228/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.03.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5. März 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0016-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 306/J betreffend Verkauf von Vogelspinnen und exotischen Tieren auf Baumärkten, welche die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Die Auslegung der in der parlamentarischen Anfrage angeführten Tierhaltungs-Gewerbeverordnung fällt in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.
Aus gewerberechtlicher Sicht wird festgestellt, dass das Unternehmen Hornbach Baumarkt GmbH über eine für den Handel mit Tieren erforderliche Handelsgewerbeberechtigung verfügt.