2401/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. November 2007 unter der Zl. 2387/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die „Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik
Österreich durch den EURATOM-Vertrag“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2321/J-NR/2007 durch
den Bundesminister für Finanzen sowie auf die federführende Zuständigkeit des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Fragen des 7. Rahmenprogramms für
Forschung und Technologieentwicklung.

Zu Frage 9:

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode hat die österreichische
Bundesregierung ihre kritische Haltung zur Atomenergie bekräftigt. Das Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten setzt im Rahmen seines
Zuständigkeitsbereiches diese österreichische Politik innerhalb der Europäischen Union wie
auch in allen anderen internationalen Foren konsequent um.


Diesem österreichischen Anliegen wurde seitens der EU-Partner 2007 auch insofern
Rechnung getragen, als sich Österreich im EU-Rahmen bei der Ausgestaltung der
„Energiepolitik für Europa“ durchsetzte. Demnach wird Nuklearenergie bei der Berechnung
des von der EU für 2020 festgelegten Zieles von 20% für erneuerbarer Energie nicht
angerechnet. Es obliegt zwar weiterhin jedem EU-Mitgliedstaat, seinen Energiemix selbst
festzulegen, Nuklearenergie wird jedoch nunmehr im Rahmen der EU Energie- und
Klimapolitik nicht als erneuerbare Energieform qualifiziert.