2335/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                            GZ: BMWF-10.000/0233-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 20. Jänner 2008

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2253/J-NR/2007 betreffend Gender-Main-streaming auf Bundesebene, die die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Da diese Frage die Zeit seit dem Jahr 2000 und damit den Bereich des damaligen Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur betrifft, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch eine Novelle zum Bundesministeriengesetz mit 1. März 2007 wieder errichtet wurde, wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2250/J-NR/2007 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.

 

Nachfolgend wird jedoch speziell auf jene abgeschlossenen Projekte des früheren Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingegangen [siehe auch Darstellung im Bericht „Gender-Mainstreaming (GM) Projekte in der Bundesverwaltung“ unter

http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/projekte_archiv.htm?channel=CH0546],

die sich explizit auf den Bereich Wissenschaft und Forschung bezogen haben: 

 

·         Gender-Budgeting der Forschungsprogramme

      ad a:

      Gesamtkosten € 86.090,85

      ad b:

      Die Studie gibt eine Einschätzung geschlechterpolitischer Wirkungen der ausgewählten Pro­gramme (Ist-Analyse) und setzt Impulse für das methodische Vorgehen eines Gender-Budgeting im Rahmen von Forschungsförderung. Zielgruppe(n) sind: Öffentliche Verwaltung/

      Forschungsförderung

      ad c bis e:

      Genderbüro Berlin (Dr. Regina Frey und Ulrike Spangenberg unter Mitwirkung von Manfred Köhnen, Jette Hausotter, Anne Köpke), die Personalkosten betrugen € 65.523,-- von den       unter a. genannten Gesamtkosten.

 

      ad f bis h:

      Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Z 2 des Bundesver­gabegesetzes 2006.

 

·         Pilotprojekte Gender-Mainstreaming im Bereich Forschungsprogramme/Forschungs-projekte

      ad a:

      Keine Personalkosten; Grafik, Druck & Übersetzung von Broschüren und Leitfäden:

      € 5.300,--

      ad b:

      Um den Anteil von Frauen in der Forschung zu erhöhen, sind u.a. folgende Maßnahmen ent­wickelt worden: Verstärkte Integration von gender-spezifischen Fragestellungen in die Pro­gramme, Bonussysteme für Frauenförderung in Forschungsprojekten, internationale Fellowships zur Höherqualifizierung von jungen Wissenschafterinnen, nach Geschlechtern ausgewogene Besetzung von Begutachtungs- und Evaluierungsgremien, Gender-Dimension als ein Begutachtungskriterium für Projekte, Gender-Impact-Assessment für neue Pro­gramme. Diese Maßnahmen wurden im Forschungsprogramm „NODE – New Ori­entations for Democracy in Europe“ bereits umgesetzt. Das Ergebnis: Die Frauenanteile unter den Projektleitenden der eingereichten bzw. den bestgereihten Projekten sind sowohl im öster­reichischen als auch internationalen Vergleich sehr hoch, sie betragen 39 bzw. 40%. Ent­wicklung eines Leitfadens „Wie kommt Gender in die Forschung?“ zur Unterstützung der Anwendung von Gender-Mainstreaming bei der Forschungsfinanzierung.

      ad c bis h:

      Keine Beiziehung externer Personen oder Firmen, daher auch keine Personalkosten (siehe Punkt a) und keine Ausschreibung, da das Projekt intern unter Nutzung der Ressourcen des Ressorts abgewickelt wurde.

 

·         Gender-Mainstreaming in den Bereichen Vollrechtsfähigkeit der Universitäten/Dienst- recht

      ad a:

      Kostenneutral.

      ad b:

      Die Vorschläge der Projektgruppe wurden in die Ausgestaltung des Universitätsgesetzes       2002 eingebunden.

      ad c bis e:

      Vertreterinnen der Universitäten; Kosten sind dadurch nicht entstanden.

      ad f bis h:

      Es gab keine Ausschreibung, da es sich um eine ministerielle Arbeitsgruppe erweitert durch externe Expertinnen handelte.

