2374/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.01.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0235-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   Wien, 22. Jänner 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2257/J-NR/2007 betreffend „Bewegung und Sport (Schulsport) – Entwicklungstendenzen in Österreich“, die die Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen am 22. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es bestehen Lehrpläne im berufsbildenden Schulwesen, die in der/den letzten Schulstufe/n keinen Unterricht aus Bewegung und Sport vorsehen, bzw. die Ermächtigung zur schulautonomen Veränderung vorsehen, Stunden aus dieser/diesen Schulstufe/n vorhergehenden zuzuweisen. Im Hinblick auf die Dezentralisierung schulautonomer Entscheidungen bestehen keine zentral verfügbaren Informationen. Da die Beantwortung eine Befassung der Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veröffentlicht seit geraumer Zeit im Abstand von etwa drei bis vier Jahren Übersichten zu unverbindlichen Übungen und zu Schulveranstaltungen für Bewegung und Sport bzw. Leibesübungen mit Bezug zu ausgewählten Schuljahren. Auf diese Tatsache wurde in den einschlägigen Anfragebeantwortungen – auch in der vergangenen Legislaturperiode – bereits hingewiesen, sodass eine Beantwortung nur für die jeweils ausgewählten Schuljahre erfolgen kann. In der aktuellen Erhebung zu den unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ zum Schuljahr 2005/06 konnten von 6.432 in Frage kommenden Schulen rund 96% erfasst werden. Die umfangreichen Ergebnisse zu den unverbindlichen Übungen sowie zu den Bewegungs- und Sportwochen sind unter www.bewegung.ac.at allgemein zugänglich gehalten.

 

Im Schuljahr 2005/2006 wurden in allen Schulen bzw. Schulformen Österreichs 4.437 unverbindliche Übungen „Bewegung und Sport (Leibesübungen)“ angeboten (2002/2003: 4.275; 1999/2000: 6.299), im Vergleich zum Schuljahr 2002/03 wieder eine Zunahme um fast 4%. Die Anzahl der unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ in der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen ist leicht gestiegen (2005/2006: 1.109; 2002/2003: 935; 1999/2000: 1.010); siehe dazu den Berichtsband, Seite 42 ff, abrufbar unter www.bewegung.ac.at/download/22/sub0/22_1265_5908.pdf bzw. den Tabellenband abrufbar unter www.bewegung.ac.at/download/22/sub0/22_1265_5910.pdf .

 

Zu Frage 3:

Lehrpläne sehen grundsätzlich die gleichmäßige Verteilung der Stunden, aber auch die Möglichkeiten von Blockungen vor, die am jeweiligen Standort nach den lokalen Erfordernissen realisiert werden können. Eine zentrale Erfassung von autonom gestalteten Stundenplänen der einzelnen Schulen besteht nicht. Da die Beantwortung eine Befassung aller Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 4:

Zu den Erhebungsintervallen darf auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden (dh. zu den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 liegen keine Daten vor). In Entsprechung der zum Schuljahr 2005/06 durchgeführten Erhebung wurde an 70 (20,2%) von insgesamt 347 allgemein bildenden höheren Schulen keine unverbindliche Übung „Bewegung und Sport“ angeboten (siehe dazu den Tabellenband, Seite 12, abrufbar unter www.bewegung.ac.at/download/22/sub0/22_1265_5910.pdf).

 

Zur Frage der Blockungen führt beispielsweise der Lehrplan für Bewegung und Sport ab der 9. Schulstufe, BGBl. II Nr. 284/2006, in den Didaktischen Gründsätzen Folgendes aus: „… Eine Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten kann vorgesehen werden. Jedenfalls ist eine allfällige Blockung sehr sorgfältig abzuwägen, damit nicht über einen zu langen Zeitraum die regelmäßige Unterrichtserteilung entfällt und eine grundsätzlich gleichmäßige Verteilung der Unterrichtsstunden über das ganze Schuljahr hinweg erreicht wird. …“.

 

Zu Fragen 5 und 6 sowie 12:

Die lehrplanmäßigen Voraussetzungen in Entsprechung der einschlägigen Verordnungen haben sich in den letzten Jahren, und damit in der Schuljahren 2005/06 bis 2007/08, nicht verändert; zB. Volksschule: 3-3-2-2 Wochenstunden (1. bis 4. Schulstufe), Hauptschule: 12 – 18 Wochenstunden (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen für die 1. bis 4. Klasse) bzw. 4-3-3-3 Wochenstunden (für die 1. bis 4. Klasse, soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen), AHS-Unterstufe: 13 – 19 Wochenstunden (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen für die 1. bis 4. Klasse Gymnasium) bzw. 4-4-3-3 Wochenstunden (für die 1. bis 4. Klasse Gymnasium, soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen), AHS-Oberstufe: mindestens 8 Wochenstunden (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen für die Oberstufe des Gymnasiums, wobei mindestens 2 Wochenstunden pro Klasse vorzusehen sind) bzw. 3-2-2-2 Wochenstunden (für die 5. bis 8. Klasse Gymnasium, soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen). An den Polytechnischen Schulen sind 2 Wochenstunden „Bewegung und Sport“, an den Allgemeinen Sonderschulen sind in der 1. bis 8. Schulstufe jeweils 3 Wochenstunden vorgesehen.

 

Abweichungen von den vorstehend dargestellten sog. „subsidiären Stundentafeln“ sind daher als Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Gestaltung von schulautonomen Lehrplanplanbestimmungen zu qualifizieren, zu denen eine zentrale Erfassung nicht vorgesehen ist. Da die Frage nach (weiteren schulautonomen) „Stundenerhöhungen“ eine Befassung aller Schulen der genannten Schularten unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Materie Inhalt einer Einschau durch den Rechnungshof darstellt und in diesem Zusammenhang stichprobenartige Erhebungen durchgeführt wurden, wobei aber der diesbezügliche Bericht des Rechnungshofes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur derzeit noch nicht vorliegt.

