239/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.03.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am
23. Jänner 2007 unter der Nummer PA 277/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. In der Kriminalstatistik wird dies nicht extra erfasst.
Im elektronischen Aktensystem des Bundeskriminalamtes scheinen lediglich 2 Diebstähle von e-cards auf, welche im Zusammenhang mit Diebstählen von anderen Dokumenten und unbaren Zahlungsmittel stehen.
Frage 2:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. In der Kriminalstatistik wird dies nicht extra erfasst.
Frage 3:
Bislang wurden keine Fälle über die Erschleichung von Leistungen aus dem Gesundheitssystem mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards bekannt.
Frage 4:
Bislang wurden (bis auf den in der parlamentarischen Anfrage angeführten Fall in Salzburg) keine Missbrauchsfälle im Jahr 2006 bekannt, wo der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt“ hat, damit diese rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann. Die Schadenshöhe von dem Fall in Salzburg betrug Euro 3.000,-. Der Sachverhalt wurde durch die Anzeige der Gebietskrankenkasse Salzburg bekannt. Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche wäre die Anfrage an das Bundesministerium für Justiz zu richten.
Frage 5:
Mit Ausnahme des Falles von Salzburg sind bisher keine erstatteten Strafanzeigen bekannt.
Frage 6:
Ein Vergleich der Anzahl der Missbrauchsfälle von Krankenscheinen und e-cards ist nicht möglich, da keine eigene Erfassung und Auswertung der diesbezüglichen Delikte erfolgt und bei e-cards erst der Fall in Salzburg bekannt ist.
Frage 7:
Da bei e-cards (mit Ausnahme des Falles in Salzburg) bislang keine Missbrauchsfälle bekannt sind ist ein Vergleich mit der bisherigen Vorgangsweise nicht möglich.
Frage 8:
Von Seiten des Bundesministeriums für Inneres ist anzumerken, dass die Erkennung von Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit e-cards vor allem bei den Krankenhäusern bzw. Arztpraxen möglich ist. Diese wären dahingehend zu sensibilisieren, dass sich beispielsweise bei Operationen oder schwerwiegenden Behandlungen der Karteninhaber mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimiert. Alternativ dazu wäre die Anbringung eines Lichtbilds auf der e-card zweckmäßig.
Frage 9:
Missbrauchsfälle im internationalen Bereich sind bisher nicht bekannt geworden. Entsprechende Gegenmaßnahmen scheinen derzeit auch nicht erforderlich zu sein.