2387/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0142 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22: JAN. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2611/J, betreffend

Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2611/J, betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Der Internetauftritt des Ressorts (www.lebensministerium.at sowie die Netze www.landnet.at, www.forstnet.at, www.umweltnet.at, www.wassernet.at, www.lebensmittelnet.at) ist schon seit längerem barrierefrei zugänglich.

 

Zu Frage 4:

 

Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet - technisch wie redaktionell - wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.

 

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus.

 

 

Der Bundesminister: