2393/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und
Kollegen haben am 26. November 2007 unter der Nr. 2323/J-NR/2007 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Bemühungen zur Freilassung von Bert
Nussbaumer" gerichtet.

Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Auf Grund der noch andauernden Ermittlungen und der bestehenden Gefahr für Leib und
Leben nicht nur von Bert Nussbaumer, sondern auch von anderen um seine Freilassung
bemühten Personen ist es nicht möglich, sämtliche Fragen in allen Details zu beantworten.

Ich weise auch darauf hin, dass Österreich auf Grund der Sicherheitssituation im Irak über
keine Vertretungsbehörde in Bagdad verfügt. Die Zuständigkeit liegt bei der Österreichischen
Botschaft in Amman.

Zu den Fragen 1 bis 21:

Nach Eintreffen der Mitteilung über die Entführung des österreichischen Staatsbürgers Bert
Nussbaumer im Irak am 16.11.2006 um ca. 17.40 Uhr wurde von mir im Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) umgehend ein Krisenstab
eingerichtet. Die erste Sitzung fand am 16.11.2006, um 19.15 Uhr im BMeiA statt. Neben
Vertretern des BMeiA waren auch Vertreter des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und
des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) anwesend.


In den - seither lückenlos fortgeführten - Krisenstab werden Beamte/innen des BMeiA, BMI,
und BMLV entsandt, wobei es jedem Ressort freisteht, die nach seiner Lageeinschätzung
fachlich am besten geeigneten Bediensten zu entsenden. Von Seiten des BMeiA nehmen der
Generalsekretär bzw. der Leiter seines Büros, die Leiterin der Rechts- und Konsularsektion,
der Leiter der für die Region zuständigen politischen Abteilung, der Leiter des Bürgerservices,
der Leiter der Presseabteilung bzw. deren Stellvertreter an den Sitzungen teil. Der Krisenstab
steht unter der Leitung des Generalsekretärs des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten.

Auf Grund der Evaluierung der Lage wurde von Seiten des BMI und des BMLV beschlossen,
auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und das
Heeresnachrichtenamt (HNA) beizuziehen. Erstmals nahmen die Leiter dieser beiden Dienste
am 17.11.2006 an einer Sitzung des Krisenstabs teil. Demgegenüber ist das Abwehramt auf
Grund seiner anders gelagerten Kompetenzen nicht Teil des Krisenstabs.

Der Aufgabenbereich des Krisenstabes liegt in der strategischen Vorgabe und Zielsetzung,
sowie in der Sichtung und Abgleichung der vorliegenden Informationen, nicht jedoch in der
Durchführung von operativen Tätigkeiten. Die Informationsbeschaffung sowie die
Durchführung allfälliger Operationen mit der Zielsetzung der Auffindung und Befreiung von
Bert Nussbaumer liegen im Aufgabenbereich der operativen Dienste.

Zu den Fragen 22 bis 37:

Das BMeiA wurde von der britischen Konsulin in Basra über das britische Außenministerium
(FCO) am 16.11.2006, dem Tag der Entführung, informiert. Dies wurde noch am selben Tag
den Teilnehmern des Krisenstabs zur Kenntnis gebracht. Eine erste Identitätsfeststellung
konnte bereits am selben Tag durchgeführt werden. Die Bestätigung erfolgte am 17.11.2006.
Informationen über den Tathergang kamen von der Firma „Crescent Security Group" (CSG)
auf dem Wege der Österreichischen Botschaft in Kuwait auf Grund von Schilderungen zweier
am Tatort zurückgelassener Firmenmitarbeiter.


Zu den Fragen 38 bis 61:

Zum Zeitpunkt der Entführung fand in Jordanien ein routinemäßiger Botschafterwechsel statt,
sodass Österreich bis zur Entsendung eines neuen Botschafters auf Geschäftsträgerebene
vertreten war. Die Botschaft Amman wurde ab 17.11.2006 durch zusätzliches entsandtes
Personal verstärkt. Die Botschaft nützt seit dem Tag der Entführung Bert Nussbaumers alle
verfügbaren Kanäle, um ein umfassendes Informationsnetzwerk zu errichten und
zweckdienliche Informationen zu erlangen.

Zu den Fragen 62 bis 85:

Die österreichische Botschaft in Kuwait hat ebenfalls ein umfassendes Informationsnetzwerk
errichtet, um zweckdienliche Informationen zu erlangen. Die Botschaft steht seit
Bekanntwerden der Entführung in intensivem Kontakt mit leitenden Mitarbeitern der Firma
CSG. Die Österreichische Botschaft in Kuwait wurde darüber hinaus durch Mitarbeiter des
BMLV verstärkt.

Zu den Fragen 86 bis 215:

Auf der Suche nach Hintergründen kam es wiederholt zu Vermutungen, wonach zwei
ehemalige Mitarbeiter von CSG, die auf Grund von vorangegangenen, nicht näher bekannten
Zwischenfällen entlassen worden sein sollen, in die Entführung verwickelt gewesen sein
könnten. Weder Bemühungen der Firma noch der britischen Militärverwaltung im Raum
Basra konnten diese Mutmaßungen bestätigen.


Zu den Fragen 216 bis 217:

Sonstige vom BMeiA genutzte Kontakte im Südirak waren u.a. Spitäler, Geistliche, der rote
Halbmond, der Gouverneur, der Polizeichef, Angehörige der Stadtregierung von Basra sowie
Angehörige von in Österreich lebenden Irakern. Die Informationen haben bedauerlicherweise
keine konkreten Hinweise zum Verbleib von Bert Nussbaumer ergeben.

Zu den Fragen 218 bis 304:

Über einen Gefangenenaustausch in Zusammenhang mit Bert Nussbaumer liegen dem BMeiA
keine Informationen vor. Seit Beginn der Entführung gibt es weder einen direkten Kontakt zu
den Entführern noch konkrete Forderungen im Zusammenhang mit der Freilassung von Bert
Nussbaumer.

Zu den Fragen 305 bis 318:

Im Irak wurde ein umfassendes Informationsnetzwerk errichtet, um zweckdienliche
Informationen zu erlangen.

Zu den Fragen 319 bis 322:

Österreichische Staatsbürger/innen, die ins Ausland reisen bzw. sich dort über längere Zeit
aufhalten, sind nicht verpflichtet, dies dem BMeiA bekannt zu geben. Eine allfällige Meldung
erfolgt daher auf rein freiwilliger Basis.


Der für den Irak zuständigen Österreichischen Botschaft in Amman sind derzeit fünf Personen,
vor allem in der kurdischen autonomen Region, bekannt. Wie viele österreichische
Staatsbürger mit irakischen Wurzeln sich im Irak aufhalten, ist nicht eruierbar.

Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, dass Personen für eine ausländische
Sicherheitsfirma arbeiten. Da die Arbeit für eine private ausländische Sicherheitsfirma per se
keinen Rechtsverstoß darstellt, können diesbezüglich von Seiten des BMeiA auch keine
Maßnahmen ergriffen werden.

Zu den Fragen 323 bis 365:

Die besonderen Kennzeichen von Herrn Bert Nussbaumer wurden in Erfahrung gebracht und
den Partnern in der Region zwecks allfälliger Identifizierung zur Verfügung gestellt.

Zu den Fragen 366 bis 392:

Es wurden sämtliche übermittelte Informationen verifiziert, evaluiert und verfolgt. Die
Informationen haben bedauerlicherweise keine konkreten Hinweise zum Verbleib von Bert
Nussbaumer ergeben.

Zu den Fragen 393 bis 401:

Im Zuge der dem BMeiA bekannten Ermittlungen wurden vor allem von den britischen
Militärbehörden mehrere Personen im Raum Basra festgenommen und verhört. Auch CSG hat
über ihr Netz von Mitarbeitern im Südirak Informationen an die britischen Militärbehörden
weitergegeben. Leider stellte sich keine der Spuren als ergiebig heraus.


Zu Frage 402:

Nach Eintreffen der Mitteilung über die Entführung von Bert Nussbaumer habe ich einen
Krisenstab eingerichtet, der seitdem kontinuierlich arbeitet. Auf politischer Ebene habe ich
bei allen Kontakten mit den Außenministern/innen und anderen Persönlichkeiten aus der
Region, gerade auch den Nachbarstaaten des Irak, den USA, Großbritanniens und den
Vereinten Nationen die Entführung von Bert Nussbaumer angesprochen und wiederholt und
nachdrücklich um Unterstützung bei der Suche nach ihm gebeten. Im Besonderen habe ich
mich auch an den irakischen Präsidenten Dschalal Talabani, Premierminister Nouri Al-Maliki
und Außenminister Hoshayr Al-Zebari mit der Bitte um Mithilfe bei der Suche nach Bert
Nussbaumer gewandt.