2380/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0121-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2333/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Repräsentationsausgaben werden nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:

Bundesministerium für Justiz (BMJ, Titel 300):
7232.001            Internationale Kontakte
7232.002            Sonstige Repräsentationsausgaben

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 301):
7232.000            Repräsentationsausgaben

Justizbehörden in den Ländern (JBidL, Titel 302):
7232.001            Internationale Kontakte
7231.002            Sonstige Repräsentationsausgaben

Justizanstalten (Titel 303):
7232.000            Repräsentationsausgaben

 

In den Jahren 2003 bis 2005 wurden im Hinblick auf die EU-Erweiterung die internationalen Aktivitäten (Finanzposition 7232/001) unter meinen Amtsvorgängern/Innen verstärkt.

Die Repräsentationsausgaben für die Jahre 2000 bis 2005 gliedern sich wie folgt:

 

Finanzposition

2000

2001

2002

2003

2004

2005

7232

001

JBidL.

7.040,09

3.239,07

5.120,40

1.114,10

1.759,98

2.925,35

 

 

BMJ

10.522,35

26.513,69

80.039,47

129.068,44

111.978,66

132.214,75

7232

002

JBidL.

7.773,33

9.939,36

28.147,52

11.673,13

18.042,57

15.552,05

 

 

BMJ

14.451,63

17.975,76

24.982,92

31.139,47

50.507,88

68.145,30

7232

000

OGH

3.196,25

3.053,08

4.017,68

4.880,74

5.500,59

10.074,43

 

 

Justizanstalten

2.497,90

1.966,49

1.531,30

1.707,52

1.773,28

5.469,00

 

 

gesamt

45.481,55

62.687,45

150.182,52

179.583,40

189.562,96

234.380,88

 

Zu 2:

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 gliedern sich wie folgt:

 

FiPos.

 

2006

7232

001

JBidL.

4.260,22

 

 

BMJ

85.259,49

 

002

JBidL.

23.226,69

 

 

BMJ

55.273,43

7232

000

OGH

40.105,03

 

 

Justizanstalten

1.081,13

 

 

gesamt

209.205,99

 

Zu 3:

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2007 gliedern sich zum Stichtag 3.12.2007 wie folgt:

 

FiPos.

 

2007

7232

001

JBidL.

3.563,93

 

 

BMJ

67.219,26

 

002

JBidL.

15.143,58

 

 

BMJ

52.562,34

7232

000

OGH

1.065,75

 

 

Justizanstalten

3.578,81

 

 

gesamt

142.833,67

 

Zu 4:

Die Ausgaben bei der Finanzposition 7231.000 Amtspauschale betrugen in den Jahren 2005: 9.243,96 Euro
              2006:     9.243,96 Euro
              2007:     8.473,63 Euro

Zur Handhabung der Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationskosten werden die Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987,      herangezogen, die dazu ausführen:

Ad „Amtspauschale“:

7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden derzeit im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.

Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen und dgl. ...“

Ad „Repräsentationsausgaben“:

„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass im Sinne des § 48 Abs. 4 BHG im Teilheft die Posten 7232 als gebundene Posten bezeichnet werden. Postenausgleiche zugunsten der Posten 7232 sind auf Grund dieser Bestimmung an die Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen gebunden. Außerdem müssen aus Untergliederungen zur Post 7232 die größere Repräsentationsausgaben verursachenden Anlässe ersichtlich sein, wie z.B.:

7232 001    Repräsentationsausgaben für Tagung X

7232 002    Repräsentationsausgaben für Kongress Y

7232 003    Sonstige Repräsentationsausgaben

Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wertes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.

Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.

Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.

Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlass von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä.), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) und dgl. bei Zutreffen der verstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.“

Zu 5 und 6:

Nein. Wenn Repräsentationsausgaben im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen anfallen, werden sie unter der Finanzposition 7232 verbucht. Es können aber bei Veranstaltungen oder Anlässen, bei denen Repräsentationsausgaben getätigt werden, auch andere Ausgaben anfallen, die dann bei der jeweils sachlich richtigen Finanzposition zu buchen sind.

Da die Fragen offenbar auf die in der Einleitung zur Anfrage wiedergegebene Anfragebeantwortung durch Bundesminister aD Dr. Dieter Böhmdorfer abzielen, ist noch festzuhalten, dass nur ein Teil der Beantwortung wiedergegeben wurde. Bei der zitierten Anfragebeantwortung wurden seinerzeit die Fragen 49, 50 und 52 in einem beantwortet. Zumal die Fragen 50 und 52 auf Aufwendungen für „Speisen und Getränke“ sowie für „Bewirtungskosten“ abgezielt haben, wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass derartige Aufwendungen nach den haushaltsrechtlichen Richtlinien bei anderen Budgetposten zu verrechnen sind (nämlich etwa bei Lebensmitteln).

Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)