2377/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0237-III/4a/2007 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
Wien, 22. Jänner 2008 |
||||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2337/J-NR/2007 betreffend Repräsentationsausgaben, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 27. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend wäre festzuhalten, dass gegenständliche Fragen teilweise auf den Wirkungsbereich des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. hinsichtlich der Kunstagenden auf das Bundeskanzleramt Bezug nehmen und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde. Ausgehend davon sind die nachstehenden Angaben für die vergangenen Legislaturperioden auf Basis der aktuell bestehenden Auswertungsmöglichkeiten für die Budgetkapitel 12 und 13 zu sehen. Hinsichtlich des Budgetkapitels 14 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2340/J-NR/2007 durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verwiesen.
Zu Fragen 1 und 2:
1. Budgetkapitel 12:
Für die Jahre 2000 bis 2006 können die Repräsentationsausgaben (Post 7232) im Budgetkapitel 12 dem im jeweiligen Teilheft zum jeweils zweitfolgenden Bundesvoranschlag ausgewiesenen Erfolg (Erfolg 2000 ausgewiesen im BVA 2002, usw.), gegliedert nach den einzelnen Voranschlagsansätzen, entnommen werden. An Repräsentationsausgaben unter den diversen Voranschlagsansätzen sind einschließlich des nachgeordneten Bereichs folgende erfolgswirksame Ausgaben zu verzeichnen gewesen (in Euro):
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
|
171.478,69 |
217.858,98 |
181.853,29 |
215.286,67 |
245.238,81 |
282.474,99 |
232.836,77 |
Von einer Detaillierung nach großen Ausgabengabengruppen bzw. nach Kosten der Einzelleistungen muss aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden. Die Repräsentationsausgaben wurden für Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, Konferenzen/Tagungen, Ehrungen und für Kontakte mit Vertretern der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens verausgabt.
2. Budgetkapitel 13:
Hinsichtlich der Repräsentationsausgaben im Budgetkapitel 13 gilt das hinsichtlich der Teilhefte oben Ausgeführte sinngemäß. Die Repräsentationsausgaben im Budgetkapitel 13 Post 7232 betrugen (in Euro, Erfolg aufgerundet):
|
2000 |
2001 |
2002 |
|
11.721,- |
22.537,- |
52.820,- |
Diese Repräsentationsausgaben betrafen Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, darunter Preisverleihungen und Besuch ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Ab dem Jahr 2003 wurden die Repräsentationsausgaben nur mehr bei Budgetkapitel 10 veranschlagt.
Zu Frage 3:
Bis zum Stichtag 31. Oktober 2007 sind im Budgetkapitel 12 erfolgswirksame Repräsentationsausgaben (Post 7232) einschließlich des nachgeordneten Bereichs im Ausmaß von 171.140,32 Euro angefallen. Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen, wird im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand Abstand genommen. Die einzelnen Aufwendungen wurden für Empfänge für Veranstaltungen und sonstige Gruppen, Konferenzen/Tagungen, Ehrungen sowie Presseveranstaltungen verausgabt.
Zu Frage 4:
An Amtspauschalien sind erfolgswirksame Ausgaben im Ausmaß von
- 9.000 Euro im Jahr 2005,
- 9.000 Euro im Jahr 2006,
- 10.128,84 Euro im Jahr 2007
angefallen. Für das Geschäftsjahr 2007 sind die Ausgaben bis 31. Oktober 2007 berücksichtigt. Der erhöhte Betrag für 2007 ergibt sich aus dem Umstand des Amtsantrittes der Bundesregierung am 11. Jänner 2007, der Auflösung des bisherigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 per 1. März 2007 sowie des damit verbundenen Wechsels der ressortleitenden Personen. In diesem Sinne wurden in den Monaten Jänner und Februar 2007 die Amtspauschalien von Frau Bundesministerin Dr. Schmied und von Herrn Bundesminister Dr. Hahn aus dem Budgetkapitel 12 beglichen. Im Jänner 2007 fiel zusätzlich noch die Amtspauschale der Amtsvorgängerin an.
Die Zuordnung der Ausgaben zu Amtspauschale (Post 7231) bzw. zu Repräsentationsausgaben (Post 7232) erfolgt nach der Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987 idgF, sowie nach dem hiezu ergangenen Leitfaden für den Ansatz- und Kontenplan des Bundes.
Zu Fragen 5 und 6:
Nein.
Die Bundesministerin
Dr. Claudia Schmied