233/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.03.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Erwin Buchinger
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0005-IV/7/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 239/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Zur Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für die Dienstgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt.
Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht erfolgt deshalb erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres, um auf der Basis gesicherter Daten über die bei einem Dienstgeber beschäftigten Dienstnehmer eine exakte Berechnung der Ausgleichstaxe vornehmen zu können.
Die gewünschten Daten betreffend die Erfüllung der Einstellungsverpflichtung nach dem BEinstG für den Stichmonat Dezember 2006 beruhen daher auf einer eigens durchgeführten Auswertung und stellen vorläufige Daten dar, die mit den Werten des Vorjahres nur eingeschränkt verglichen werden können.
Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung.
Erklärung der Abkürzungen:
DN-GES Personalstand insgesamt
NERP abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
DN-PFLZL Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind
PFLZL ermittelte Pflichtzahl
ANRP 1+2 Summe der begünstigten Behinderten
ANRP 2 doppelt anrechenbare Behinderte
Erfüllung Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl
|
DN-GES |
NERP |
DN-PFLZL |
PFLZL |
ANRP 1+2 |
ANRP 2 |
Erfüllung |
ORF |
4.318 |
107 |
4.211 |
168 |
108 |
46 |
-14 |
Bank
Austria |
10.747 |
271 |
10.476 |
419 |
272 |
69 |
-78 |
BAWAG |
3.654 |
71 |
3.583 |
143 |
73 |
19 |
-51 |
Erste Österr. Sparkasse |
4.491 |
74 |
4.417 |
176 |
74 |
29 |
-73 |
Raiffeisenkassen* |
10.423 |
145 |
10.278 |
411 |
119 |
36 |
-256 |
* einzelne Anstalten berechnet und addiert
Mit freundlichen Grüßen