 

Zu Frage 7:

Die Schulsportbewerbe gliedern sich in Bundes-, Landes- und Regionalbewerbe sowie in Internationale Entsendungen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist nur für
überregionale (Bundesmeisterschaften) und Internationale Meisterschaften verantwortlich. In diesem Bereich wurden im Schuljahr 2006/07 515.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der restliche Bedarf wurde über Sponsoring abgedeckt. Für Landes- und Regionalbewerbe wurde im vergangenen Schuljahr den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien ein Betrag von 230.000 Euro überlassen. Für das Schuljahr 2007/08 wird auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Zu den Erhebungsintervallen darf auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden (dh. zu den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 liegen keine Daten vor). Eine ausführliche Darstellung betreffend die unverbindlichen Übungen ist dem bereits genannten Berichtsband und dem Tabellenband ab Seite 14 (samt Bundesländeraufschlüsselung) zur Erhebung zum Schuljahr 2005/06 zu entnehmen, letzterer abrufbar unter www.bewegung.ac.at/download/22/sub0/22_1265_5910.pdf.

 

Zu Frage 10:

Die Schulsportbewerbe werden im Regelfall in Kooperation mit dem jeweiligen Fachverband organisiert. Die Anzahl der Bewebe ergibt sich aus dem Bedarf, der von den Landesschulräten/vom Stadtschulrat für Wien geäußert wird:

 

Schuljahr

Anzahl

männlich

weiblich

Gesamt

2005/06

27 Bewerbe

45.875

27.960

73.835

2006/07

27 Bewerbe

56.213

26.619

82.832

 

Die Schulsportbewerbe gliedern sich in Bundes-, Landes- und Regionalbewerbe sowie in Internationale Entsendungen. In den Statistiken 2005/06 und 2006/07 wurden vom Ressort die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen zu Schulwettkämpfen erfasst, welche zu einer Bundesmeisterschaft/Bundesfinalveranstaltung führen. In den Landesschulräten/im Stadtschulrat für Wien wurden darüber hinaus, im Schuljahr 2006/07 Schulsportbewerbe mit einer Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl von 126.579 (Mädchen 54.462/Burschen 72.117) durchgeführt. Eine genauere Aufschlüsselung der Zahlen für das Schuljahr 2006/07 ist im Österreichischen Schulsportbericht (Seite 95 ff) unter www.schulsportinfo.at zu finden (www.schulsportinfo.at/download2007-08/schulsportbericht2007.zip). Hinsichtlich der Zahlen für das Schuljahr 2005/06 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 99/J-NR/2006 (110/AB XXIII. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 11:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Schuljahr 2007/08 32 nationale und internationale Veranstaltungen angeboten. Diese Veranstaltungen wurden im Schulsportkalender veröffentlicht. Zu den meisten dieser Bewerbe gibt es im Vorlauf Bezirks- und Landesmeisterschaften, die als Qualifikation für die Bundesmeisterschaft dienen. Eine genauere Ausschreibung ist im Österreichischen Schulsportbericht 2007 (Seite 8 ff) unter www.schulsportinfo.at zu finden.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist aufgrund der Kompetenzverteilung nur für überregionale (Bundesmeisterschaften) und Internationale Meisterschaften zuständig. In diesem Bereich werden im Schuljahr 2007/08 530.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der restliche Bedarf wird über Sponsoring abgedeckt. Für Landes- und Regionalbewerbe wird den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien ein Betrag von 230.000 Euro überlassen. Insgesamt wird 2007/08 im Bereich Schulwettkämpfe von Bund, Ländern und Sponsoren in etwa 1.250.000 Euro investiert.

 

Zu Fragen 13 und 24:

Zu den unverbindlichen Übungen wird auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9 und die dort genannten Übersichten verwiesen. Hinsichtlich der aktuellen Erhebung zu bewegungserziehlichen Sportwochen hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die entsprechenden Daten zum Schuljahr 2005/06 allgemein zugänglich veröffentlicht; in der Erhebung zum Schuljahr 2005/06 konnten von 6.329 in Frage kommenden Schulen rund 96% erfasst werden. Bezüglich der Erhebungsintervalle wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen (dh. zum Schuljahr 2006/07 liegen keine Daten vor).

 

Für Details zu den Winter- bzw. Sommersportwochen im Schuljahr 2005/06 darf auf „Die wichtigsten Ergebnisse auf einem Blick“, Seite 6 ff, abrufbar unter www.bewegung.ac.at/bewegung/autoLayouts/be_unterseiteAktuelles.asp?katNr=907&sNr=1380 hingewiesen werden.

 

Zu Frage 14:

Auf Basis der einschlägigen Berichte der Fach-Schulaufsicht wurde neuerlich darauf hingewiesen, dass überall dort, wo nachweislich durch schulautonome Entscheidungen das Minimum der Bewegungszeiten vorgesehen ist, die Schulberatung einsetzt. Im Übrigen wurde eine Plattform „Schule & Sport“ zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundeskanzleramt (Sport) geschaffen, um den Anteil von Bewegung und Sport zu erhöhen, auch über Kooperationen mit Sportvereinen.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Zur Beratung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Bewegung und Sport an den Berufsschulen wurden regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen eingerichtet, um die Qualität der unverbindlichen Übungen zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ an den Berufsschulen ist immer wieder Gegenstand von Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Die Ergebnisse der vom Ressort durchgeführten Enquete und vor allem an Gesundheit und sinnvolle Freizeitgestaltung orientierte Überlegungen würden für die Einführung sprechen.

 

Die Gesundheitsgefährdung der Lehrlinge ist jedenfalls ein ernst zu nehmendes Problem von höchster Dringlichkeit. Sie ergibt sich aus ökonomischen, sozialen und institutionellen Belastungen sowie den unter Lehrlingen weit verbreiteten gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen. Für berufstätige Jugendliche bieten die Krankenversicherungsträger einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung an. Bundesweite Auswertungen dieser Untersuchungsergebnisse hat es in letzter Zeit aber nicht gegeben. Vor allem im Raum Salzburg finden sich Projekte, die sich mit Berufsschulsport, Gesundheits- und Sportverhalten von Lehrlingen befassen.

 

Zu Fragen 17 und 18:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur setzt aktuell Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Schulärztin/Schularzt und Bewegungserzieherinnen/Bewegungserziehern, um die Zahl der Befreiungen vom Pflichtgegenstand möglichst gering zu halten. Die Beratung der Eltern und Erziehungsberechtigten über die Möglichkeit der Teilbefreiungen und/oder Ersatzlösungen zählt dazu. Die Beratung der Bewegungserzieherinnen und Bewegungserzieher im Hinblick auf Fragestellungen im Zusammenhang mit Migrantenfamilien geschieht über die zuständigen Fachinspektorinnen und Fachinspektoren (auch für Religion). Da Befreiungen von der jeweiligen Schulleitung zu entscheiden sind, bestehen keine zentralen Aufzeichnungen. Da die Erhebung der Gesamtzahl an Befreiungen samt weiterer Aufgliederung eine Befassung aller Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Fragen 19 und 21:

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung fallen Angelegenheiten der Vollzuges des Dienstrechts der Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen und damit auch gegenständliche Fragen, die sich auf den Personaleinsatz von Landeslehrerinnen und Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen bzw. der Verwendung der Landeslehrerinnen und Landeslehrer entsprechend ihres erworbenen Lehramtes beziehen, nicht in den Vollzugsbereich des Bundes. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegen demnach keine personenbezogenen Daten über den Umfang der Verwendung der Landeslehrerinnen und Landeslehrer entsprechend ihres erworbenen Lehramtes vor.

 

Hinsichtlich der (Bundes-)Lehrkräfte an den Schulen in Trägerschaft der Bundes ist neben der regulären Qualifikation „Universitäres Lehramt“ als adäquat auch ein einschlägiges Hauptschullehramt sowie die Befähigungsprüfung für Leibeserzieher an Schulen bzw. die Abschlussprüfung der staatlichen Sportlehrerausbildung mit dem Spezialfach Leibeserziehung an Schulen anzusehen. Für den Bundesbereich geht sohin die Annahme dahingehend, dass niemand ohne eine der genannten Qualifikationen Unterricht erteilt und sohin alle Lehrkräfte in gewisser Weise einschlägig geprüft sind. Da jedoch eine endgültige Aussage eine Analyse jedes einzelnen Personalakts notwendig machen und daher einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auf der Ebene der nachgeordneten Dienststellen und der Zentralstelle bedeuten würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Materie Inhalt einer Einschau durch den Rechnungshof darstellt und in diesem Zusammenhang stichprobenartige Erhebungen durchgeführt wurden, wobei aber der diesbezügliche Bericht des Rechnungshofes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur derzeit noch nicht vorliegt.

 

Zu Frage 20:

Dieses Anliegen (Qualitätssicherung, Sicherheitsaspekt) wurde mehrfach in die Beratungen der Schulaufsicht übernommen und auch an die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien herangetragen.

 

Zu Frage 22:

Unter Blickwinkel auf die Beantwortung der Fragen 19 und 21 beträgt im Schuljahr 2006/07 das Durchschnittsalter der Bundeslehrkräfte im „Turnunterricht“ 45,1 Jahre. Grundsätzlich wäre das Lebensalter der Bewegungserzieherinnen und Bewegungserzieher nur bedingt ein Indikator für eine gute oder mäßige Arbeitsleistung. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass derzeit viele Bewegungserzieherinnen und Bewegungserzieher im höheren Lebensalter eine (ausschließliche) Lehrtätigkeit im zweiten Gegenstand suchen. Insofern werden Bestrebungen, künftig nur eine Lehramtsausbildung in einem Gegenstand vorzusehen, kritisch beurteilt.

 

Zu Frage 23:

Da der Bereich der universitären Ausbildung nicht in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. An den Bundesanstalten für Leibeserziehung („Bundessportakademien“) absolvieren etwa 15 Männer und Frauen jährlich das Spezialfach „Bewegungserziehung an Schulen“ im Rahmen ihrer Sportlehrkräfteausbildung.

 

Zu Frage 25:

Über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ziel, Inhalt, Dauer und allenfalls erforderliche Durchführungsbestimmungen) entscheiden die schulpartnerschaftlichen Gremien. Im Hinblick auf die Dezentralisierung derartiger Entscheidungen bestehen keine zentral verfügbaren Informationen. Da die Beantwortung eine Befassung der Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes von einer diesbezüglichen Auflistung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 26:

Einleitend wäre hier auf die Beantwortung der Frage 25 zu verweisen. Die anfallenden Kosten werden sowohl vom schulpartnerschaftlich gewählten Zielort einschließlich der zumindest zu berücksichtigenden Faktoren wie Anfahrt (Autobus, ÖBB, etc), Nächtigung und Verpflegung (Sportheime, Jugendheime, Pensionen, etc.) als auch von den Inhalten und der Schulstufe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wesentlich beeinflusst. Weiters sind die in vielen Fällen erfolgenden Drittmittelfinanzierungen (Vergabe von Unterstützungsleistungen durch Vereine und sonstige Sponsoren) bzw. tatsächlich gewährte Ermäßigungen und angebotene Unterstützungen (zB. Sportgeräteverleih) für die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Daten zu diesem Themenkomplex liegen jedoch nicht vor, sodass genauere Details nicht beantwortet werden können.

 

Es wurde aber vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit dem Österreichischen Arbeitskreis „Schneesport an Schulen“ ein Strategiepapier entwickelt, das bestimmte Handlungsfelder aufzeigt. Dazu zählt auch die finanzielle Unterstützung sozial schwacher Familien, wenn Kinder an Wintersportwochen teilnehmen sollen. Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde im Schuljahr 2007/08 ein Betrag von 230.000 Euro (davon 30.000 durch Sponsoren aufgebracht) zur Verfügung gestellt (“Wintersportwochen-Patenschaften“). Im Wege der Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen an bedürftige Schülerinnen und Schüler aller mittleren und höheren Schulen (über deren Ansuchen) wurden vom Ressort im Jahr 2005 1.391.053,27 Euro und im Jahr 2006 1.472.613,80 Euro ausbezahlt.

 

Zu Frage 27:

Dazu verweise ich sinngemäß auf die Beantwortung der Fragen 17 und 18.

 

Zu Frage 28:

Es liegen keine oberstgerichtlichen Entscheidungen in diesen Jahren vor.

 

Zu Frage 29:

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gibt regelmäßig Berichte zu den Schülerunfällen, für die eine Leistung erbracht wurde, heraus. Die nachstehende Übersicht ist die letzte von der AUVA dem Ressort zur Verfügung gestellte Auswertung. Dazu ist anzumerken, dass sich die Kategorien „Schulschikurs, Schulschitag“ eindeutig der Wintersportwoche sowie die Kategorien „Schulsportwoche“ und „Schulschwimmwoche, Schulschwimmtage“ eindeutig der „Sommersportwoche“ zuordnen lassen:

 

Anerkannte Schülerunfälle (Quartalsbestände) - Schuljahre 2004/05 und 2005/06

 

2004/05 

2005/06 

keine Schulart angegeben

Schulschikurs, Schulschitag

62

103

Schulsportwoche

19

15

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

3

2

Wintersport- und Sommersportwochen

84

120

Volksschulen

Schulschikurs, Schulschitag

169

235

Schulsportwoche

7

8

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

11

30

Wintersport- und Sommersportwochen

187

273

Hauptschule

Schulschikurs, Schulschitag

1.356

1.495

Schulsportwoche

242

221

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

25

67

Wintersport- und Sommersportwochen

1.623

1.783

Polytechnische Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

59

68

Schulsportwoche

14

14

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

-

6

Wintersport- und Sommersportwochen

73

88

Sonderschule

Schulschikurs, Schulschitag

13

18

Schulsportwoche

3

3

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

1

4

Wintersport- und Sommersportwochen

17

25

Mittlere Schulen für Fremdenverkehr

Schulschikurs, Schulschitag

2

-

Schulsportwoche

-

3

Wintersport- und Sommersportwochen

2

3

Forstwirtschaftliche höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

2

-

Wintersport- und Sommersportwochen

2

-

Höhere Schulen für Bekleidung

Schulschikurs, Schulschitag

17

8

Schulsportwoche

3

3

Wintersport- und Sommersportwochen

20

11

Höhere Schulen für Fremdenverkehr

Schulschikurs, Schulschitag

28

48

Wintersport- und Sommersportwochen

28

48

Forstwirtschaftliche mittlere Schulen

Schulsportwoche

-

1

Wintersport- und Sommersportwochen

-

1

Kunstgewerbliche höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

5

-

Wintersport- und Sommersportwochen

5

-

Techn.Gewerbliche mittlere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

8

1

Wintersport- und Sommersportwochen

8

1

Kaufmännische mittlere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

17

3

Schulsportwoche

3

-

Wintersport- und Sommersportwochen

20

3

Wirtschaftsberufl.mittlere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

19

20

Schulsportwoche

2

-

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

1

-

Wintersport- und Sommersportwochen

22

20

Schulen für Sozialberufe

Schulschikurs, Schulschitag

16

14

Schulsportwoche

-

5

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

-

1

Wintersport- und Sommersportwochen

16

20

Techn.Gewerbliche höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

202

211

Schulsportwoche

30

28

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

-

3

Wintersport- und Sommersportwochen

232

242

Kaufmännische höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

124

137

Schulsportwoche

16

25

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

1

1

Wintersport- und Sommersportwochen

141

163

Wirtschaftsberufliche höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

77

117

Schulsportwoche

16

30

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

1

1

Wintersport- und Sommersportwochen

94

148

Landwirtschaftliche mittlere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

54

84

Schulsportwoche

3

4

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

1

-

Wintersport- und Sommersportwochen

58

88

Landwirtschaftliche höhere Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

23

12

Schulsportwoche

-

1

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

-

1

Wintersport- und Sommersportwochen

23

14

Sonst.allgemeinbildende Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

1

3

Wintersport- und Sommersportwochen

1

3

Sonst. berufsbild. Schulen (Statut)

Schulschikurs, Schulschitag

50

58

Schulsportwoche

7

8

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

-

1

Wintersport- und Sommersportwochen

57

67

Lehrerbildende Schulen

Schulschikurs, Schulschitag

1

-

Wintersport- und Sommersportwochen

1

-

Lehrerbildende Akademien

Schulschikurs, Schulschitag

5

-

Wintersport- und Sommersportwochen

5

-

Allgemeinbild.höhere Schule (AHS)

Schulschikurs, Schulschitag

1.148

1.113

Schulsportwoche

113

106

Schulschwimmwoche, Schulschwimmtag

7

22

Wintersport- und Sommersportwochen

1.268

1.241

Alle Schularten

3.987

4.362

 

 

 

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in die über das Internet abzurufende Plattform zur Unterrichtsplanung („ELBUS“, www.elbus.at) auch ein Tool für Unfallverhütung und Sicherheitserziehung unter Einbeziehung der Unfallstatistik herausgegeben.

 

Zu Fragen 30 und 31:

Schüler sind gemäß § 8 Abs. 3 lit. h ASVG in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen Unfälle versichert, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit Schule und Unterricht ereignen (§ 175 Abs. 4 und 5 sowie § 176 Abs. 10 und 11 ASVG). Die sich daraus ergebenden Leistungen sind in den §§ 192 ff ASVG erfasst. Sie beziehen sich auf den durch einen Unfall erlittenen Personenschaden.

 

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung begründet gegenüber der/dem verunfallten Schülerin/Schüler eine verschuldensunabhängige Haftung des Versicherungsträgers AUVA. Auf ein Verschulden der zur Aufsichtsführung allenfalls verpflichteten Lehrkräfte kommt es also nicht an. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob das für einen Schülerunfall ursächliche Handeln verbotswidrig war oder nicht (§ 175 Abs. 6 ASVG). Eine Missachtung der Aufsichtspflicht nach § 51 Abs. 3 SchUG wäre ein derartiges, für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes allerdings folgenloses verbotswidriges Handeln.

 

Das Bestehen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung bewirkt, dass für Personenschäden eine auf das Amtshaftungsgesetz gestützte zivilrechtliche Haftung des Bundes gegenüber dem Schüler ausscheidet. Der Bund kann aber gegenüber dem Versicherungsträger regresspflichtig werden, wenn Lehrer ihre Aufsichtspflicht etwa vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben (§ 334 ASVG).

 

Der in der Frage angesprochene § 333 ASVG schränkt die Schadenersatzpflicht des Dienstgebers gegenüber seinem Dienstnehmer im Fall eines Arbeitsunfalls ein. Um den Betriebsfrieden zu wahren, soll eine Klage wegen des Ersatzes von Personenschäden nur möglich sein, wenn der Dienstgeber den Unfall vorsätzlich verschuldet hat, wobei Vorsatz im Sinn dieser Bestimmung böse Absicht bedeutet. Der Dienstgeber muss den Unfall mit dem Willen herbeigeführt haben, dem Dienstgeber zu schaden. Damit bietet auch die gröbste Form von Fahrlässigkeit noch keinen Anhaltspunkt für eine Anwendung dieser Bestimmung. Es ist tatsächlich Vorsatz gefordert. In der Praxis bedeutet § 333 ASVG, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei einem von diesem aus Fahrlässigkeit verursachten Arbeitsunfall kein Schmerzengeld verlangen kann. Er kann eine derartige Zahlung aber auch nicht vom Sozialversicherungsträger begehren, weil der Leistungskatalog der §§ 192 ff ASVG keine solchen Ansprüche enthält.

 

§ 335 Abs. 3 ASVG – und nicht § 365, wie die Frage offenbar irrtümlich vermeint – dehnt diese Haftungseinschränkung für Personenschäden auf das Schulverhältnis aus. Der Bund wird hier wie ein Arbeitgeber und der verunfallte Schüler wie ein Arbeitnehmer behandelt. Eine Klage der/des Schülerin/Schülers gegen den Bund auf Schmerzengeld ist nur möglich, wenn die Lehrkraft den Unfall im oben beschriebenen Sinn vorsätzlich herbeigeführt hat. In diesem Fall könnte der Bund von der/dem Schülerin/Schüler nach dem Amtshaftungsgesetz geklagt werden und sich im Fall einer Verurteilung bei der Lehrkraft regressieren (§ 3 Abs. 1 Amtshaftungsgesetz). Wäre § 333 ASVG auf das Schulverhältnis nicht anwendbar, könnte der Bund bereits bei fahrlässigem Handeln auf Schmerzengeld geklagt werden und das von ihm Geleistete schon bei grober Fahrlässigkeit zumindest teilweise von der Lehrkraft zurückfordern (§ 3 Abs. 2 Amtshaftungsgesetz). Der Schulfriede wäre damit gestört.

 

Wie erwähnt, deckt die gesetzliche Schülerunfallversicherung Personenschäden ab. Erleidet eine/ein Schülerin/Schüler bei einem Unfall noch zusätzlich einen Sachschaden (zB. zerrissene oder verschmutzte Kleidung, beschädigte Skier), so wird dieser Schaden vom Bund im Rahmen der Amtshaftung abgegolten. Das setzt natürlich voraus, dass die Lehrkraft, etwa wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, auch tatsächlich Schuld an dem Unfall trägt. Denn nur dann wird der Bund überhaupt amtshaftungspflichtig. Der Umstand, dass sich die Lehrkraft zum Zeitpunkt des Unfalls in der Nähe des Unfallortes aufgehalten hat oder die/den Schülerin/Schüler unterrichtete, muss nicht unbedingt bedeuten, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wäre.

 

Zusammengefasst ergibt sich daher folgendes Bild.

-     Erleidet eine/ein Schülerin/Schüler einen Schaden, weil die Lehrkraft eine sie treffende Verpflichtung verletzt hat, wird der Personenschaden im Zuge der gesetzlichen Schülerunfallversicherung durch die AUVA und der Sachschaden im Rahmen der Amtshaftung vom Bund abgegolten. Schmerzengeld kann nur bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der Lehrkraft gegenüber dem Bund geltend gemacht werden.

-     Erleidet eine/ein Schülerin/Schüler während des Unterrichts oder bei einer Schulveranstaltung aus eigenem Verschulden einen Schaden, kommt für den Personenschaden wiederum die gesetzliche Schülerunfallversicherung auf. Für den erlittenen Sachschaden haftet die/der Schülerin/Schüler selbst.

 

Eine Hilfestellung für verunfallte Schülerinnen und Schüler konnte in Form einer außerordentlichen Unterstützung zur Milderung der tatsächlich entstandenen Kosten in folgenden Fällen im Zeitraum 2000 bis 2007 ausbezahlt werden:

 

Jahr

Anzahl der Fälle

Unterstützung

2000-2003

-

-

2004

1

7.500 Euro

2005

2

4.300 Euro

2006

1

550 Euro

2007

-

-

 


Zu Frage 32:

Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfolgt in diesen Bereichen die Weiterentwicklung der Planungs- und Unterrichtskompetenz, die Steigerung der Qualität, das Vermitteln von Kooperationen und die Durchführung von Best-Practice-Projekten.

 

Zu Fragen 33 und 34:

Grundsätzlich ist die Lehrkräftefort- und -weiterbildung für Bewegungserzieherinnen und Bewegungserzieher seit 2007 in den Pädagogischen Hochschulen angesiedelt. Nur in jenen Fällen, wo die entsprechenden Bedingungen (zB. ausgewählte Referentinnen und Referenten oder besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lehrplan) gegeben sind, werden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten Veranstaltungen durchgeführt:

-     „Technik und Methodik von Schneesportarten“: bundesweiter Lehrgang; alljährlich 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

-     „Technik und Methodik des Snowboardens“: bundesweiter Lehrgang; alljährlich 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auslaufend).

-     „Klug & Fit“ (Motorische Voraussetzungen, Tests): bundesweit 30 Kurse für die Sekundarstufe I (700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).

 

Zu Frage 35:

Folgende Maßnahmen im Wege der Einflussnahme auf die Fortbildungsschwerpunkte in den Pädagogischen Hochschulen, um Verständnis und Motivation für vorrangige Schwerpunkte zu schaffen, sind geplant: Bekämpfung der Fettleibigkeit; Verbesserung der motorischen Grundlagen als Basis für weitere Zielsetzungen; Erstellung von kurz-, mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung mit IT-Unterstützung; Materialien für den täglichen Einsatz in Grundschulen; Materialien für die Gesundheitsförderung; Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Bewegungsangeboten am Schulstandort (auch über Kooperationen).

 

Zu Fragen 36 bis 38:

-         HBSC-Daten (WHO-Projekt „Health Behaviour in Schoolaged Children“ / Ludwig Boltzmann-Institut für Medizin– und Gesundheitssoziologie); gemeinsam mit dem BMGFJ; Unterstützung der Durchführung; Ankauf weiterer Auswertungen (zB. Lehrer/innen/gesundheit 2007; Kosten: 58.000 Euro).

-         Österreichweite Feldstudie zur Erhebung der Prävalenz von Übergewicht bei 6-14jährigen Schülerinnen und Schülern (Koordination: Prof. Zwiauer/ St.Pölten); Unterstützung der Durchführung; beendet 2007.

-         Studie zur Lehrerhandlungskompetenz (im Rahmen von eLBUS) durch die Universität Salzburg (Werkverträge, 2006, Kosten: 7.200 Euro).

-         Erhebung zu Unverbindlichen Übungen und Sportwochen (Universität Wien, Data Technology) Internetapplikation und Datenbände (2006/07; Kosten 2006: 10.080 Euro; Kosten 2007: 9.360 Euro).

-         (Weiter)Entwicklung der Planungsplattform für Bewegungserzieher/innen „eLBUS“ durch die Universität Wien, Abt. Sportinformatik (Werkverträge 2006, 2007: Kosten insgesamt 18.000 Euro).

-         Motorische Grundlagen („Klug & Fit“) Testsystem und Lehrerfortbildung; Universität Salzburg, 2006 und 2007 jeweils Werkverträge, Kosten insgesamt 50.000 Euro; 2007: Wiederholung der Erhebung zum motorischen Leistungsniveau der österreichischen Schuljugend über die Universität Salzburg.

-         Modelle zum eLearning; Plattform und Tools; Entwicklung von Curricula, Materialien und Verfahren für Versuchsausbildungen auf der Basis Blended Learning, gemeinsam mit der Österreichischen Sporthilfe; Universität Krems, Medienforschung; Übernahme der Materialerstellungskosten bei Autoren und der Programmierkosten; Kosten: 36.000 Euro; 2007 Einsatz in der Regelausbildung.

Zu Frage 39:

Über mögliche Kooperationen der Schulen mit ua. Sportvereinen entscheiden die Schulen autonom. Im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung liegen zu den einzelnen Schulen keine Daten zentral vor. Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Februar 2008 die Durchführung einer Erhebung an allen Schulstandorten zur Frage der Kooperation mit Vereinen geplant ist.

 

Zu Frage 40:

Wie dem allgemein zugängliche Internet-Angebot unter www.slamtour.at zu entnehmen ist, wird diese von privater Seite organisierte Veranstaltungsreihe im Rahmen der Initiative „Fit für Österreich“ des Bundeskanzleramtes durchgeführt. Regionale Sportvereine der Dachverbände ASVÖ und SPORTUNION werden in den täglichen Ablauf der Tour integriert; ein Tourplan ist im genannten Internet-Angebot enthalten. Weitergehende Fragestellungen, wie etwa nach der konkreten Beteiligung von Vereinen an dieser privaten Initiative oder der präsentierten Sportarten, betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und wären an den Betreiber der Initiative zu richten.

 

Zu Fragen 41 und 42:

Eingangs darf – wie Fragestellung treffend festhält – bemerkt werden, dass eine Freizeitgestaltung zum Themenbereich „Bewegung und Sport“ in Kooperation mit außerschulischen Institutionen eben nicht den Freizeitanteil (als Teil des Betreuungsteils) der Nachmittagsbetreuung im schulrechtlichen Sinn darstellt. Wenngleich derartige Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern nach Maßgabe der lokalen Gegebenheiten am jeweiligen Schulstandort vom Ressort auch im Sinne der „Empfehlungen für eine gelungene schulische Tagesbetreuung“ (abrufbar unter www.bmukk.gv.at/medienpool/15429/stb_empf.pdf) ausdrücklich begrüßt werden, darf um Verständnis ersucht werden, dass eine Beantwortung mangels zentral verfügbarer Informationen zu außerschulischen Aktivitäten im Rahmen der „sportlichen Nachmittagsbetreuung“ nicht möglich ist.

