2329/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0232-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 20. Jänner 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2239/J-NR/2007 betreffend Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 21. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8 :
Die betreffende Plakataktion ist mir aus den Medien bekannt. Als Bundesminister für Wissenschaft und Forschung fällt das Aufsichtsrecht des Bundes über die Universitäten in meinen Kompetenzbereich. Im Rahmen dieses Aufsichtsrechts wird die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen einschließlich der Satzung releviert.
Ob im vorliegenden Fall die Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden, obliegt jedoch nicht der Prüfung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, da es sich nicht um Rechtsvorschriften handelt, die zur Vollziehung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung gehören.
Den Rektorinnen und Rektoren der Universitäten kommt die Funktion der Hausherren zu. Fälle, in denen die Aufsichtspflicht der Rektorinnen und Rektoren in dieser Funktion verletzt wurde, sind mir nicht bekannt.
Persönlich gehe ich davon aus, dass das österreichische Rechtssystem mit seinen unterschiedlichen Verantwortungsträgern ein akademisches Zusammenleben an den österreichischen Universitäten sichert, indem sowohl das Leben der akademischen Traditionen als auch die Wissenschaftsfreiheit in all ihren Dimensionen, der Rechtsstaat ebenso wie die individuellen Grundfreiheiten und Grundrechte gewährleistet sind. In Bezug auf die Behandlung strafrechtlich relevanter Tatbestände verweise ich auf die Kompetenz der zuständigen Ressorts.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.