2381/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und
Kollegen haben am 26. November 2007 unter der Zl. 2318/J-NR/2007 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kinderpornographie und
Menschenhandel" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Auf EU-Ebene fällt die Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie
in die Zuständigkeit von EUROPOL. Als wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Bekämpfung von kriminellen Strukturen in diesen Bereichen werden auf Initiative von
EUROPOL oder auf Antrag der Mitgliedstaaten spezielle Analysedateien errichtet, die
laufend zur Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten herangezogen
werden. Darüber hinaus führt EUROPOL das "EUROPOL-Informationssystem", das
sich in den Deliktfeldern Menschenhandel und Kinderpornographie auch als effizientes
Mittel zur Erleichterung der Erkennung und Aufdeckung grenzüberschreitender
organisierter Kriminalitätsstrukturen erwiesen hat.

Die österreichischen Aktivitäten im Kampf gegen den Menschenhandel werden im
Rahmen der mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 eingerichteten
multidisziplinären „Task Force Menschenhandel" koordiniert. Den Vorsitz in der „Task

Force Menschenhandel" hat das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) inne. Sachliche Zuständigkeiten kommen den jeweils
betroffenen Bundesministerien sowie den Bundesländern zu, die ebenfalls in der „Task
Force Menschenhandel" vertreten sind.

Österreich unterstützt den Kampf gegen Menschenhandel auch mit den Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit. Als Beispiel weise ich auf ein Programm zur
polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Westlichen Balkan zur Bekämpfung
von Menschenhandel, Schlepperei und illegaler Migration hin. Das von der Austrian
Development Agency (ADA) finanzierte Programm hat die Ausbildung sowie die
Bewusstseinsbildung von PolizeibeamtInnen in den Herkunftsländern der Opfer des
Menschenhandels, der Schlepperei und illegaler Migration zum Gegenstand.

Zu den Fragen 2 und 3:

Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des BMeiA.