2387/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0142 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22: JAN. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2611/J, betreffend
Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2611/J, betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Internetauftritt des Ressorts (www.lebensministerium.at sowie die Netze www.landnet.at, www.forstnet.at, www.umweltnet.at, www.wassernet.at, www.lebensmittelnet.at) ist schon seit längerem barrierefrei zugänglich.
Zu Frage 4:
Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet - technisch wie redaktionell - wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.
Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus.
Der Bundesminister: