2331/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin GRAF und andere Abgeordnete haben am 21. November 2007 unter der Nummer PA 2236/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Körperverletzung, Raub bzw. anderer strafbarer Tatbestände wider den Studenten Martin PFEIL durch gewaltbereite Linksextreme“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Täter wurde ausgeforscht und wegen des Verdachtes der Körperverletzung und des Raubes angezeigt.

 

Der Täter war nicht amtsbekannt. Die Strafdrohungen sind abhängig von  der Qualifizierung der Tathandlung und liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Es sind keine weiteren Verletzten bekannt.

 

Zu den Fragen 7 bis 13:

Soweit im Zusammenhang mit Demonstrationen und Veranstaltungen Sachbeschädigungen und Körperverletzungen den Sicherheitsbehörden bekannt werden, erfolgen Anzeigen an die Justizbehörden.

 

Eine Auflistung aller Vorfälle im Zeitraum 1995 bis 2007 kann nicht erfolgen, da keine statistischen Auswertungen durchgeführt werden.

 

 

 

 

Zur Frage 14:

Auf Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden situationsangepasst entsprechende Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass sowohl angemeldete Veranstaltungen, als auch allfällige Gegenkundgebungen im legalen Rahmen erfolgen.