2332/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und andere Abgeordnete haben am 21. November 2007 unter der Nummer PA 2237/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zu dem in der Anfrage angeführten Plakat erfolgte durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien.

Die rechtliche Würdigung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

Zu den Fragen 3 bis 6, 8 und 9:

Soweit den Sicherheitsbehörden Vorfälle mit Gewaltaktionen und Sachbeschädigungen an

Universitäten bekannt wurden, erfolgten Anzeigen an die Justizbehörden.

Eine erschöpfende Anführung aller Vorfälle im Zeitraum 1995 bis 2007 kann nicht erfolgen, da keine statistischen Auswertungen durchgeführt werden und außerdem eine eindeutige Zuordnung politisch motivierter Handlungen bei Erhebungen durch die einschreitenden Exekutivbediensteten nicht immer möglich ist.


 

Allfällige Straftaten werden somit in vielen Fällen ohne direkt erkennbaren politischen Bezug unter Sachbeschädigung, Körperverletzung usw. subsumiert und nicht extra als Delikte" mit politischem Hintergrund ausgewiesen. Zuordenbar waren im Jahr 2007 in Wien fünf Fälle mit insgesamt einem Verletzten.

Zur Frage 7:

Die Kosten für die österreichweiten Einsätze der Exekutive fallen im Rahmen des exekutiven Gesamtaufwandes an und können daher nicht detailliert ausgewiesen werden.