2336/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben am 21. November 2007 unter der Nummer 2254/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „klares Procedere" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1 und 2:
Das Drohvideo wurde am 19.11.2007 dem Bundesministerium für Inneres übergeben.
Zur Frage 3:
Die Staatsanwaltschaft wurde am 19.11.2007 telefonisch verständigt. Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung erfolgte am 20.11.2007.
Zur Frage 4:
Vom BVT wurden Herr Generaldirektor sowie das Kabinett des Bundesministers unverzüglich informiert. Der Herr Bundespräsident, der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler wurden ebenfalls umgehend informiert
Zu den Fragen 5 und 7:
Die Bundesministerien wurden am 20.11.2007 über die wesentlichen Inhalte des Videos informiert.
Zur Frage 6:
Die Beantwortung der Frage liegt nicht im Vollzugsbereich des BM.I.
Zur Frage 8:
Vom Bundesministerium für Inneres werden die relevanten Informationen den Sicherheitsbeauftragten der jeweiligen Ministerien übermittelt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Damit sollte zum Ausdruck kommen, dass die Bundesregierung nicht erpressbar ist.