2384/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0138 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. JAN. 2008

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 27. November 2007, Nr. 2335/J, betreffend

Repräsentationsausgaben

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 27. November 2007, Nr. 2335/J, betreffend Repräsentationsausgaben, teile ich Folgendes mit:

 

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

 

**) Repräsentationsausgaben (Präsidentschaft 2006): informelle Ministertreffen Landwirtschaft und informelles Ministertreffen  Umwelt

 

***) Sonstige Repräsentationsveranstaltungen 2006: Die Erhöhungen gegenüber den Vorjahren sind ebenfalls durch mehr Veranstaltungen im Zuge der Präsidentschaft betreffend Klimaschutz, sowie 25 Jahre Nationalpark Österreich und Weltumwelttag entstanden.

 

 

Die Aufgliederung der Repräsentationsausgaben detailliert nach einzelnen Ausgaben für das Jahr 2006 und das Jahr 2007 bis zum Stichtag 31.10.2007 ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 4a:

 

 

Zu Frage 4b

 

Die Unterschiede ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, die dazu Folgendes ausführen:

 

Ad „Amtspauschale“:

 

7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden derzeit im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, dem Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.

 

Das Amtspauschale belastet die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen u. dgl. …“.

 

Ad „Repräsentationsausgaben“:

 

„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass im Sinne des § 48 Abs. 4 BHG im Teilheft die Posten 7232 als gebundene Posten bezeichnet werden. Postenausgleiche zugunsten der Posten 7232 sind auf Grund dieser Bestimmung an die Zustimmung des BMF gebunden.

 

Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wertes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.

 

Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.

 

Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.

 

Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlass von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u. ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u. ä. ), Presseveranstaltungen (-konferen­zen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der bestehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.“

 

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Keine.

Der Bundesminister: