2381/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.01.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und
Kollegen haben am 26. November 2007 unter
der Zl. 2318/J-NR/2007 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Kinderpornographie und
Menschenhandel" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf
EU-Ebene fällt die Bekämpfung des Menschenhandels und der
Kinderpornographie
in die
Zuständigkeit von EUROPOL. Als wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Bekämpfung von kriminellen Strukturen in diesen Bereichen werden auf
Initiative von
EUROPOL oder auf Antrag der Mitgliedstaaten spezielle Analysedateien errichtet,
die
laufend zur Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten
herangezogen
werden. Darüber hinaus führt EUROPOL das
"EUROPOL-Informationssystem", das
sich in den Deliktfeldern Menschenhandel
und Kinderpornographie auch als effizientes
Mittel zur Erleichterung der Erkennung und Aufdeckung
grenzüberschreitender
organisierter Kriminalitätsstrukturen erwiesen hat.
Die
österreichischen Aktivitäten im Kampf gegen den Menschenhandel werden
im
Rahmen der mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 eingerichteten
multidisziplinären „Task Force
Menschenhandel" koordiniert. Den Vorsitz in der „Task
Force
Menschenhandel" hat das Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) inne. Sachliche Zuständigkeiten kommen den jeweils
betroffenen Bundesministerien sowie den
Bundesländern zu, die ebenfalls in der „Task
Force Menschenhandel" vertreten sind.
Österreich
unterstützt den Kampf gegen Menschenhandel auch mit den Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit. Als Beispiel weise ich auf ein Programm zur
polizeilichen Zusammenarbeit mit den
Staaten des Westlichen Balkan zur Bekämpfung
von Menschenhandel, Schlepperei und illegaler Migration hin. Das von der
Austrian
Development Agency (ADA) finanzierte Programm hat die Ausbildung sowie die
Bewusstseinsbildung von PolizeibeamtInnen in den Herkunftsländern der
Opfer des
Menschenhandels, der Schlepperei und illegaler Migration zum Gegenstand.
Zu den Fragen 2 und 3:
Diese Fragen
sind nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich
des BMeiA.