2401/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. November 2007 unter der Zl. 2387/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
die „Förderung der europäischen Atomenergie seitens der
Republik
Österreich durch den EURATOM-Vertrag“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2321/J-NR/2007
durch
den Bundesminister
für Finanzen sowie auf die federführende Zuständigkeit des
Bundesministers für Wissenschaft und
Forschung in Fragen des 7. Rahmenprogramms für
Forschung und Technologieentwicklung.
Zu Frage 9:
Im Regierungsprogramm
für die XXIII. Gesetzgebungsperiode hat die
österreichische
Bundesregierung ihre kritische Haltung zur
Atomenergie bekräftigt. Das Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten setzt im
Rahmen seines
Zuständigkeitsbereiches diese
österreichische Politik innerhalb der Europäischen Union wie
auch in allen anderen internationalen Foren konsequent um.
Diesem österreichischen Anliegen
wurde seitens der EU-Partner 2007 auch insofern
Rechnung getragen, als sich Österreich im EU-Rahmen bei der Ausgestaltung
der
„Energiepolitik für Europa“
durchsetzte. Demnach wird Nuklearenergie bei der Berechnung
des von der EU für 2020 festgelegten Zieles von 20% für
erneuerbarer Energie nicht
angerechnet. Es obliegt zwar weiterhin jedem EU-Mitgliedstaat, seinen
Energiemix selbst
festzulegen, Nuklearenergie wird jedoch nunmehr im Rahmen der EU Energie- und
Klimapolitik nicht als erneuerbare Energieform qualifiziert.