2377/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0237-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 Wien,  22. Jänner 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2337/J-NR/2007 betreffend Repräsentations­ausgaben, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 27. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend wäre festzuhalten, dass gegenständliche Fragen teilweise auf den Wirkungsbereich des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. hinsichtlich der Kunstagenden auf das Bundeskanzleramt Bezug nehmen und das Bundesministerium für Unter­richt, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde. Ausgehend davon sind die nachstehenden Angaben für die vergangenen Legislaturperioden auf Basis der aktuell bestehenden Auswertungsmöglichkeiten für die Budgetkapitel 12 und 13 zu sehen. Hinsichtlich des Budgetkapitels 14 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2340/J-NR/2007 durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verwiesen.

 

Zu Fragen 1 und 2:

1. Budgetkapitel 12:

Für die Jahre 2000 bis 2006 können die Repräsentationsausgaben (Post 7232) im Budget­kapitel 12 dem im jeweiligen Teilheft zum jeweils zweitfolgenden Bundesvoranschlag ausge­wiesenen Erfolg (Erfolg 2000 ausgewiesen im BVA 2002, usw.), gegliedert nach den einzelnen Voranschlagsansätzen, entnommen werden. An Repräsentationsausgaben unter den diversen Voranschlagsansätzen sind einschließlich des nachgeordneten Bereichs folgende erfolgswirk­same Ausgaben zu verzeichnen gewesen (in Euro):

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

171.478,69

217.858,98

181.853,29

215.286,67

245.238,81

282.474,99

232.836,77

 

Von einer Detaillierung nach großen Ausgabengabengruppen bzw. nach Kosten der Einzel­leistungen muss aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden. Die Repräsentationsausgaben wurden für Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, Konferenzen/Tagungen, Ehrungen und für Kontakte mit Vertretern der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens verausgabt.

 

2. Budgetkapitel 13:

Hinsichtlich der Repräsentationsausgaben im Budgetkapitel 13 gilt das hinsichtlich der Teilhefte oben Ausgeführte sinngemäß. Die Repräsentationsausgaben im Budgetkapitel 13 Post 7232 betrugen (in Euro, Erfolg aufgerundet):

 

2000

2001

2002

11.721,-

22.537,-

52.820,-

 

Diese Repräsentationsausgaben betrafen Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, darunter Preisverleihungen und Besuch ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Ab dem Jahr 2003 wurden die Repräsentationsausgaben nur mehr bei Budgetkapitel 10 veran­schlagt.

 

Zu Frage 3:

Bis zum Stichtag 31. Oktober 2007 sind im Budgetkapitel 12 erfolgswirksame Repräsentations­ausgaben (Post 7232) einschließlich des nachgeordneten Bereichs im Ausmaß von 171.140,32 Euro angefallen. Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen, wird im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand Abstand genommen. Die einzelnen Aufwendungen wurden für Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, Konferenzen/Tagungen, Ehrungen sowie Presseveranstaltungen verausgabt.

 

Zu Frage 4:

An Amtspauschalien sind erfolgswirksame Ausgaben im Ausmaß von

-     9.000 Euro im Jahr 2005,

-     9.000 Euro im Jahr 2006,

-     10.128,84 Euro im Jahr 2007

angefallen. Für das Geschäftsjahr 2007 sind die Ausgaben bis 31. Oktober 2007 berücksichtigt. Der erhöhte Betrag für 2007 ergibt sich aus dem Umstand des Amtsantrittes der Bundes­regierung am 11. Jänner 2007, der Auflösung des bisherigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 per 1. März 2007 sowie des damit verbundenen Wechsels der ressortleitenden Personen. In diesem Sinne wurden in den Monaten Jänner und Februar 2007 die Amtspauschalien von Frau Bundes­ministerin Dr. Schmied und von Herrn Bundesminister Dr. Hahn aus dem Budgetkapitel 12 beglichen. Im Jänner 2007 fiel zusätzlich noch die Amtspauschale der Amtsvorgängerin an.

 

Die Zuordnung der Ausgaben zu Amtspauschale (Post 7231) bzw. zu Repräsentationsausgaben (Post 7232) erfolgt nach der Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987 idgF, sowie nach dem hiezu ergangenen Leitfaden für den Ansatz- und Kontenplan des Bundes.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Nein.

 

 

Die Bundesministerin

 

Dr. Claudia Schmied