 


Zu Fragen 43 bis 46:

Die nachstehende Sonderauswertung aus den vorläufigen Daten der Bildungsdokumentation zeigt die Zahl der Schulen sowie der Schülerinnen und Schüler mit bzw. in Schulformen mit besonderem sportlichem Schwerpunkt für das Schuljahr 2006/07:

 

Zahl der Schulen und Schülerinnen/Schüler in Schulformen mit sportlichem Schwerpunkt, Schuljahr 2006/07

SFKZ

Schulform

Schulen

Schülerinnen und Schüler

0332

Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sporthauptschule)

94

11.071

0333

Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der schisportlichen Ausbildung (Schihauptschule)

10

573

0348

Hauptschule mit Autonomieschwerpunkt Sport und Gesundheit

8

836

1018

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit verordneter Stundentafel), 1. und 2. Klasse

10

912

1041

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit autonomer Stundentafel), 1. und 2. Klasse

2

83

1177

Gymnasium (mit schulautonomer Schwerpunktsetzung Sport), 5. bis 8. Klasse

1

71

1207

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit verordneter Stundentafel), 3. und 4. Klasse

10

838

1208

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit autonomer Stundentafel), 3. und 4. Klasse

2

68

1209

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit verordneter Stundentafel), 5. bis 8. Klasse

11

1.091

1377

Wirtschaftskundliches Realgymnasium (mit schulautonomer Schwerpunktsetzung Sport), 5. bis 8. Klasse

1

30

1434

Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit verordneter Stundentafel), 5. bis 8. Klasse

10

1.121

1440

Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (mit Schulversuch), 5. bis 8. Klasse, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

3

416

1452

Oberstufenrealgymnasium für Schisportler/innen, 5. bis 9. Klasse, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

1

93

1453

Oberstufenrealgymnasium für Leistungssportler/innen, 5. bis 9. Klasse, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

12

1.218

1467

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung (mit schulautonomer Schwerpunktsetzung Sport), 5. bis 8. Klasse

1

42

1487

Oberstufenrealgymnasium mit schulautonomer Schwerpunktsetzung im Bereich Sport, 5. bis 8. Klasse, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

2

59

1677

Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie (mit schulautonomer Schwerpunktsetzung Sport), 5. bis 8. Klasse

2

64

3147

Hotelfachschule, Ausbildungsschwerpunkt: Sport

2

63

3207

Schihotelfachschule, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

1

75

3271

Fachschule für Computer- und Kommunikationstechnik für Leistungssportler im Fußball, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

1

68

3611

Vierjährige kaufmännische Lehranstalt für Schisportler, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

2

230

3625

Handelsschule für Leistungssportler / Hochleistungssportler, Schulversuch gemäß §7 SchOG

2

92

3639

Handelsschule für Leistungssportler, Innsbruck, Klagenfurt, Wien 10, St. Pölten, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

4

309

4427

Aufbaulehrgang für Tourismus, Ausbildungsschwerpunkt: Sport

1

18

4616

HAK-Aufbaulehrgang für Schisportler unter Einbeziehung von Fernunterricht, Schulversuch gemäß § 7 SchOG

1

57

zusammen*)

160

19.498

 

*) werden an einer Schule mehrere Schulformen mit sportl. Schwerpunkt geführt, dann wird in der Summe die Schule trotzdem nur einmal gezählt

Quelle: Statistik Austria - vorläufige Daten aus der Bildungsdokumentation 2006/07

 

Analoge Auswertungen für die Schuljahre 2003/04 bis 2005/06 sind leider nicht möglich, da für diese Schuljahre kein vollständiger Datenbestand in der dafür erforderlichen Detailliertheit (dh. nach einzelnen Schulformen) zur Verfügung steht. Für das laufende Schuljahr 2007/08 werden entsprechende Daten erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen. Zu den Schwerpunktsportarten entsprechend Frage 44 kann die Schulstatistik nur insofern Auskunft geben, als sich in
einigen Schulformen der Schwerpunkt für den Schisport ablesen lässt; für weitergehende Aussagen steht keine Datenbasis bereit. Der Stand der Schulversuche für Leistungssportlerinnen und –sportler ist ausführlich dokumentiert unter

www.bewegung.ac.at/bewegung/autoLayouts/be_unterseite.asp?katNr=862&sNr=1236 .

 

Hinsichtlich der übrigen Schulen mit „sportlichen Schwerpunkten“ im Rahmen der Inanspruchnahme der allgemeinen Ermächtigung zur Gestaltung von schulautonomen Lehrplanplanbestimmungen ist zu bemerken, dass eine entsprechende zentrale Erfassung nicht vorgesehen ist. Da diese Frage eine Befassung aller Schulen der genannten Schularten unter Einbeziehung der Schulaufsicht erforderlich machen würde, darf um Verständnis ersucht werden, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen eine diesbezügliche Auflistung nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Zu Frage 47:

Die österreichischen „Bundessportakademien“ (Bundesanstalten für Leibeserziehung) sind mittlere (berufsbildende bzw. lehrer- und erzieherbildende) Einrichtungen und es wurde für alle vier Standorte (Wien/Linz/Graz/ Innsbruck) im Jahr 2007 ein Gesamtbetrag von etwa 2,3 Mio. Euro aufgewendet. Die Planung und Organisation der Lehrgänge wird durch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) getragen und so eine besondere Effektivität der Instruktorinnen- und Instruktoren- sowie Trainerinnen- und Trainerausbildung erreicht. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Zuge von qualitätssteigernden Maßnahmen an den genannten Lehranstalten weitere Mittel zur Lehrkräftefortbildung eingesetzt. Zunehmend mehr werden Kooperation mit (sportbetonten) Schulen durchgeführt, sodass diese Abgängerinnen und Abgänger auch über eine Sportlehrqualifikation verfügen. Im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit werden Ausbildungen (zB. mit und für die BSO zum Sportmanagement) durchgeführt.


 

Zu Fragen 48 und 49:

-         Sandmayr, M. (2004). Das motorische Leistungsniveau der österreichischen Schuljugend. Aachen: Meyer und Meyer Verlag.

-         Magistrat der Stadt Wien (Hrsg.) Wiener Jugendgesundheitsbericht 2002.

-         (Altern mit Zukunft) (2006) ERSTER ÖSTERREICHISCHER ADIPOSITASBERICHT 2006. GRUNDLAGE FÜR ZUKÜNFTIGE HANDLUNGSFELDER: KINDER, JUGENDLICHE, ERWACHSENE.

-         HBSC-Daten (WHO-Projekt „Health Behaviour in Schoolaged Children“ / Ludwig Boltzmann-Institut für Medizin– und Gesundheitssoziologie).

-         Österreichweite Feldstudie zur Erhebung der Prävalenz von Übergewicht bei 6-14jährigen Schülerinnen und Schülern (Koordination: Prof. Zwiauer/ St.Pölten).

-         HELENA Studie (EU-Projekt „Healthy Lifestyle in Europe by Nutrition in Adolescence“ / Studienleitung in Österreich: Prof.Dr. Kurt Widhalm/ MedUni Wien).

-         MÜLLER E./FASTENBAUER V. „Klug & Fit“ Studie 2007 (Vorbericht) - Erhebung zum motorischen Leistungsniveau der österreichischen Schuljugend.

Diese Ergebnisse und die Aussagen der oben genannten Studien werden die Strategien für „Bewegung und Sport in Österreich“ als auch für die „Gesundheitsförderung in österreichischen Schulen“ wesentlich leiten.

 

Zu Frage 50:

Es ist davon auszugehen, dass einer täglichen Bewegungs- und Sportstunde im Rahmen des Pflichtgegenstandes unterschiedliche Umsetzungsschwierigkeiten entgegenstehen. Grundsätzlich sollte aber eine tägliche Bewegungszeit aus dem Zusammenwirken „Unterrichtsgegenstand – Angebot in der Tagesbetreuung – Angebote aus dem nicht-schulischen Bereich (zB. Vereine) – Initiativen in der Familie“ erreicht werden. Siehe dazu auch die bereits genannten „Empfehlungen für eine gelungene schulische Tagesbetreuung“, die sich mit der Thematik einer „Sinnvollen Freizeitgestaltung“ auseinandersetzen (Seite 39 ff).

 

Zu Fragen 51 und 52:

Schulärztinnen und Schulärzte haben derzeit „die Aufgabe, die Lehrerinnen und Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betreffen, zu beraten und die hiefür erforderlichen Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler durchzuführen“ (§ 66 des Schulunterrichtsgesetzes betr. „Schulgesundheitspflege“). Dieser Aufgabe kommen die Genannten auf der Grundlage der jeweiligen Verträge umfassend nach. Die Schulärzteschaft ist Kooperationspartner der Bewegungserziehung bei der Erstellung individueller Bewegungspläne für fettleibige Kinder.

 

Mit März 2007 wurde gemeinsam mit dem BMGFJ und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungen das strategische „Projekt gesunde Schule“ (www.gesundeschule.at) mit einer Laufzeit von zwei Jahren begründet, das wesentliche Handlungsfelder erarbeitet und Handlungsempfehlungen abgibt. Darunter sind auch Arbeitsgruppen zur Frage der Gesundheitsbetreuung eingerichtet worden; derzeit liegt der Zwischenbericht zum IST-Stand der Versorgung vor.

 


Der Arbeitsgruppe ist vor allem die Standardisierung der Gesundheitsbetreuung (Gesundheitsförderung) im Pflichtschul- und Bundesschulbereich ein Anliegen und damit auch eine Modernisierung der „Schulgesundheitspflege“ sowie die Neufassung der einschlägigen Grundsatzerlässe in diesem Bereich.

 

Zu Frage 53:

Bei der Entwicklung der Strategie zur Gesundheitsförderung in den Schulen Österreichs, bei der Einrichtung einer gemeinsamen Plattform sind die Elternvertretungen willkommene Partner. In gleicher Weise werden die Elternverbände in die Diskussion zu Strukturverbesserungen im Bereich des Schularztwesens eingebunden. In einzelnen Landesschulratsbereichen werden Informationen zu Gesundheit, Bewegung und Sport auch in den Sprachen Türkisch, Kroatisch und Serbisch angeboten. Auf dieser Grundlage wird derzeit eine österreichweite Information erstellt.

 

Zu Frage 54:

Derzeit besteht ein Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip „Gesundheitserziehung“ (Rundschreiben Nr. 7/1997, GZ 27.909/115-V/3/96), der aber in seinen wesentlichen Abschnitten die „Gesundheitsförderung“ anspricht: das bedeutet, dass alle Unterrichtsfächer zur Mitwirkung aufgerufen sind. Gesundheitsförderung in der Schule bedeutet, Einflüsse so zu gestalten und zu verändern, dass sie sich möglichst positiv auswirken. Im Mittelpunkt stehen Veränderungen bei einzelnen Personen und Gruppen („Empowerment-Ansatz“) und die gesundheitsförderliche
Gestaltung von Situationen und Umwelten („Setting-Ansatz“).

 

Die „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“ wirkt als Beratungs-, Koordinations- und Informationszentrum für regionale Netzwerke und/oder Einrichtungen, stellt die Vernetzung zu damit verbundenen Internetseiten her und schafft eine Community für den gegenseitigen Austausch und Abstimmung. Die Bezeichnung steht für die Arbeitsmerkmale Gesundheit, Information, Vernetzung, Entwicklung. Über die Webseite www.give.or.at sind für alle Schulen (auch niederschwellige) Informationen abzurufen bzw. die Links zu jenen Kooperationspartnerinnen und
-partnern aufgenommen, die als regionale Knoten direkte (qualifizierte) Ansprechpartner für Schulen sind.

 

Zu Fragen 55 und 56:

Erhebungen, die über das Maß der standardisierten Erfassungsinstrumente des Ressorts
hinausgehen, sind an den Schulstandorten unbeliebt. Die Beantwortung zahlreicher vorstehender Fragen zeigt jedoch, dass einerseits Erhebungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nur in Bezug auf ausgewählten Schuljahre durchaus erfolgen (zB. Berichte/Tabellen zu unverbindlichen Übungen und zu Schulveranstaltungen für Bewegung und Sport bzw. Leibesübungen) und andererseits auch „neue“ Erhebungen in ausgewählten Bereichen geplant werden (zB. zur Frage der Kooperation von Schulen mit Vereinen). Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wird ungeachtet dessen sowohl im motivationalen Bereich als auch durch Bereitstellung entsprechender (Internet-)Tools die Datenerfassung zu Themen der Bewegungs- und Sporterziehung weiterhin verfolgen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

    Dr. Claudia Schmied eh.