 

·         Leitfaden: Wie kommt Gender in die Forschung?

      ad a:

      Gesamtkosten € 13.033,80

      ad b:

      Der Leitfaden ist ein Instrument zur Unterstützung der Anwendung von Gender-Main­streaming bei der Forschungsfinanzierung. Er enthält eine Ausrüstung für Programmverant­wortliche und projektvergebende Stellen mit praktischen Schritten von der Programm-

 

/Projektformulierung über die Ausschreibung bis zur Projektvergabe samt Ergebniskontrolle von Forschungsprogrammen und/oder Forschungsprojekten. Die Forschungsprogramme der zuständigen Sektion werden auf Basis dieses Leitfadens gestaltet, er wird auch in anderen

      Bundesministerien angewendet. Die Leitfäden „Wie kommt Gender in die Forschung?“ (deutsch und englisch) sind als Broschüre und auch als pdf-Download (www.imag-gender­mainstreaming.at) verfügbar.

      ad c bis e:

      Clara Monti – Grafik: € 4.627,92

      Druckerei druck.reif: € 7.596,--

      Übersetzung Dipl.-Dolm. Erika Obermayer: € 809,88

      ad f bis h:

      Keine Ausschreibung, da gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 des Bundesvergabegesetzes 2006 Auf­träge über Dienstleistungen direkt vergeben werden können, wenn der geschätzte Auftrags­wert € 40.000,-- (exkl. Umsatzsteuer) nicht erreicht wird.

 

·         Gender-Mainstreaming in den Steuerungsinstrumenten des Universitätsgesetzes 2002

      ad a:

      Veranstaltungskosten € 6.000,--

      ad b:

      Gender-Mainstreaming betrifft die Bereiche Leistungsvereinbarungen: Überprüfung der universitären Entwürfe und der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen auf geschlechts­spezifische Auswirkungen. Berichtslegung und Controlling: Gestaltung des zu standardi­sierenden Teils der Wissensbilanz, Überprüfung der Leistungsberichte und Wissensbilanzen hinsichtlich der Auswirkungen auf Frauen und Männer. Evaluierung und Qualitätssicherung: Eine Evaluierung hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Auswirkungen eingesetzter Instrumente kann beauftragt werden.

      ad c bis e:

      Frauenpolitischer Beirat im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung; keine Kosten außer Punkt a.

      ad f bis h:

      Keine Ausschreibung, da die ministerielle Arbeitsgruppe durch externe Expertinnen erweitert wurde.

 

·         Ausschreibung „Umsetzung erfolgreicher Strategien zur Einbindung von Gender-Mainstreaming in das Hochschulsystem“ (Zeitraum 2005-2006)

      ad a:

      Gesamtkosten € 103.910,--

      ad b:

      Mit dieser Ausschreibung wurden an drei Universitäten Pilotprojekte initiiert, um Gender struk­turell in das Hochschulmanagement“ einzubinden. Im Rahmen dieser Ausschreibung setzt die Universität Graz ein Gender-Impact-Assessment um; die Medizinische Universität Wien plant Gender Mainstreaming Top-down umzusetzen, es wird Gender-Mainstreaming in den Bereichen Lehre und Forschung untersucht und die Universität Salzburg entwickelt universitätsintern ein Gender-Controlling-Verfahren.

      ad c und d:

      Im Rahmen der Projektbeantragungen wurden seitens der Universitäten folgende Ansprech­personen genannt:

      Universität Graz: Mag. Andreas Raggautz, Mag. Kirstin Eckstein

 

      Medizinische Universität Wien: Mag. Sandra Steinböck

      Universität Salzburg: Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Urike Aichhorn

 

      ad e:

      Die Universitäten machten im Rahmen der Projektbeantragungen folgende Angaben zu Per­sonalkosten:

      Universität Graz: € 31.500,--

      Medizinische Universität  Wien: € 46.410,--

      Universität Salzburg: Aus der vorgelegten Kalkulation ist der Abschluss von zwei Werkver­trägen mit insgesamt € 7.000,-- ersichtlich; darüber hinausgehende Personalkosten wurden nicht in Rechnung gestellt. 

      ad f bis h:

      Siehe Antwort zu Punkt b.

 

·         Stipendien

      ad a:

      Die gendergerechte Anpassung der Stipendienprogramme verursachte keine Kosten.

      ad b:

      Entsprechend der Empfehlung der beim Rat für Forschung und Technologieentwicklung eingerichteten Arbeitsgruppe „Stipendienreform“ wurden alle Stipendienprogramme des früheren Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. des Bundes­ministeriums für Wissenschaft und Forschung im Sinne von Gender-Mainstreaming evaluiert.

      Folgende Anpassungen wurden zum Nutzen effektiverer Frauenförderung vorgenommen:

Ø      Das Österreichische Forschendenmobilitätsportal (www.researchinaustria.info) und die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung (www.grants.at) wurden angepasst, so dass geschlechtsspezifische Anfragen möglich sind. Auf www.grants.at kann speziell nach Frauenförderungen gesucht werden.

 

 

 

 

 

Ø      Konkrete Umsetzungen der Flexibilisierung von Altersgrenzen erfolgten bei den Post-gra­duate-Stipendien des früheren Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, die hinkünftig ab Masterabschluss die Anrechnung von zwei Jahren pro Kind (nachgewiesene Kinder­erziehungszeit) vorsehen. Das maximale Alter für die Bewerbung wurde von 35 auf 40 Jahre angehoben.

Ø      Bei den START-Preisen war bisher ein Alterslimit von 35 Jahren vorgesehen; nun gilt das Zeitfenster 2 bis 10 Jahre nach Promotion. Auch hier besteht die Möglichkeit der An­rechnung von Kindererziehungszeiten.

Ø      Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist auch bei DOC und DOC-fFORTE Stipen­dien der ÖAW möglich. Bei DOC-Team gilt bereits eine höhere Altersgrenze von 30 Jah­ren statt 27 wie bei den beiden anderen DOC-Programmen.

Ø      Das Charlotte Bühler-Programm wurde in das Elise Richter-Programm weiterentwickelt. Das neue Programm konzentriert sich nicht mehr ausschließlich auf Habilitations­förderung, sondern hat die Förderung  wissenschaftlicher Karrieren von Frauen zum Ziel.

Ø      Die Abstimmung des Elise Richter- und des Hertha Firnberg-Programms eröffnet nun ein zweistufiges Karriereentwicklungsprogramm für Frauen. Das Postdoc-Programm Hertha Firnberg zur Förderung von Frauen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere und das Senior Postdoc-Programm Elise Richter mit dem Ziel der Qualifikation zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur, enthalten Nebenleistungen wie Kinderbe­treuungszuschläge und sind dezidierte Frauenförderprogramme mit Hauptfokus auf Karriereentwicklung.

 

      ad c bis e:

Ø      Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

Ø      Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)

Ø      weiters waren die österreichischen Universitäten und Fachhochschulen eingebunden; Kosten sind dadurch nicht entstanden.

      ad f bis h:

      Es gab keine Ausschreibungen, da das Projekt intern unter Nutzung der Ressourcen des       Ressorts und der beteiligten Institutionen abgewickelt wurde.

 

Zu Frage 2:

Anzumerken ist, dass sämtliche Projekte unter http://www.imag-gendermain­streaming.at/cms/ imag/ abrufbar sind.

 

·         Gender-Monitoring im Rahmen von uni:data (ab 2007)

      ad a:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, da im Rahmen des Datawarehouse uni:data im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Abteilung für Statistik und Frauen­förderung) ein begleitendes Monitoring zur Umsetzung von Gleichstellung und Frauen­förderung an Universitäten sowie zur Überprüfung der  Wirkung  der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beauftragten Nachwuchsförderungsprogramme des FWF und der ÖAW aufgebaut wird.

      ad b:

Gender-Monitoring im Rahmen von uni:data ist als Indikatoren-System angelegt und dient der Analyse der Gleichstellungspolitik an Universitäten unter Einbindung  folgender Instru­mente bzw. gesetzlicher Vorgaben: Universitätsgesetz 2002, Ziele der Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen, Entwicklungspläne der Universitäten, frauen­spezifische Indikatoren des Formelbudgets und der Wissensbilanz sowie EU-Benchmarks. Weiters werden die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beauftragten Nachwuchsförderungsprogramme des FWF und der ÖAW in das Gender-Monitoring einge­bunden. Mit dem Instrument Gender-Monitoring wird im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine wichtige Grundlage für die Planungs- und Steuerungsarbeit zur Gleich­stellungspolitik in Wissenschaft und Forschung geschaffen.

      ad c bis e:

      Keine.

ad f bis h:

Keine Ausschreibungen, da das Gender-Monitoring im Rahmen des Datawarehouse uni:data im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Abteilung für Statistik und Frauen­förderung) aufgebaut wird.

 

·         Gender-Budgeting als Beitrag zur Demokratisierung europäischer Wirtschaftspolitik (Zeitraum 2006-2007)

      ad a:

      Gesamtkosten € 105.000,--

      ad b:

Das Forschungsvorhaben zielt darauf ab, die zentralen Wechselwirkungen zwischen Demokratisierung und Wirtschaftspolitik aus der Geschlechterperspektive zu beleuchten. Ziel­gruppe ist die öffentliche Verwaltung. Es sollen konzeptuelle Grundlagen für Gender-Budgeting-Initiativen erarbeitet werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen zu einer theore-

 

tischen Fundierung der Umsetzung von Gender-Budgeting auf verschiedenen Ebenen bei­tragen.

      ad c bis e:

      Wirtschaftsuniversität Wien (Univ.-Prof. Dr. Luise Gubitzer und Dr. Elisabeth Klatzer), die Personalkosten betragen € 83.200,-- von den unter Punkt a angeführten Gesamtkosten.

      ad f bis h:

      Es gab Ausschreibungen in Form eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekannt­machung gemäß § 37 Z 2 des Bundesvergabegesetzes 2006.

     

Zu Frage 3:

·        Pilotprojekt Gender-Budgeting im BMWF

      ad a:

      Das Projekt wurde konzipiert und abgestimmt. Die einzelnen Umsetzungsschritte bzw. die Budgetierung sind derzeit in Planung.

      ad b:

      Das „Pilotprojekt Gender-Budgeting im BMWF“ ist eine Maßnahme aus dem „Zehn-Punkte-Programm zur Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung“, das im Frühjahr 2007 als Broschüre des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung veröffentlicht          wurde. Ziel des Projektes ist, Gender-Budgeting auf seine Umsetzbarkeit im Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung zu überprüfen und Bereiche zu identifizieren, die sich für eine geschlechtersensible Betrachtung der Ressortausgaben eignen. Die geeig­neten Bereiche werden im Anschluss einer gender-sensitiven Analyse unterzogen, um die Wirkung von Budgeteinnahmen und –ausgaben auf Frauen und Männer zu untersuchen. Die Gender-Budgeting-Analyse führt zu Hinweisen, wie die Budgetpolitik in den einzelnen Fach­bereichen gestaltet werden soll, um das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter mittels Budget und Wirtschaftspolitik zu unterstützen.

      ad c bis h:

      Derzeit ist nicht geplant, externe Personen oder Firmen in die Umsetzung einzubeziehen.

     

·         Programm Forschungsinfrastruktur IV und Vorziehprofessuren (Zeitraum 2007/2008)

      ad a:

      Gesamt-Programm-Kosten: 50 Mio. €

      ad b:

      Im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen und der Vorziehprofessuren soll nach dem       Gender-Mainstreaming-Prinzip zur Steigerung der Anzahl von Wissenschafterinnen,       insbesondere von Universitätsprofessorinnen, zur Unterstützung der Zielerreichung von       Frauenförderungsplänen an der Universität und zur Unterstützung von frauen- bzw. gender-      spezifischen Forschungsthemen beigetragen werden.

      ad c bis e:

      Für administrative Unterstützung und Begutachtungsverfahren:

      Milestone Ges.m.b.H: € 73.824,-- inkl. MWSt.

      FWF: € 59.010,-- inkl. MWSt.

      ad f bis h:

      Es gibt eine Ausschreibung, siehe www.profilbildung.at.

     

 

Zu Fragen 4 und 5:

Siehe dazu Antwort zu Frage 1 Gender-Budgeting der Forschungsprogramme und Frage 3 Pilotprojekt Gender-Budgeting im BMWF sowie die entsprechenden Arbeitsbehelfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 (Kapitel Frauenförderung).

 

Zu Fragen 6 und 7:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.

 

 


Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.