2383/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0140 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JAN. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Michael Ehmann, Kolleginnen
und Kollegen vom 3. Dezember 2007, Nr. 2491/J, betreffend
Stand-by-Betrieb
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen vom 3. Dezember 2007, Nr. 2491/J, betreffend Stand-by-Betrieb, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Grundsätzlich wird angemerkt, dass die Beschaffung von Elektrogeräten für den Bund in den Zuständigkeitsbereich der BBG (Bundesbeschaffungsgesellschaft) fällt.
EU-weite gesetzliche Initiativen zur Beschränkung des Stand-by-Verbrauches fallen in den Wirkungsbereich der sogenannten EU-Eco-Design-Richtlinie und können somit nur von der Europäischen Kommission (EK) auf Basis der Eco-Design-Richtlinie erlassen werden. Die EK plant im Rahmen ihrer systematischen Regelung von Eco-Design-Kriterien für über 20 Produktgruppen in den nächsten Jahren die besondere Berücksichtigung der Begrenzung des "Stand-by-Verbrauches".
Die Geräte im BMLFUW sind mit NVRAM-Technologie ausgestattet.
Bei den Kopiergeräten gibt es den Betrieb Running (1230 W), Stand-by (290 W), Low Power Mode (125 W) und Sleep Mode (9 W).
Eine Außerbetriebnahme der Geräte vom Netz ist aufgrund der Einbindung in das EDV-Netzwerk des Hauses nicht möglich, da Druckaufträge von den PC-Arbeitsplätzen aus zu den Kopiergeräten gesendet werden können und dadurch erhebliche Einsparungen gegenüber Laserausdrucken erzielt werden.
In den Produktinformationen wird auf den Stand-by-Verbrauch hingewiesen.
Im Bereich der zentralen Kopierstelle werden alle Geräte vom Netz genommen.
Der Bundesminister: