will, weil ihr dieser Dienst zu teuer ist, was bedeutet, dass insgesamt 2 Menschen für die gleiche Zeit bezahlt werden, in der nur einer arbeitet?

Frage 14:

Wissen Sie, dass es im Verschubdienst Bedienstete gibt, die nur noch im Nachtdienst tätig sind? Meinen Sie, dass diese Arbeitsbedingungen zumutbar sind? Wenn nein, wie wollen Sie darauf Einfluss nehmen, um Verbesserungen zu erreichen?

 

 

Grundsätzliche Anmerkungen zu den Fragen 4-14:

 

Antwort:

Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz 1992 mit Wirksamkeit 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen. Da das Bundesbahn-Strukturgesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher operative Maßnahmen in Geschäftsbereichen des Unternehmens ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.

Fragen, die sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen sind nicht vom Interpellationsrecht umfasst und wären daher auch von diesen direkt zu beantworten.

 

 

 

Darüber hinausgehend zu den Fragen 4 bis 9:

 

Antwort:

Es ist festzuhalten, dass regelmäßige Übertretungen von Arbeitszeitbestimmungen im Bereich der ÖBB-Eisenbahnunternehmen bisher ho. nicht aktenkundig sind. Soweit derartige Übertretungen in Einzelfällen festgestellt werden mussten, wurde deren umgehende Behebung betrieben.

Der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer ist Aufgabe des Verkehrs-Arbeitsinspektorats unseres Hauses und wird von diesem gewährleistet.

 

Darüber hinausgehend zur Frage 12:

 

Antwort:

Wenngleich Sie diese Frage an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben und ich daher höflich ersuche, diesen Umstand bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen, bin aber auch ich der Meinung, dass - wie auch im Regierungsübereinkommen festgehalten – rechtsgültige Verträge der Republik im Sinne „pacta sunt servanda“ einzuhalten sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann