2378/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0304-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2389/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Kollegin und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Ja.
Fragen 2, 3 und 4:
Die Gesamtkosten (inkl. der Aufwendungen für die Sonderausstattung) betrugen 55.576,79 €. Bezüglich des gewährten Rabattes können aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben gemacht werden, da dadurch schutzwürdige Interessen der Firma BMW verletzt würden. Daher können auch keine Angaben zum konkreten Listenpreis gemacht werden.
Fragen 5 und 6:
Durch die hohe Kilometerleistung des Vorgängerwagens von 310.000 km und der bei diesem Wagen dadurch ausstehenden Reparaturen und zunehmend umfangreicheren Services war die Anschaffung eines Neuwagens erforderlich. Ich habe daher einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Frage 7:
Das Angebot wurde am 4. Juli 2007 in schriftlicher Form gelegt.
Frage 8:
Das Angebot wurde mit dem Angebot der Audi A8 aus dem Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH verglichen.
Frage 9:
Die Anschaffungskosten (ohne Sonderausstattung) des BMW lagen um 5.443,21 € unter den Anschaffungskosten (ohne Sonderausstattung) eines Audi A8 aus der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH.
Für den BMW sprach auch der sehr hohe Österreich-Anteil an der Wertschöpfung. So wird jeder 2. Dieselmotor in Österreich hergestellt. Mehr als ein Viertel der Exporte der österreichischen Automobilindustrie stammen von BMW. Zudem hat der BMW sowohl einen geringeren Dieselverbrauch als auch eine geringere CO2-Emission als ein Audi A8 aus dem Rahmenvertrag.
Frage 10:
Es handelt sich um einen Kaufvertrag. Der konkrete Vertragsinhalt wurde zwischen der Beschaffungsabteilung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz ‑ im Einvernehmen mit MitarbeiterInnen meines Büros ‑ einerseits und BMW Wien Großkundenverkauf andererseits verhandelt.
Frage 11:
Es wurde eine Sonderausstattung in für Regierungsfahrzeuge üblichem Rahmen von 7.954,94 € angeschafft.
Frage 12:
Aufgrund der mir vorliegenden Informationen liegt der Vorteil von Hybridfahrzeugen vor allem im Stadtverkehr. Ich benutze das Auto vorrangig im Überlandverkehr.
Frage 13:
Der CO2-Ausstoß fand Berücksichtigung. Der BMW liegt dabei um 11 g/km unter einem vergleichbaren Audi aus dem Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH.
Frage 14:
Der Durchschnitt des C02-Ausstosses liegt laut Typenschein bei 210 g/km.
Frage 15:
Der Durchschnittsverbrauch liegt bei 7,9 Liter/100km.
Frage 16:
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde kein Servicevertrag abgeschlossen.
Fragen 17 und 18:
Durch Barzahlung aus den dafür vorgesehenen Budgetmitteln unter VA-Ansatz 1/15003; VA-Post 0401.
Frage 19:
Ja, zu den für Regierungsmitglieder üblichen Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen