2397/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0126-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2504/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ursula Haubner, Mag. Darmann und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Modellprojekt Kinderbeistand“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Die Laufzeit des Modellprojektes Kinderbeistand ist von 1. Jänner 2006 bis 30. Juni 2008 festgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Projektes ist nicht geplant.
Mit der wissenschaftlichen Begleitforschung zu diesem Projekt wurde das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie beauftragt, das die Ergebnisse der Begleitforschung nach Abschluss des Projektes in einem Evaluationsbericht vorlegen wird. Anhand der Ergebnisse dieses Berichtes wird über die gesetzliche Einrichtung des Instituts des Kinderbeistandes und gegebenenfalls über die diesem zu übertragenden Aufgaben zu entscheiden sein.
Zu 7:
Als Alternative zum Kinderbeistand in besonders strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsfragen kommt die Bestellung eines Kollisionskurators durch das Gericht in Betracht. Während im Rahmen des Modellprojektes der Kinderbeistand ohne Kostenbeteiligung der Parteien zur Seite gestellt wird, sind die Kosten eines Kollisionskurators jedoch grundsätzlich von den Parteien zu tragen.
Zu 8:
Die durchschnittlichen Kosten des Kinderbeistandes pro Kind und Gerichtsverfahren können erst mit Vorliegen des Evaluationsberichtes nach Projektabschluss beziffert werden. Bei der Veranschlagung der finanziellen Mittel für das Projekt ging man von einem durchschnittlichen Aufwand von 15 Stunden pro Fall und einem Stundensatz von 60 Euro aus. Dazu können je nach operativem Träger noch Administrations- und Supervisionskosten kommen.
Zu 9:
Diese Frage kann erst nach Vorliegen des Evaluationsberichtes beantwortet werden.
Zu 11:
Ein Zwischenbericht der Begleitforschung liegt nicht vor. Dem Bundesministerium für Justiz ist aber bekannt, dass im Raum Wien in 45 Fällen Kinderbeistände bestellt wurden und somit das im Rahmen des Modellprojekts für diesen Sprengel veranschlagte Kontingent bereits erschöpft ist. Aus diesem Grund wird das Bundesministerium für Justiz zu Beginn des Jahres 2008 zu einer Sitzung einladen, in der die aktuelle Situation im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien erörtert werden wird.
Zu 10, 12 und 13:
Die dem Bundesministerium für Justiz bekannt gewordenen informellen Erfahrungsberichte von RichterInnen mit dem Institut des Kinderbeistandes sind durchwegs positiv. Nach diesen Berichten trage die Bestellung eines Kinderbeistandes dazu bei, dass sich die Kinder im Verfahren stärker beachtet und geschätzt fühlen und erleben, dass auch ihre Meinung zählt. Es komme bei Bestellung eines Kinderbeistandes überdies mit einer weit größeren Wahrscheinlichkeit zu einem Vergleichsabschluss zwischen den Eltern im Obsorgeverfahren.
. Jänner 2008
(Dr. Maria Berger)