2380/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0121-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2333/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Repräsentationsausgaben werden nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:
Bundesministerium
für Justiz (BMJ, Titel 300):
7232.001 Internationale
Kontakte
7232.002 Sonstige
Repräsentationsausgaben
Oberster
Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 301):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Justizbehörden
in den Ländern (JBidL, Titel 302):
7232.001 Internationale
Kontakte
7231.002 Sonstige
Repräsentationsausgaben
Justizanstalten
(Titel 303):
7232.000 Repräsentationsausgaben
In den Jahren 2003 bis 2005 wurden im Hinblick auf die EU-Erweiterung die internationalen Aktivitäten (Finanzposition 7232/001) unter meinen Amtsvorgängern/Innen verstärkt.
Die Repräsentationsausgaben für die Jahre 2000 bis 2005 gliedern sich wie folgt:
|
Finanzposition |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
||
|
7232 |
001 |
JBidL. |
7.040,09 |
3.239,07 |
5.120,40 |
1.114,10 |
1.759,98 |
2.925,35 |
|
|
|
BMJ |
10.522,35 |
26.513,69 |
80.039,47 |
129.068,44 |
111.978,66 |
132.214,75 |
|
7232 |
002 |
JBidL. |
7.773,33 |
9.939,36 |
28.147,52 |
11.673,13 |
18.042,57 |
15.552,05 |
|
|
|
BMJ |
14.451,63 |
17.975,76 |
24.982,92 |
31.139,47 |
50.507,88 |
68.145,30 |
|
7232 |
000 |
OGH |
3.196,25 |
3.053,08 |
4.017,68 |
4.880,74 |
5.500,59 |
10.074,43 |
|
|
|
Justizanstalten |
2.497,90 |
1.966,49 |
1.531,30 |
1.707,52 |
1.773,28 |
5.469,00 |
|
|
|
gesamt |
45.481,55 |
62.687,45 |
150.182,52 |
179.583,40 |
189.562,96 |
234.380,88 |
Zu 2:
Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 gliedern sich wie folgt:
|
FiPos. |
|
2006 |
|
|
7232 |
001 |
JBidL. |
4.260,22 |
|
|
|
BMJ |
85.259,49 |
|
|
002 |
JBidL. |
23.226,69 |
|
|
|
BMJ |
55.273,43 |
|
7232 |
000 |
OGH |
40.105,03 |
|
|
|
Justizanstalten |
1.081,13 |
|
|
|
gesamt |
209.205,99 |
Zu 3:
Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2007 gliedern sich zum Stichtag 3.12.2007 wie folgt:
|
FiPos. |
|
2007 |
|
|
7232 |
001 |
JBidL. |
3.563,93 |
|
|
|
BMJ |
67.219,26 |
|
|
002 |
JBidL. |
15.143,58 |
|
|
|
BMJ |
52.562,34 |
|
7232 |
000 |
OGH |
1.065,75 |
|
|
|
Justizanstalten |
3.578,81 |
|
|
|
gesamt |
142.833,67 |
Zu 4:
Die Ausgaben bei
der Finanzposition 7231.000 Amtspauschale betrugen in den Jahren 2005: 9.243,96
Euro
2006: 9.243,96
Euro
2007: 8.473,63
Euro
Zur Handhabung der Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationskosten werden die Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, herangezogen, die dazu ausführen:
Ad „Amtspauschale“:
„7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden derzeit im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.
Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen und dgl. ...“
Ad „Repräsentationsausgaben“:
„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass im Sinne des § 48 Abs. 4 BHG im Teilheft die Posten 7232 als gebundene Posten bezeichnet werden. Postenausgleiche zugunsten der Posten 7232 sind auf Grund dieser Bestimmung an die Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen gebunden. Außerdem müssen aus Untergliederungen zur Post 7232 die größere Repräsentationsausgaben verursachenden Anlässe ersichtlich sein, wie z.B.:
7232 001 Repräsentationsausgaben für Tagung X
7232 002 Repräsentationsausgaben für Kongress Y
7232 003 Sonstige Repräsentationsausgaben
Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wertes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.
Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.
Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.
Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlass von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä.), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) und dgl. bei Zutreffen der verstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.“
Zu 5 und 6:
Nein. Wenn Repräsentationsausgaben im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen anfallen, werden sie unter der Finanzposition 7232 verbucht. Es können aber bei Veranstaltungen oder Anlässen, bei denen Repräsentationsausgaben getätigt werden, auch andere Ausgaben anfallen, die dann bei der jeweils sachlich richtigen Finanzposition zu buchen sind.
Da die Fragen offenbar auf die in der Einleitung zur Anfrage wiedergegebene Anfragebeantwortung durch Bundesminister aD Dr. Dieter Böhmdorfer abzielen, ist noch festzuhalten, dass nur ein Teil der Beantwortung wiedergegeben wurde. Bei der zitierten Anfragebeantwortung wurden seinerzeit die Fragen 49, 50 und 52 in einem beantwortet. Zumal die Fragen 50 und 52 auf Aufwendungen für „Speisen und Getränke“ sowie für „Bewirtungskosten“ abgezielt haben, wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass derartige Aufwendungen nach den haushaltsrechtlichen Richtlinien bei anderen Budgetposten zu verrechnen sind (nämlich etwa bei Lebensmitteln).
Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.
. Jänner 2008
(Dr. Maria Berger)