2375/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadlbauer und GenossInnen haben am 23. November 2007 unter der Nummer PA 2259/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „E – Mails von Gerd HONSIK“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Den Sicherheitsbehörden ist bekannt, dass auch nach der Festnahme E-Mails im Namen des G. Honsik versandt werden. Der Urheber dieser Nachrichten wurde ermittelt und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.

 

Zur Frage 3:

Es darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz in Angelegenheiten des Strafvollzuges verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 5, 6, 7,8, 9 und 12:

Der Sachverhalt ist den österreichischen Sicherheitsbehörden bekannt, die in dieser Angelegenheit mit den deutschen Sicherheitsbehörden in Kontakt stehen. Ich ersuche um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen mir eine personenbezogene Beantwortung verwehrt ist.

 

Zu Frage 10:

Ja.

 

Zu Frage 11:

Die justizielle Zusammenarbeit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu den Fragen  13, 14 und 15:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer personenbezogenen Beantwortung Abstand nehmen muss.