232/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.03.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Erwin Buchinger

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0001-IV/7/2007                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 237/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Zur Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für die Dienstgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt.

 

Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht erfolgt deshalb erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres, um auf der Basis gesicherter Daten über die bei einem Dienstgeber beschäftigten Dienstnehmer eine exakte Berechnung der Ausgleichstaxe vornehmen zu können.

 

Die gewünschten Daten betreffend die Erfüllung der Einstellungsverpflichtung nach dem BEinstG für den Stichmonat Dezember 2006 beruhen daher auf einer eigens durchgeführten Auswertung und stellen vorläufige Daten dar, die mit den Werten des Vorjahres nur eingeschränkt verglichen werden können.

 

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz durch die Länder.

 

 

 

Erklärung der Abkürzungen:

 

DN-GES             Personalstand insgesamt

NERP                 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL         Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2              doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung              Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl

 

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2006 zum Stichtag 1. Dezember 2006

 

 

Land

DN-GES

NERP

DN-PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

Wien

86.982

2.557

84.425

3.377

2.557

569

-251

Niederösterreich

44.155

1.148

43.007

1.720

1.188

286

-246

Burgenland

6.308

191

6.117

244

194

48

-2

Oberösterreich

19.345

1.009

18.336

733

1.048

323

+638

Salzburg

12.711

324

12.387

495

332

75

-88

Tirol

18.030

252

17.778

711

258

64

-389

Vorarlberg

9.053

132

8.921

356

133

49

-174

Steiermark

34.936

1.795

33.141

1.325

1.818

468

+961

Kärnten

17.268

771

16.497

659

791

185

+317

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen